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Englischkenntnisse
Gast
Unregistered
 
#11
16.08.2020, 22:44
Abi bestanden? Glückwunsch, dein Englisch reicht für den Berufseinstieg aus. Alles andere lernst du on-the-job. Viele Kanzleien bieten zudem eigene Englischstunden an, die wöchentlich in der Kanzlei für alle Associates stattfinden.

Ich kenne so einige Juristen und ich habe noch kein einziges Mal gehört, dass jemand wegen seiner Englischkenntnisse abgelehnt worden ist, oder dass das überhaupt Thema war (bzw im Vorstellungsgespräch überprüft wurde).
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Gast GPA
Unregistered
 
#12
17.08.2020, 08:49
Selbst in GKs ist das Englisch-Niveau der Associates teilweise unterirdisch. Liegt auch daran, dass die Einstellungsvoraussetzungen in den letzten Jahren stark gesunken sind und ein Master nicht mehr Standard ist. 
Teilweise bewundere ich den Mut der Leute, mit so schlechten Vorkenntnissen so einen Job anzufangen...
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Gast
Unregistered
 
#13
17.08.2020, 08:57
An die GK Leute: Kam in euren Vorstellungsgesprächen was auf Englisch?
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Gast
Unregistered
 
#14
17.08.2020, 09:00
(17.08.2020, 08:57)Gast schrieb:  An die GK Leute: Kam in euren Vorstellungsgesprächen was auf Englisch?

Ne, null. Ich wurde lediglich gefragt, wie gut ich mein Englisch einschätzen würde.
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Gast
Unregistered
 
#15
17.08.2020, 09:47
(17.08.2020, 08:49)Gast GPA schrieb:  Selbst in GKs ist das Englisch-Niveau der Associates teilweise unterirdisch. Liegt auch daran, dass die Einstellungsvoraussetzungen in den letzten Jahren stark gesunken sind und ein Master nicht mehr Standard ist. 
Teilweise bewundere ich den Mut der Leute, mit so schlechten Vorkenntnissen so einen Job anzufangen...

Was für ein Unsinn, wahrscheinlich rege ich mich jetzt über einen Troll kurz vorm 1. Examen auf. Der Master sagt überhaupt nichts über Englischkenntnisse aus. Zunächst kommt es darauf an, wo man ihn gemacht hat. Ich kenne einige, die einen nicht englischsprachigen Master haben. Ich habe auch einen Master in der Landessprache (nicht deutsch und nicht englisch). Wie gut ich Englisch kann, kann man daraus also nicht entnehmen.

Übrigens, egal, ob Du z.B. in die USA, GB, Südafrika etc. gehst, Du machst ja keinen Master zum dt. Recht. Wenn Du also Deinem Mandanten etwas zum dt. Rechtssystem auf Englisch erklären sollst oder eine DD zu Aspekten des dt. Rechts machst, die es so in anderen Rechtsordnungen nicht gibt, bringt Dir ein Master absolut nichts. Um sich gut auf englisch unterhalten bzw. etwas zu Papier bringen zu können und sich die Fachtermini anzueignen braucht man hingegen keinen Master. Auch mit einem Master aus Harvard oder Oxford hast Du also nicht zwingend grandiose Englischkenntnisse bzgl. des dt. Rechts und das ist nun idR der Bereich des Anwalts. Wenn Du Dich gelegentlich mit wirklich fachkundigen, professionellen Übersetzern aus dem Legal Bereich unterhältst, holen die Dich ganz schnell von Deinem hohen Ross runter. Was  einige LLM-Leute meinen als "perfektes Englisch" zu bezeichnen, sorgt da durchaus für Erheiterung. Es fällt aber eben nur ziemlich wenigen richtigen Experten auf, daher gehen viele (vor allem in GK) irrtümlich davon aus, dass sie dank LLM "perfektes Englisch" oder (Rechts)Englisch auf Muttersprachlerniveau sprechen.
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Gast
Unregistered
 
#16
17.08.2020, 17:43
Im Studium hat man ja eine fremdsprachliche Fachausbildung gemacht, meist auf Englisch. Dann kann man ja davon den Schein als Zertifikat nehmen und das schnell auffrischen.
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