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  5. VV und Arbeit
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VV und Arbeit
User
Unregistered
 
#1
27.05.2020, 14:20
Hallo Leute,

Gibt es hier welche,die den VV geschrieben haben und nach den schriftlichen schon angefangen zu arbeiten? Wann habt ihr euch dafür beworben? Kann man sich gut auf die etwaige mündliche Prüfung vorbereiten neben der Vollzeitstelle? Notfalls kann man ja auch 2-3 Wochen vor dem Termin (unbezahlten) Urlaub nehmen. 
So kann man schon mal als Anwalt anfangen und wenn die Note nicht besser ist, einfach weiterarbeiten. Oder eignet sich eine wissMit Stelle eher? 


Freue mich,über euere Erfahrungen.

Schöne Grüße
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Gast
Unregistered
 
#2
01.06.2020, 17:57
(27.05.2020, 14:20)User schrieb:  Hallo Leute,

Gibt es hier welche,die den VV geschrieben haben und nach den schriftlichen schon angefangen zu arbeiten? Wann habt ihr euch dafür beworben? Kann man sich gut auf die etwaige mündliche Prüfung vorbereiten neben der Vollzeitstelle? Notfalls kann man ja auch 2-3 Wochen vor dem Termin (unbezahlten) Urlaub nehmen. 
So kann man schon mal als Anwalt anfangen und wenn die Note nicht besser ist, einfach weiterarbeiten. Oder eignet sich eine wissMit Stelle eher? 


Freue mich,über euere Erfahrungen.

Schöne Grüße

Das würde ich auch gerne wissen, ob man bereits eine Zulassung zum RA erhalten kann, obwohl ein Verbesserungsversuch läuft :-)
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Gast
Unregistered
 
#3
01.06.2020, 18:10
(01.06.2020, 17:57)Gast schrieb:  
(27.05.2020, 14:20)User schrieb:  Hallo Leute,

Gibt es hier welche,die den VV geschrieben haben und nach den schriftlichen schon angefangen zu arbeiten? Wann habt ihr euch dafür beworben? Kann man sich gut auf die etwaige mündliche Prüfung vorbereiten neben der Vollzeitstelle? Notfalls kann man ja auch 2-3 Wochen vor dem Termin (unbezahlten) Urlaub nehmen. 
So kann man schon mal als Anwalt anfangen und wenn die Note nicht besser ist, einfach weiterarbeiten. Oder eignet sich eine wissMit Stelle eher? 


Freue mich,über euere Erfahrungen.

Schöne Grüße

Das würde ich auch gerne wissen, ob man bereits eine Zulassung zum RA erhalten kann, obwohl ein Verbesserungsversuch läuft :-)


Wieso soll man die Zulassung nicht erhalten?? Das würde mich jetzt auch interessieren... ich habe nämlich eigentlich vor, in einer Kanzlei anzufangen und trotzdem zu verbessern.
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Auch Bln
Unregistered
 
#4
01.06.2020, 19:44
Man kann sich zur Anwaltschaft zulassen, wenn man Volljurist ist und keine Versagensgründe (Vorstrafen, ungeordnete Vermögensverhältnisse sonstige persönliche Unzuverlässigkeit) entgegen stehen.
Die Details zur Zulassung (Procedere und Kosten) erfährt man bei der jeweils zuständigen Kammer.

Das Unternehmen eines VV steht dem nicht entgegen. Es interessiert auch niemanden in der Kammer. Für den Arbeitgeber hat die Zulassung natürlich den Vorteil, dass er Eure Arbeit nach dem RVG/anwaltlichen Stundensatz abrechnen kann. Deswegen sehen viele Arbeitgeber es lieber, wenn sich der Assessor als Anwalt statt als WiMi einstellen lässt.

Ob, wann und wie ein/e Assessor/in* einen VV unternimmt ist individuell und lässt sich pauschal nicht beantworten.
Wer allerdings bei der Klausureinsicht echte Defizite erkannt hat, sollte sich genug Zeit lassen, diese aufzuarbeiten. Ob man dazu drei Monate Vollzeit lernt (und die Zeit mit Rücklagen/ALG übeberbrückt) oder neun Monate Tz arbeitet und Tz arbeitet ist dann wieder individuell.
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Gast BW
Unregistered
 
#5
03.06.2020, 12:53
Ich habe ab Mai angefangen zu arbeiten und meine Zulassung läuft noch. Diesen Monst hat der VV gestartet. 
Empfehlen kann ich es nicht. 
In einem Monat habe ich unglaublich viel vergessen, nach der Arbeit kann man kaum wiederholen und auch am WE muss man oft arbeiten, da man am Anfang eher langsam ist. Außerdem startet man sehr erledigt in die Prüfungen. Übingsklausuren waren bei mir im Schnitt bei etwa 10 Punkten, zuletzt 2 Mal 16 bekommen. Und am Dienstag saß ich in der Klsusur und hab nur Bahnhof verstanden.

Ich bereue es, meinen VV geopfert zu haben. Aber manche Leute müssen eben Rechnungen zahlen. 

Muss natürlich bei anderen nicht so laufen. Aber ich hab nur mal am Rande bestimmt schon 30 Überstunden nach 3 Wochen gehabt.
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Gast
Unregistered
 
#6
03.06.2020, 14:39
Das tut mir leid! Aber durchziehen! Wird eventuell doch gut...man weiß es ja nicht. Macht es Sinn nach den schriftlichen zu arbeiten? So muss man nur noch für die mündliche lernen. Natürlich auch nicht einfach,aber dennoch einfacher
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Gast
Unregistered
 
#7
03.06.2020, 14:39
Darf ich fragen,bei welcher Note du nochmal geschrieben hast?
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Gast BW
Unregistered
 
#8
03.06.2020, 17:40
(03.06.2020, 14:39)Gast schrieb:  Das tut mir leid! Aber durchziehen! Wird eventuell doch gut...man weiß es ja nicht. Macht es Sinn nach den schriftlichen zu arbeiten? So muss man nur noch für die mündliche lernen. Natürlich auch nicht einfach,aber dennoch einfacher


Danke. Ich probiere es auf jeden Fall. 
Also ich würde mir danach erstmal den Rest des Monats freinehmen. Also erst nach einer kurzen Erholungsphase arbeiten. Ansonsten spricht nichts dagegen danach zu arbeiten. Das Mündliche ist ja auch "nur" wiederholen, mam schreibt keine Übungsklausuren. Aber ich würde mir auf jeden Fall eine Woche vor der Mdl Urlaub nehmen. Man sollte Arbeit als Berufseinsteiger wirklich nicht unterschätzen.
Vielleicht bist du auch ein anderer Typ und dir geht das alles locker von der Hand. Ich kann nur von meiner Erfahrung sprechen
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