24.10.2020, 18:28
(24.10.2020, 17:42)Gast schrieb:(24.10.2020, 09:58)Gast schrieb:(23.10.2020, 10:37)Gast schrieb: Bei der StA wird auch die Anklage gerne mit 50% bewertet, obwohl lt. Ljpa eigentlich A und B Teil Schwerpunkt bilden. Der Praktiker möchte nunmal das praktische Ergebnis als verwertbar sehen.
Es ist m.M. nach ein Examen der Form und der Sachverhaltsauswertung, da msn fürs materielle kommentare oder Kommentarfunktik dws SV hat
"Gerne mit 50%"..
Es mag ja faktisch (möglicherweise) wirklich solche Fälle geben. Ich frage mich aber immer, woher Leute wie du wissen, dass es solche Korrektoren gibt.
Wenn ein Korrektor das nämlich offen benennt, wäre das ein Anfechtungsgrund. Denn keine Korrekturanweisung dürfte eine solche Gewichtung zulassen.
Und bzgl deines letzten Absatzes: in jeder (ungefähren) Gewichtung, die einer von mir bearbeiteten Klausur in meiner Laufbahn beigefügt war oder mitgeteilt wurde, war immer das "Materielle" der absolute Klausurschwerpunkt. Dass die SV-Auswertung da mit rein spielt, ist natürlich klar.
Das haben uns sämtliche Korrektoren der StA Göttingen, zuletzz im Probeexamen gesagt.
Schreib ne E-Mail und frag nach.
Ist halt einfach Quatsch, die wollen sich nur aufspielen. Ich hab im Examen eine total schlechte Anklage gemacht und hatte in der Klausur 9, eine Freundin von mir ist mit der Anklage nicht fertig geworden - da sagen ja alle immer Todsünde - und hatte 10.
24.10.2020, 22:06
(24.10.2020, 18:28)Gast schrieb:(24.10.2020, 17:42)Gast schrieb:(24.10.2020, 09:58)Gast schrieb:(23.10.2020, 10:37)Gast schrieb: Bei der StA wird auch die Anklage gerne mit 50% bewertet, obwohl lt. Ljpa eigentlich A und B Teil Schwerpunkt bilden. Der Praktiker möchte nunmal das praktische Ergebnis als verwertbar sehen.
Es ist m.M. nach ein Examen der Form und der Sachverhaltsauswertung, da msn fürs materielle kommentare oder Kommentarfunktik dws SV hat
"Gerne mit 50%"..
Es mag ja faktisch (möglicherweise) wirklich solche Fälle geben. Ich frage mich aber immer, woher Leute wie du wissen, dass es solche Korrektoren gibt.
Wenn ein Korrektor das nämlich offen benennt, wäre das ein Anfechtungsgrund. Denn keine Korrekturanweisung dürfte eine solche Gewichtung zulassen.
Und bzgl deines letzten Absatzes: in jeder (ungefähren) Gewichtung, die einer von mir bearbeiteten Klausur in meiner Laufbahn beigefügt war oder mitgeteilt wurde, war immer das "Materielle" der absolute Klausurschwerpunkt. Dass die SV-Auswertung da mit rein spielt, ist natürlich klar.
Das haben uns sämtliche Korrektoren der StA Göttingen, zuletzz im Probeexamen gesagt.
Schreib ne E-Mail und frag nach.
Ist halt einfach Quatsch, die wollen sich nur aufspielen. Ich hab im Examen eine total schlechte Anklage gemacht und hatte in der Klausur 9, eine Freundin von mir ist mit der Anklage nicht fertig geworden - da sagen ja alle immer Todsünde - und hatte 10.
Weiß nicht ob das nur aufgespielt ist. Denke mal, dass ich als Gö auch von denen korrigiert werde. Von daher
25.10.2020, 18:26
Wie findet die Allgemeinheit eigentlich die Kaiserskripte aus dem öffentlichen Recht? Ich bin bisher vollkommen baff, weil gefühlt nur Einzelfallwissen dargestellt wird, was man auswendig lernen soll. Die Zivilrechtskripte von Kaiser habe ich bisher nur überflogen aber keinen grundlegenden Unterschied bemerkt.
25.10.2020, 18:51
Im Großen und Ganzen kann man mit dem Kaiserskripten zum ÖR gut arbeiten. Manche Passagen sind allerdings aus sich heraus eher verwirrend/unverständlich, einiges auch redundant. Angenehm finde ich, dass der "Sound" nicht so anstrengend und reißerisch ist wie im Zivilrecht.
25.10.2020, 18:55
(25.10.2020, 18:26)Gast schrieb: Wie findet die Allgemeinheit eigentlich die Kaiserskripte aus dem öffentlichen Recht? Ich bin bisher vollkommen baff, weil gefühlt nur Einzelfallwissen dargestellt wird, was man auswendig lernen soll. Die Zivilrechtskripte von Kaiser habe ich bisher nur überflogen aber keinen grundlegenden Unterschied bemerkt.
Habe ausschließlich damit gelernt und meine Punkte aus dem ersten Examen verdreifacht... Hatte im ersten allerdings auch absolut keinen Plan von ÖR. Also ich fand sie sehr gut
25.10.2020, 22:31
(23.10.2020, 11:08)Gast1234 schrieb:(23.10.2020, 08:19)Gästle schrieb:(22.10.2020, 14:23)Gast schrieb:(22.10.2020, 12:53)Gast1234 schrieb:(22.10.2020, 12:40)Gast schrieb: Ich halte es auch gelinde gesagt für Schwachsinn, dass bei mehr oder minder verkacktem TB gute Entscheidungsgründe das Ruder nicht mehr herumreißen können. Einen völlig falschen Tenor lassen wir mal außen vor.
Es mag solche Prüfer geben, aber die meisten haben ja schon was im Kopf und wissen um die jeweiligen Wertigkeiten.
Uns hat bspw. ein Prüfer in der AG mal gesagt, dass für ihn der TB kaum Relevanz hat und er diesbzgl. zu maximal minimalistischem Vorgehen rät.
Ok, Gott sei Dank hört man auch mal was von solchen vernünftigen Prüfern mit Gesamtverständnis! Ansonsten müsste man sich echt fragen, was das alles für eine Farce ist.
Es hat ja niemand gesagt, dass es bei allen Prüfern der Fall sein soll. Meiner Meinung nach ist allerdings was wahres dran. Zumindest unterbewusst bleibt ein fehlerhafter Tatbestand während der Korrektur irgendwie "hängen" was natürlich nicht heißt, dass kleine durch Nervosität bedingte Fehler die Klausur sofort runter ziehen. Es gibt solche und solche Prüfer.
Ich möchte nur sagen, dass der Tatbestand eine der Fehlerquellen ist, die man noch mit dem kleinsten Aufwand abstellen kann. Einen Fokus sollte man natürlich nicht darauf legen, dürfte sich vielmehr von allein ergeben.
Da ist mehr als nur etwas Wahres dran. Es zählt der Gesamteindruck und unglücklicherweise sieht der Korrektor zuerst Rubrum und TB. Beim Lesen dieser bildet er sich also den Eindruck vom Kandidaten, den er dann in die entscheidungsgründe mitnimmt und dementsprechend voreingenommen ist.
Deshalb muss da alles sitzen um eventuelle Fehler in den entscheidungsgründen wieder ausbessern zu können.
Ist auch ganz normal und selbstverständlich und ok, dass der Korrektor wegen eines Tatbestandes voreingenommen ist und er sollte an seiner Einstellung natürlich nichts ändern. Ist halt menschlich, so wie vom Aussehen auf den Charakter zu schließen (ja, das ist eine bewusste Übertreibung). Meine Güte, in der Juristenausbildubg wird sich nie was ändern, denn so vieles wie es läuft wird einfach hingenommen und sogar teilweise für gut befunden
Dass sich an der Ausbildung gern etwas ändern darf, möchte hier glaube ich niemand in Abrede stellen. Aber dein Post zeigt leider, dass du die Funktion des Tatbestands nicht ganz verstanden hast. Angesichts dessen, halte ich es absolut nicht für falsch, den Tatbestand als ersten Eindruck mitzunehmen. Vor allem der sollte in der kürze der Zeit doch wirklich ohne eklatante Fehler auf die Beine zu stellen sein.
26.10.2020, 02:08
(25.10.2020, 22:31)Gästle schrieb:(23.10.2020, 11:08)Gast1234 schrieb:(23.10.2020, 08:19)Gästle schrieb:(22.10.2020, 14:23)Gast schrieb:(22.10.2020, 12:53)Gast1234 schrieb: Ok, Gott sei Dank hört man auch mal was von solchen vernünftigen Prüfern mit Gesamtverständnis! Ansonsten müsste man sich echt fragen, was das alles für eine Farce ist.
Es hat ja niemand gesagt, dass es bei allen Prüfern der Fall sein soll. Meiner Meinung nach ist allerdings was wahres dran. Zumindest unterbewusst bleibt ein fehlerhafter Tatbestand während der Korrektur irgendwie "hängen" was natürlich nicht heißt, dass kleine durch Nervosität bedingte Fehler die Klausur sofort runter ziehen. Es gibt solche und solche Prüfer.
Ich möchte nur sagen, dass der Tatbestand eine der Fehlerquellen ist, die man noch mit dem kleinsten Aufwand abstellen kann. Einen Fokus sollte man natürlich nicht darauf legen, dürfte sich vielmehr von allein ergeben.
Da ist mehr als nur etwas Wahres dran. Es zählt der Gesamteindruck und unglücklicherweise sieht der Korrektor zuerst Rubrum und TB. Beim Lesen dieser bildet er sich also den Eindruck vom Kandidaten, den er dann in die entscheidungsgründe mitnimmt und dementsprechend voreingenommen ist.
Deshalb muss da alles sitzen um eventuelle Fehler in den entscheidungsgründen wieder ausbessern zu können.
Ist auch ganz normal und selbstverständlich und ok, dass der Korrektor wegen eines Tatbestandes voreingenommen ist und er sollte an seiner Einstellung natürlich nichts ändern. Ist halt menschlich, so wie vom Aussehen auf den Charakter zu schließen (ja, das ist eine bewusste Übertreibung). Meine Güte, in der Juristenausbildubg wird sich nie was ändern, denn so vieles wie es läuft wird einfach hingenommen und sogar teilweise für gut befunden
Dass sich an der Ausbildung gern etwas ändern darf, möchte hier glaube ich niemand in Abrede stellen. Aber dein Post zeigt leider, dass du die Funktion des Tatbestands nicht ganz verstanden hast. Angesichts dessen, halte ich es absolut nicht für falsch, den Tatbestand als ersten Eindruck mitzunehmen. Vor allem der sollte in der kürze der Zeit doch wirklich ohne eklatante Fehler auf die Beine zu stellen sein.
Du hast nicht verstanden, dass ich nicht von eklatanten Fehlern gesprochen habe, sondern von kleinen Fehlern, die direkt zum Durchfallen führen sollen. Ich empfehle für das nächste Mal ein sorgfältigere Lektüre.