03.12.2020, 14:50
(03.12.2020, 13:03)Gast schrieb:(03.12.2020, 12:46)Gast schrieb: Du hast fast 18 aus zwei. Du kannst in fast jeder Großkanzlei anfangen (nochmal als Hinweis für die Studis hier: es gibt mehr Großkanzleien als Hengeler, Latham und Freshfields, danke).
Justiz wird in vielen Bundesländern eng.
Verwaltung geht aber nahezu uneingeschränkt.
Also ja. Du hast gute Chancen auf dem Arbeitsmarkt.
Das stimmt nur bedingt ...18 aus zwei heißt oft auch dass man in keinem examen unter 8 sein sollte
Und da haben wir den ersten. Ja, genau solche wie dich hab ich gemeint. Es gibt über 20 GKs die mit 16-17 aus 2 einstellen. Trotz Corona. Deal with it.
03.12.2020, 15:01
(03.12.2020, 12:25)Sadly schrieb: Guten Tag allerseits,Du hast super Noten und beruflich eine tolle Zukunft vor dir. Bin noch im Ref, aber hab schon paar Bekannte die inzwischen im Berufsleben sind und mit ähnlichen Noten in GKs oder bei der Justiz gelandet sind.
Ich bin im höchsten Grade verunsichert. Ich fühle mit mit meinen 10 aus dem 1. Und denn 7,9 aus dem 2. irgendwie wie total like a nobody. Damit möchte ich nicht in arroganter Art und Weise im gleichen Atemzug Menschen mit ,,niedrigeren" Punkten bloßstellen, bitte versteht mich nicht miss. Aber wenn man sich die die Foreneinträge durchliest, dann gedeiht der Gedanke in mir, dass jeder hier mindestens ein mittleres vollbefriedigend hat - bis auf einen selbst. Mich hat wohl jetzt eine Post-Examens-Depression erwischt. Ist die auch noch jemanden bekannt ?
Hätte mich selbst nie so unselbstbewusst eingeschätzt; und sich unmittelbar nach dem bestandenen 2. Examen so ekelig und nieder zu fühlen beschämt mich fast schon .
Allein hier runterzutippen gerne in den Staatsdienst eintreten zu wollen löst in mir das Gefühl aus sich lächerlich zu machen; wenngleich in einigen, wenn auch nicht allen, Bundesländern die formellen Voraussetzungen für eine Bewerbung vorliegen. Dennoch wird man dafür runtergemacht, insbesondere hier, wenn man mit den Gedanken spielt mit gerade so erfüllten Anforderungen eine Bewerbung zu formulieren. Dabei war ich mir seit dem 1. Semester sicher, dass der gesetzliche Wortlaut den Anfang jeder methodologischen ,,Richtigmachung" des Gesetzes dient. Und wenn die Voraussetzungen bei 7,76 Punkten im Zweiten liegen, dann muss ich mich mit 7,77 Punkten doch nicht einmal in geringsten dafür rechtfertigen die Stelle anzuversieren. Scheint jedoch so. Was dann noch der Sinn von einer Grenzen bleibt, wenn sie eigentlich doch ganz wo anders ist: bleibt mir schleierhaft.
Besonders erschrocken hat mich auch der Beitrag von Böhmermann in seiner Show zum Thema des Nachwuchsmangels in der Justiz. Dort äußerste sich der interviewte Richter nach meinem Dafürhalten in einer äußert herablassender Art und Weise, dass man nun Bewerber einladen müsse, denen man sonst nie Beachtung schenken würde. Das klingt jetzt polemisch, aber sowas verletzt mich, denn das heißt doch sinngemäß, dass ich doch gar nicht erwünscht bin mit meinen Leistungen? Man kann sich doch vorstellen wie man dann als unter 8 Punkte Kandidat bei so einem Vorsitzenden behandelt werden würde....Mobbing, Schikane und jeden Tag aufs Neue sein Können unter Strengbeweis stellen. Allein dieser Gedanke macht mich wieder müde....
Ich weiß gar nicht wie genau wie Frage hier lauten soll und noch weniger welche Antworten ich mir hiervon erhoffe ....einfach mal bisschen Selbsttherapie. Vielleicht braucht das jemand anderes anonymerweise auch.
Mach dir kein Kopf
03.12.2020, 15:34
Ja hast du.
03.12.2020, 17:00
(03.12.2020, 14:14)Gast schrieb: Das schreibe ich jetzt nicht, um dich zu mobben, sondern als gutgemeinten Rat: Du hast es nicht geschafft, in so vielen Jahren Ausbildung Kompetenzen und Wissen aufzubauen, die dir erlauben, dich losgelöst von Noten selbstbewusst zu fühlen und davon auszugehen, dass du einem Arbeitgeber (auch dem Staat) einen Mehrwert bringst. Darüber würde ich mir viel mehr Gedanken machen als über eine bestimmte Note.
Dem Staat ist es aber leider im Zweifel egal ob du selbst davon überzeugt bist, dass du dem Staat einen Mehrwert bringst. Wegen der Bestenauslese wird es sehr eng, wenn sich gleichzeitig mit dir formal besser qualifizierte Personen bewerben. Wer sich aber noch so alles bewirbt, weißt du nicht. Daher kann ich dir nur raten, dich dort zu bewerben, wo du hin willst, evtl. örtlich flexibel zu sein, mit einer positiven Einstellung in Vorstellungsgespräche zum gehen und dir einen Plan B zu überlegen, für den Fall, dass es für die Justiz nicht reicht.
04.12.2020, 14:41
Zur Beruhigung: Ich bin in beiden Examina mit 8,x raus. Habe in NRW nennenswerte Schwierigkeiten nen Platz in ner netten GK gefunden, die anständig zahlt und mich nicht komplett ausbeutet.
Kopf hoch. Wird dir auch gelingen. :)
Kopf hoch. Wird dir auch gelingen. :)