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Rücktritt von Verbesserung NRW
Gast
Unregistered
 
#1
24.10.2020, 20:00
Guten Abend, ich habe mich zum VV angemeldet und auch die Gebühr bezahlt.
Weiß jemand, ob man zurücktreten kann und die Gebühr zurückerhält?
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Gast
Unregistered
 
#2
24.10.2020, 20:32
Am besten mal auf der Seite für Referendare des jeweiligen OLG Bezirks schauen... 

Da findet sich zum Beispiel die Gebührenordnung für die 
staatliche Pflichtfachprüfung und 
die zweite juristische Staatsprüfung 
(Juristenausbildungsgebührenordnung - JAGebO).
Es gibt auf jeden Fall etwas zurück ;)
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