• Suche
  • Deine Referendarswelt
    • Juristenkoffer.de - Kommentare mieten
    • RefNews - Das Blog zum Referendariat
    • Infoseiten zum Referendariat
    • Referendarbuchladen - Bücher für Rechtsreferendare
    • Stationsradar.de - Stationsangebote u. Nebenjobs
    • Protokolle-Assessorexamen.de - Protokolle für das 2. Examen
    • Referendarswelt - Die Stadt für Rechtsreferendare
    • Infoseiten: Richter / Staatsanwalt werden
Einloggen oder Registrieren » Hallo, Gast! Auch als Gast kannst Du Beiträge posten. Besser nutzbar ist das Forum aber, wenn Du Dich registrierst und einloggst.
Login
Benutzername/E-Mail:
Passwort: Passwort vergessen?
 
  1. Startseite
  2. Zur letzten Instanz - Das Forum für Rechtsreferendare
  3. Instanzen für Rechtsreferendare
  4. Rund ums 2. Examen
  5. Koffer mieten für die mündliche? Hessen
Antworten

 
Koffer mieten für die mündliche? Hessen
Gast
Unregistered
 
#1
19.11.2020, 19:12
Hallo :)

Wie habt ihr das mit den Kommentaren/Gesetzen gemacht für die mündliche?

Ich habe meine mündliche in Januar, Wahlfach Zivilrecht.

Im September, für die schriftliche, habe ich **** gemietet. Nur Kommentare. Gesetze neu gekauft. Daher ist der Stand meiner Gesetze September. Mittlerweile gab es mindestens Landesrecht neu. Glaub auch ARBG. Wie aktuell muss das alles sein? Gerade ArbG...

Gesetze, also Sartorius und Schönfelder, würde ich wohl selber aktualisieren. 

Und Kommentare? Wieder ****? Was brauche ich da, klar Palandt und Putzo und noch? 

Wie habt ihr das in Hessen gemacht?

Vielen Dank.
Zitieren
#Forum.Ads
Advertisement
*******
 
 
 
Ich kann Dir empfehlen, die aktuellen Auflagen der im Examen benötigten Kommentare beim Anbieter Juristenkoffer.de zu mieten. Alle Infos zum Mietangebot findest Du hier:

https://www.juristenkoffer.de/

Juristenkoffer.de ist einer der ersten und einer der größten Vermieter von Kommentaren. Bereits seit 2006 vermietet Juristenkoffer.de aktuelle Kommentare an Rechtsreferendare.
 
Gast
Unregistered
 
#2
19.11.2020, 20:07
Ich hab mir für die mündliche die Kommentare aus der Unibibliothek ausgeliehen. Da gabs aber noch kein Corona..
Gesetze hab ich aktualisiert.
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#3
20.11.2020, 13:27
Kaufe mir heute einen Trolley. Da tue ich meine Bücher dann rein.
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#4
20.11.2020, 21:57
Darf man für einen Aktenvortrag zB im Strafrecht auch die übrigen Kommentare (ins. ZPO/BGB) verwenden? Ich werde aus dem Hilfsmittelerlass (Hessen) nicht ganz schlau.
Zitieren
GastHE
Unregistered
 
#5
20.11.2020, 22:23
(20.11.2020, 21:57)Gast schrieb:  Darf man für einen Aktenvortrag zB im Strafrecht auch die übrigen Kommentare (ins. ZPO/BGB) verwenden? Ich werde aus dem Hilfsmittelerlass (Hessen) nicht ganz schlau.

Ja.
Zitieren
HGast
Unregistered
 
#6
24.11.2020, 09:38
(20.11.2020, 22:23)GastHE schrieb:  
(20.11.2020, 21:57)Gast schrieb:  Darf man für einen Aktenvortrag zB im Strafrecht auch die übrigen Kommentare (ins. ZPO/BGB) verwenden? Ich werde aus dem Hilfsmittelerlass (Hessen) nicht ganz schlau.

Ja.


Und habt ihr auch alle mitgenommen oder nur die Strafrechtskommentare?
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#7
24.11.2020, 22:29
Es geht auch ohne Kommentare. Die werden überschätzt und geben eine falsche Sicherheit.
Zitieren
GastHE
Unregistered
 
#8
25.11.2020, 08:09
(24.11.2020, 22:29)Gast schrieb:  Es geht auch ohne Kommentare. Die werden überschätzt und geben eine falsche Sicherheit.

Unser Aktenvortrag war - laut Kommission - vollkommen exotisch und hätte ohne Kommentar nicht wirklich gelöst werden.
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#9
25.11.2020, 12:09
Ich frage mich inwieweit ich für den Vortrag Zivilrecht in Hessen weitere Kommentare außer Putzo und Palandt bräuchte? 

Meine Kollegen machen das so, weil man es darf und jeder es macht. Und für den Notfall. 

Ich habe bislang über 30 AV in dem Bereich gehalten und 30 andere, mir nochmal von jemanden angehört. Habe nie was anderes gebraucht. 

Wie stehen die Chancen? Fischer könnt ich mir noch vorstellen, wegen Schutzgesetz... aber da da der SP wohl nicht liegen wird werd ich auch nicht reingucken. VWGO und STPO erscheinen mit lebensfremd?

Kann jemand mit mir bitte seine Erfahrungen teilen. Habt ihr es anders gemacht? Oder gibt es jemanden der sogar andere Kommentare benötigt hat? Danke!!
Zitieren
« Ein Thema zurück | Ein Thema vor »
Antworten



 

Zur letzten Instanz

Das Forum "Zur letzten Instanz" ist das einzige Forum speziell für Rechtsreferendare. Diskutiere mit bei Fragen Rund um den juristischen Vorbereitungsdienst und zum Zweiten Staatsexamen!

Quick Links



Kontaktiere uns

E-Mail an uns  Datenschutzhinweise

Impressum 

Linearer Modus
Baumstrukturmodus