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  5. Verwaltungsjurist
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Verwaltungsjurist
Ceiwyn
Unregistered
 
#1
25.10.2017, 15:42
Hallo,

ich interessiere mich derzeit für eine spätere Tätigkeit als Verwaltungsjurist.

Mein 1. Examen war mit 6,11 eher durchwachsen, allerdings bin ich zuversichtlich, im Verbesserungsversuch die 7,0 knacken zu können. Das 2. Examen steht freilich noch aus.

Hat jemand Erfahrungen, was als Verwaltungsjurist so für Noten verlangt werden (RLP und BW) und wo und wie man sich dafür überhaupt bewirbt? Ich habe mehrmals schon selbst recherchiert, aber bis dato nicht wirklich viel hilfreiches gefunden.

Würde mich freuen, wenn mir jemand weiterhelfen könnte.
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SkurzzZ
Unregistered
 
#2
26.10.2017, 11:46
Hallo,

also i.d.R. verlangt die Verwaltung 2 befriedigende Examina als Bewerbungsvoraussetzung. Theoretisch reichen fast überall somit ab 6.5 Punkte. Das zweite Examen ist meist ausschlaggebender.
Es kommt zudem dann stark darauf an, was deine Mitbewerber mitbringen, denn auch wenn die formale Hürde das befriedigend ist: wenn sich da nun Leute mit VB, Gut bewerben, dann wird - nicht immer, aber doch sehr oft - denen halt der Vorzug gegeben, wenn es sonst soweit auch passt (jeder Arbeitgeber möchte ja den "besten" Bewerber und das orientiert sich in erster Linie im jur. Bereich nunmal an den Examensnoten). Von daher: gib dein Bestes und dann einfach bewerben. Wie deine Mitbewerber sind (wie viele und was für Noten die haben, ob welche mit einschlägigen Vorkenntnissen sich bewerben, ob es eine Stadtverwaltung im ländlichen Bereich (wo vllt. kaum jemand hin möchte) oder in der Großstadt ist etc etc): das sind alles Faktoren, die das ganze mit beeinflussen und das kann dir hier niemand vorhersagen. :)
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djgero
Junior Member
**
Beiträge: 8
Themen: 0
Registriert seit: Oct 2017
#3
31.10.2017, 14:36
In Bayern braucht man für die Verwaltung 7,5 Punkte im 2. Examen. Das 1. spiel keine Rolle.
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der
Unregistered
 
#4
27.12.2020, 21:07
In NRW braucht man regelmäßig 13 Punkte aus beiden Examina addiert, für E13 Stellen mit der Möglichkeit zur Verbeamtung nach der Probezeit.
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Gast
Unregistered
 
#5
29.12.2020, 15:16
(27.12.2020, 21:07)der schrieb:  In NRW braucht man regelmäßig 13 Punkte aus beiden Examina addiert, für E13 Stellen mit der Möglichkeit zur Verbeamtung nach der Probezeit.

Wo steht das denn? Braucht man nicht immer in beiden 7,6?
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Gast
Unregistered
 
#6
29.12.2020, 15:37
(29.12.2020, 15:16)Gast schrieb:  
(27.12.2020, 21:07)der schrieb:  In NRW braucht man regelmäßig 13 Punkte aus beiden Examina addiert, für E13 Stellen mit der Möglichkeit zur Verbeamtung nach der Probezeit.

Wo steht das denn? Braucht man nicht immer in beiden 7,6?

Das ist R1 und nicht E13.
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Gast1234
Unregistered
 
#7
30.12.2020, 15:09
Bin in NRW in einem Landesministerium. 1. Examen: 8,3 (staatl. Teil: 6,6); 2. Examen: 6,6.
In der Ausschreibung für meine Stelle wurde ein befriedigend im zweiten verlangt. Habe auch bereits gehört, dass die Note nicht das wichtigste Kriterium ist. Klar sollte sie >6,5 sein. Aber wenn du darüber bist, kannst du mit anderen Qualifikationen durchaus punkten. Dann zählt es uU. mehr, dass du bereits in dem Bereich mal gearbeitet hast, als dass du 10 Punkte geholt hast. Es wird also auch auf Erfahrung gesetzt.
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Gast
Unregistered
 
#8
30.12.2020, 18:28
Als 10 Punkte? Bestreite ich mit Nichtwissen
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Gast
Unregistered
 
#9
30.12.2020, 18:33
(30.12.2020, 15:09)Gast1234 schrieb:  Bin in NRW in einem Landesministerium. 1. Examen: 8,3 (staatl. Teil: 6,6); 2. Examen: 6,6.
In der Ausschreibung für meine Stelle wurde ein befriedigend im zweiten verlangt. Habe auch bereits gehört, dass die Note nicht das wichtigste Kriterium ist. Klar sollte sie >6,5 sein. Aber wenn du darüber bist, kannst du mit anderen Qualifikationen durchaus punkten. Dann zählt es uU. mehr, dass du bereits in dem Bereich mal gearbeitet hast, als dass du 10 Punkte geholt hast. Es wird also auch auf Erfahrung gesetzt.

Wenn man sowas liest: Schwerpunkte sollte man aus der Examensnotenberechnung streichen.
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Gast
Unregistered
 
#10
30.12.2020, 18:58
(30.12.2020, 18:33)Gast schrieb:  
(30.12.2020, 15:09)Gast1234 schrieb:  Bin in NRW in einem Landesministerium. 1. Examen: 8,3 (staatl. Teil: 6,6); 2. Examen: 6,6.
In der Ausschreibung für meine Stelle wurde ein befriedigend im zweiten verlangt. Habe auch bereits gehört, dass die Note nicht das wichtigste Kriterium ist. Klar sollte sie >6,5 sein. Aber wenn du darüber bist, kannst du mit anderen Qualifikationen durchaus punkten. Dann zählt es uU. mehr, dass du bereits in dem Bereich mal gearbeitet hast, als dass du 10 Punkte geholt hast. Es wird also auch auf Erfahrung gesetzt.

Wenn man sowas liest: Schwerpunkte sollte man aus der Examensnotenberechnung streichen.

Genau. Man sollte auch die Klausuren der Staatsprüfung mit Ausreißer nach oben oder unten rausrechnen. Geht echt nicht, wenn da was aus der Reihe tanzt.
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