24.04.2025, 17:43
Hallo!
Ich habe nächsten Monat meine mündliche Prüfung und muss einen Aktenvortrag in Strafrecht halten. Bundesland ist NRW. Nun habe ich mir ein kleines Skript dafür zugelegt und da gibt es auch Beispiele für ein Klageerzwingungsverfahren, den Erlass eines Haftbefehls, eine Beschwerde etc. Ist das für NRW überhaupt relevant oder kann ich mit den üblichen Sachen wie StA, Revision und ausnahmsweise Urteil rechnen?
Liebe Grüße
Ich habe nächsten Monat meine mündliche Prüfung und muss einen Aktenvortrag in Strafrecht halten. Bundesland ist NRW. Nun habe ich mir ein kleines Skript dafür zugelegt und da gibt es auch Beispiele für ein Klageerzwingungsverfahren, den Erlass eines Haftbefehls, eine Beschwerde etc. Ist das für NRW überhaupt relevant oder kann ich mit den üblichen Sachen wie StA, Revision und ausnahmsweise Urteil rechnen?
Liebe Grüße
Mein Tipp: Bereite Dich auf den Aktenvortrag mit den aktuellen Protokollen zu den Vorträgen vor, die derzeit im Examen laufen:
https://www.protokolle-assessorexamen.de/kostenlose-aktenvortraege.php
Auf derselben Seite findest Du auch eine Liste von kostenlosen Aktenvorträgen, die von verschiedenen Landesjustizprüfungsämtern zu Verfügung gestellt werden.
https://www.protokolle-assessorexamen.de/kostenlose-aktenvortraege.php
Auf derselben Seite findest Du auch eine Liste von kostenlosen Aktenvorträgen, die von verschiedenen Landesjustizprüfungsämtern zu Verfügung gestellt werden.
25.04.2025, 09:11
Anfang diesen Monats lief als Aktenvortrag zB die Erfolgsaussicht von Rechtsmitteln der StA gegen den ablehnenden Beschluss des Gerichts, Untersuchungshaft anzuordnen.
Es lohnt sich ggf. für Dich, in unsere Protokolle zu den Aktenvorträgen zu schauen, um zu sehen, welche Aufgabenstellungen möglich sind:
https://www.protokolle-assessorexamen.de...traege.php
Es lohnt sich ggf. für Dich, in unsere Protokolle zu den Aktenvorträgen zu schauen, um zu sehen, welche Aufgabenstellungen möglich sind:
https://www.protokolle-assessorexamen.de...traege.php