14.12.2020, 12:39
Wenn du keine Anwaltszulassung hast, einen anderen aber in irgendeiner Sache nach § 79 II 2 ZPO vertrittst, macht die Nennung Rechtsassessor oder Ass. jur. in Schreiben oder Schriftsätzen schon Sinn.
15.12.2020, 14:14
15.12.2020, 16:52
Wenn man sich bei einer Behörde oder einem Unternehmen bewirbt, würde es doch Sinn machen, damit anzuzeigen dass man Volljurist ist?
15.12.2020, 17:00