17.12.2020, 13:08
(15.12.2020, 22:20)Gast schrieb: Lass es. Aus deiner Schilderung geht hervor, dass du nicht verstehst was Rechtswissenschaft ist. Eine weitere Arbeit in der jemand auf 350 Seiten darlegt, warum eine bestimmte Fallkonstellation nicht unter Paragraph X Abs. 3 Satz 2 fällt, man eine sachgerechte Lösung stattdessen über eine analoge Anwendung von Paragraph X Abs. 3 Satz 2 erreicht, braucht kein Mensch.
+1! Trifft genau das, was ich beim lesen gedacht habe.
17.12.2020, 20:16
(16.12.2020, 20:52)Gast schrieb: Mann, wenn man euch nicht hätte.
Die dogmatische Arbeiten zur CIC von Jhering sind natürlich für die Gesellschaft und die Bürger wertloser, weil sie damit nie in Berührung kommen und niemals was davon haben können als Doktorarbeiten wie
Untersuchungen zur Biosynthese und zum Transport von Naturstoffen aus Streptomyceten
oder
Reduktive elektrochemische Exfoliation von Graphenflocken
Merke: Juristische Wissenschaft ist für die Tonne und wird im wahren Leben nicht benutzt
Sehr guter Beitrag.
Das Problem dieses Threads ist, dass hier Menschen, die selbst augescheinlich nicht in der Wissenschaft tätig sind, urteilen wollen, wie relevant Wissenschaft ist. Das ist naturgemäß zum Scheitern verurteilt, denn mit den relevanten Arbeiten und Diskussionen kommt man bei Alpmann-Schmidt überraschenderweise nicht in Berührung.