25.12.2020, 20:30
Hallo,
hat hier jemand den Schritt in die Selbstständigkeit gewagt (oder ist dabei) und dafür einen Gründerkredit - etwa das Kfw "Startgeld" - beantragt? Dieser muss ja weiterhin banküblich besichert werden. Wenn man nun kein besicherbares Grundstück und - wie üblich bei Juristen - keine teuren Arbeitsmaschinen hat, bleibt dann außer einer Bürgschaft einer finanziell gut stehenden Person noch etwas übrig? Mir fällt nichts ein. Insbesondere die Vorausabtretung der Gebühren dürfte, anders als bei anderen Berufsgruppen, wegen der Verschwiegenheitspflicht wegfallen.
hat hier jemand den Schritt in die Selbstständigkeit gewagt (oder ist dabei) und dafür einen Gründerkredit - etwa das Kfw "Startgeld" - beantragt? Dieser muss ja weiterhin banküblich besichert werden. Wenn man nun kein besicherbares Grundstück und - wie üblich bei Juristen - keine teuren Arbeitsmaschinen hat, bleibt dann außer einer Bürgschaft einer finanziell gut stehenden Person noch etwas übrig? Mir fällt nichts ein. Insbesondere die Vorausabtretung der Gebühren dürfte, anders als bei anderen Berufsgruppen, wegen der Verschwiegenheitspflicht wegfallen.
25.12.2020, 21:19
bei dem kfw kredit , gründerkredit und startgeld, brauchst du keine sicherheiten, nur einen guten business-plan !!!
26.12.2020, 13:39
(25.12.2020, 21:19)bln schrieb: bei dem kfw kredit , gründerkredit und startgeld, brauchst du keine sicherheiten, nur einen guten business-plan !!!Ich muss allerdings ergänzen, dass wegen fehlender Sicherheiten die Bürgschaftsbank einspringt und du bei Kreditaufnahme einen gewissen Prozentsatz an die Bürgschaftsbank zahlen musst.