21.10.2019, 15:44
Im April 2020 schreiben Referendare aus Niedersachsen, NRW, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und dem GPA-Bezirk (Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein) die Klausuren im 2. Staatsexamen.
Niedersachsen:
02.04.: ZU
03.04.: A1
06.04.: ZG
07.04.: A2
09.04.: SR
14.04.: W/SR; W/VR
16.04.: VR
17.04.: VA
NRW:
02.04.: Z 1
03.04.: Z 2
06.04.: Z 3
07.04.: Z 4
09.04.: S 1
14.04.: S 2
16.04.: V 1
17.04.: V 2
Rheinland-Pfalz:
02.04.
03.04.
06.04.
07.04.
09.04.
14.04.
16.04.
17.04.
Sachsen-Anhalt:
02.04.
03.04.
06.04.
07.04.
09.04.
14.04.
16.04.
17.04.
GPA-Bezirk (Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein):
02.04.: ZR I
03.04.: ZR II
06.04.: ZHG
07.04.: ZR III
09.04.: StR I
14.04.: StR II
16.04.: ÖR I
17.04.: ÖR II
Erläuterung der Bezeichnungen laut LJPA Niedersachsen:
ZU: mit zivilgerichtlicher Aufgabenstellung
ZG: mit gutachterlicher Aufgabenstellung aus dem Zivilrecht
A 1; A 2: mit gutachterlich-rechtsberatenden oder gutachterlichrechtsgestaltenden Aufgabenstellungen aus dem Zivilrecht
SR: mit staatsanwaltlicher Aufgabenstellung
VR: mit verwaltungsfachlicher Aufgabenstellung
VA: mit gutachterlich-rechtsberatender Aufgabenstellung aus dem Öffentlichen Recht
W/SR: mit staatsanwaltlicher Aufgabenstellung oder
W/VR: mit verwaltungsfachlicher Aufgabenstellung
Erläuterung der Bezeichnungen laut LJPA NRW:
Bei den "Z-Klausuren" handelt es sich um Aufgabenstellungen aus dem Zivilrecht. Im Regelfall sind die Aufgabenstellungen bei der Z-1 und der Z-3 Klausur aus gerichtlicher Sicht und bei der Z-2 und der Z-4 Klausur aus anwaltlicher Sicht zu bearbeiten.
Bei den "S-Klausuren" handelt es sich um Aufgabenstellungen aus dem Strafrecht. Im Regelfall ist bei der S-1 Klausur eine staatsanwaltschaftliche Abschlussverfügung zu fertigen; die Aufgabenstellung der S-2 Klausur ist offener, hier kommen zum Beispiel ein erstinstanzliches Urteil oder ein Gutachten zu Rechtsmitteln des Beschuldigten oder der Staatsanwaltschaft in Betracht.
Bei den "V-Klausuren" handelt es sich um Aufgabenstellungen aus dem öffentlichen Recht. Im Regelfall ist bei der V-1 Klausur die Aufgabe aus gerichtlicher Sicht zu bearbeiten, bei der V-2 Klausur kommen zum Beispiel eine behördliche Entscheidung oder eine anwaltliche Beratung in Betracht.
Wichtig: Damit man in der Diskussion zu den Klausuren verfolgen kann, auf welches Bundesland sich die Aussagen beziehen, wähle bitte beim Posten einen Namen und setze eine Abkürzung des Bundeslandes in Klammer, also zB Felix(NRW), Gast12(R-P), NoName(Schl-H).
Niedersachsen:
02.04.: ZU
03.04.: A1
06.04.: ZG
07.04.: A2
09.04.: SR
14.04.: W/SR; W/VR
16.04.: VR
17.04.: VA
NRW:
02.04.: Z 1
03.04.: Z 2
06.04.: Z 3
07.04.: Z 4
09.04.: S 1
14.04.: S 2
16.04.: V 1
17.04.: V 2
Rheinland-Pfalz:
02.04.
03.04.
06.04.
07.04.
09.04.
14.04.
16.04.
17.04.
Sachsen-Anhalt:
02.04.
03.04.
06.04.
07.04.
09.04.
14.04.
16.04.
17.04.
GPA-Bezirk (Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein):
02.04.: ZR I
03.04.: ZR II
06.04.: ZHG
07.04.: ZR III
09.04.: StR I
14.04.: StR II
16.04.: ÖR I
17.04.: ÖR II
Erläuterung der Bezeichnungen laut LJPA Niedersachsen:
ZU: mit zivilgerichtlicher Aufgabenstellung
ZG: mit gutachterlicher Aufgabenstellung aus dem Zivilrecht
A 1; A 2: mit gutachterlich-rechtsberatenden oder gutachterlichrechtsgestaltenden Aufgabenstellungen aus dem Zivilrecht
SR: mit staatsanwaltlicher Aufgabenstellung
VR: mit verwaltungsfachlicher Aufgabenstellung
VA: mit gutachterlich-rechtsberatender Aufgabenstellung aus dem Öffentlichen Recht
W/SR: mit staatsanwaltlicher Aufgabenstellung oder
W/VR: mit verwaltungsfachlicher Aufgabenstellung
Erläuterung der Bezeichnungen laut LJPA NRW:
Bei den "Z-Klausuren" handelt es sich um Aufgabenstellungen aus dem Zivilrecht. Im Regelfall sind die Aufgabenstellungen bei der Z-1 und der Z-3 Klausur aus gerichtlicher Sicht und bei der Z-2 und der Z-4 Klausur aus anwaltlicher Sicht zu bearbeiten.
Bei den "S-Klausuren" handelt es sich um Aufgabenstellungen aus dem Strafrecht. Im Regelfall ist bei der S-1 Klausur eine staatsanwaltschaftliche Abschlussverfügung zu fertigen; die Aufgabenstellung der S-2 Klausur ist offener, hier kommen zum Beispiel ein erstinstanzliches Urteil oder ein Gutachten zu Rechtsmitteln des Beschuldigten oder der Staatsanwaltschaft in Betracht.
Bei den "V-Klausuren" handelt es sich um Aufgabenstellungen aus dem öffentlichen Recht. Im Regelfall ist bei der V-1 Klausur die Aufgabe aus gerichtlicher Sicht zu bearbeiten, bei der V-2 Klausur kommen zum Beispiel eine behördliche Entscheidung oder eine anwaltliche Beratung in Betracht.
Wichtig: Damit man in der Diskussion zu den Klausuren verfolgen kann, auf welches Bundesland sich die Aussagen beziehen, wähle bitte beim Posten einen Namen und setze eine Abkürzung des Bundeslandes in Klammer, also zB Felix(NRW), Gast12(R-P), NoName(Schl-H).
10.03.2020, 09:03
Bald geht es los.....mit Spannung wird erwartet, was auf uns zu kommen wird.
13.03.2020, 16:32
Ich bin auch sehr gespannt. Leider ist es auch zweifelhaft, ob es wegen Corona noch stattfindet :(
13.03.2020, 17:18
(13.03.2020, 16:32)Gasstt schrieb: Ich bin auch sehr gespannt. Leider ist es auch zweifelhaft, ob es wegen Corona noch stattfindet :(
Mach dir keinen Stress wegen Sachen, die noch nicht eingetreten sind! Konzentriere dich einfach auf die Vorbereitung und nimm alles, wie es kommt. Ich schreibe gerade ("trotz Corona") Klausuren und da läuft alles wie immer :)
16.03.2020, 21:04
Hey Leute!
Bei uns in Niedersachsen wurde unser Aprildurchgang ja vorerst wegen des Coronavirus abgesagt. Weiß jemand, ob das LJPA seinen Betrieb vorerst auch eingestellt hat und damit auch telefonisch nicht mehr erreichbar ist? Habe heute den ganzen Tag über versucht anzurufen und habe niemanden erreichen können. Ich müsste nämlich wegen dieser Angelegenheit dringend etwas klären.
Gibt es hier sonst noch Leidensgenossen, die auch jetzt im April eigentlich ihren Erst- oder Verbesserungsversuch schreiben wollten bzw. müssten und die es eigentlich auch nicht verschieben können, weil sie zeitnah eine Stelle in Aussicht haben? Bei mir ist es so, dass ich ab dem 01.06. eine feste Stelle antrete. Das ist zwar noch ein wenig hin, aber ich weiß nun nicht so recht weiter, falls sich das alles doch noch länger hinzieht und überschneidet. Es würde ziemlich blöd aussehen, sich direkt die ersten Wochen freistellen lassen zu müssen, zumal ich mich sehr auf den Job freue und meinen Verbesserungsversuch daher extra auf April gelegt habe.
Bei uns in Niedersachsen wurde unser Aprildurchgang ja vorerst wegen des Coronavirus abgesagt. Weiß jemand, ob das LJPA seinen Betrieb vorerst auch eingestellt hat und damit auch telefonisch nicht mehr erreichbar ist? Habe heute den ganzen Tag über versucht anzurufen und habe niemanden erreichen können. Ich müsste nämlich wegen dieser Angelegenheit dringend etwas klären.
Gibt es hier sonst noch Leidensgenossen, die auch jetzt im April eigentlich ihren Erst- oder Verbesserungsversuch schreiben wollten bzw. müssten und die es eigentlich auch nicht verschieben können, weil sie zeitnah eine Stelle in Aussicht haben? Bei mir ist es so, dass ich ab dem 01.06. eine feste Stelle antrete. Das ist zwar noch ein wenig hin, aber ich weiß nun nicht so recht weiter, falls sich das alles doch noch länger hinzieht und überschneidet. Es würde ziemlich blöd aussehen, sich direkt die ersten Wochen freistellen lassen zu müssen, zumal ich mich sehr auf den Job freue und meinen Verbesserungsversuch daher extra auf April gelegt habe.
17.03.2020, 11:15
Nach Niedersachsen hat nun auch Rheinland-Pfalz die Klausuren im April abgesagt.
Laut LJPA sollen die Klausuren im Juni (2. bis 16. Juni) oder Juli (2. bis 14. Juli) nachgeholt werden.
Laut LJPA sollen die Klausuren im Juni (2. bis 16. Juni) oder Juli (2. bis 14. Juli) nachgeholt werden.
17.03.2020, 11:17
(16.03.2020, 21:04)Gast schrieb: Hey Leute!
Bei uns in Niedersachsen wurde unser Aprildurchgang ja vorerst wegen des Coronavirus abgesagt. Weiß jemand, ob das LJPA seinen Betrieb vorerst auch eingestellt hat und damit auch telefonisch nicht mehr erreichbar ist? Habe heute den ganzen Tag über versucht anzurufen und habe niemanden erreichen können. Ich müsste nämlich wegen dieser Angelegenheit dringend etwas klären.
Gibt es hier sonst noch Leidensgenossen, die auch jetzt im April eigentlich ihren Erst- oder Verbesserungsversuch schreiben wollten bzw. müssten und die es eigentlich auch nicht verschieben können, weil sie zeitnah eine Stelle in Aussicht haben? Bei mir ist es so, dass ich ab dem 01.06. eine feste Stelle antrete. Das ist zwar noch ein wenig hin, aber ich weiß nun nicht so recht weiter, falls sich das alles doch noch länger hinzieht und überschneidet. Es würde ziemlich blöd aussehen, sich direkt die ersten Wochen freistellen lassen zu müssen, zumal ich mich sehr auf den Job freue und meinen Verbesserungsversuch daher extra auf April gelegt habe.
Hallo!
Das ist echt eine unschöne Situation für dich. :s
In Rheinland-Pfalz wurde die April-Kampagne auch abgesagt. Es wird noch entschieden, ob sie zwischen dem 2.6. bis 16.6. oder zwischen dem 2.7. bis 14.7. einen Nachholtermin durchführen.
In Niedersachsen dürfte das wohl auch um den Dreh sein; im Mai wird das sicher nicht passieren.
Ich habe gar nicht erst versucht, das Prüfungsamt zu kontaktieren. Je nach Jahrgangsstärke rufen da potenziell deutlich über hundert Leute an. Eine Mail oder sogar ein Brief ist da vielleicht noch am sinnvollsten; dann hättest du auch etwas "in der Hand".
An deiner Stelle würde ich noch etwas abwarten. Dein Arbeitgeber hat jetzt sicher einige Baustellen gleichzeitig... In einer solchen Extremlage wird er bestimmt Verständnis haben und eine flexible Lösung finden wollen. Das wünsche ich dir jedenfalls! :)
17.03.2020, 14:10
Habe das LJPA telefonisch erreicht, in NRW wird im April definitiv nicht geschrieben. Weitere Informationen gibt es bisher nicht, diese werden auf der Homepage veröffentlicht.
17.03.2020, 14:18
Ich drehe durch -so langsam!
Problem ist, kann man sich auf so ne telefonische Aussage verlassen? Ich hab das Gefühl, die entscheiden sich alle zwei Minuten neu. Und die Dame/der Herr mit dem man vom LJPA kommuniziert sitzt ja wahrscheinlich nicht in der Konferenz..
Meine Konzentration ist komplett am Arsch
Problem ist, kann man sich auf so ne telefonische Aussage verlassen? Ich hab das Gefühl, die entscheiden sich alle zwei Minuten neu. Und die Dame/der Herr mit dem man vom LJPA kommuniziert sitzt ja wahrscheinlich nicht in der Konferenz..
Meine Konzentration ist komplett am Arsch
17.03.2020, 14:19
Ja, kann man.