• Suche
  • Deine Referendarswelt
    • Juristenkoffer.de - Kommentare mieten
    • RefNews - Das Blog zum Referendariat
    • Infoseiten zum Referendariat
    • Referendarbuchladen - Bücher für Rechtsreferendare
    • Stationsradar.de - Stationsangebote u. Nebenjobs
    • Protokolle-Assessorexamen.de - Protokolle für das 2. Examen
    • Referendarswelt - Die Stadt für Rechtsreferendare
    • Infoseiten: Richter / Staatsanwalt werden
Einloggen oder Registrieren » Hallo, Gast! Auch als Gast kannst Du Beiträge posten. Besser nutzbar ist das Forum aber, wenn Du Dich registrierst und einloggst.
Login
Benutzername/E-Mail:
Passwort: Passwort vergessen?
 
  1. Startseite
  2. Zur letzten Instanz - Das Forum für Rechtsreferendare
  3. Instanzen für Rechtsreferendare
  4. Rund ums 2. Examen
  5. Abschlussverfügung nach Gutachten
Antworten

 
Abschlussverfügung nach Gutachten
Gast
Unregistered
 
#1
28.04.2021, 11:06
Wie "streng" wird eurer Erfahrung eine Abschlussverfügung bewertet, wenn man vorher ein Gutachten machen musste (zB Anwaltsklausur; StA-Klausur). Ich habe bisher das Gefühl, dass Gutachten zählt wesentlich mehr als die Abschlussverfügung, obwohl diese doch gerade die Praxistauglichkeit zeigt?
Danke!
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#2
28.04.2021, 11:10
(28.04.2021, 11:06)Gast schrieb:  Wie "streng" wird eurer Erfahrung eine Abschlussverfügung bewertet, wenn man vorher ein Gutachten machen musste (zB Anwaltsklausur; StA-Klausur). Ich habe bisher das Gefühl, dass Gutachten zählt wesentlich mehr als die Abschlussverfügung, obwohl diese doch gerade die Praxistauglichkeit zeigt?
Danke!

Das Gutachten zählt regelmäßig deutlich mehr, einfach, weil deutlich umfangreicher. 

Es mag Praktiker geben, die sagen unfertige Arbeit / kein guter Praxisteil = durchgefallen / max. ausreichend, das dürfte aber die Ausnahme sein. 

0815 Verfügungen sind häufig nicht mal fürs VB relevant (wenn der Rest natürlich gut ist). 

Im Ausnahmefall falls da bissl mehr zu schreiben ist, kann das natürlich anders sein. 

Aber was ich bisher aus dem Examen so mitgekriegt habe, sind die Korrektoren da sehr milde.
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#3
28.04.2021, 11:50
Bei uns muss nur eine Anklage gefertigt werden.

Ist die gut können Fehler im A-Gutachten damit ausgeglichen werden, so unsere Korrektoren des offitiellen OLG Klausurenkurses. Fertigwerden ist oberstes Gebot nach ihrer Ansicht.

Sie selbst würden die Anklage zudem mit teils 50% bewerten - das ist zwar korrekturwidrig, doch schreibt das dann halt keiner ins korrekturgutachten rein, sondern bewertet eben entsprechend.
Zitieren
omnimodo
Posting Freak
*****
Beiträge: 1.057
Themen: 7
Registriert seit: Apr 2021
#4
28.04.2021, 15:49
(28.04.2021, 11:50)Gast schrieb:  Bei uns muss nur eine Anklage gefertigt werden.

Ist die gut können Fehler im A-Gutachten damit ausgeglichen werden, so unsere Korrektoren des offitiellen OLG Klausurenkurses. Fertigwerden ist oberstes Gebot nach ihrer Ansicht.

Sie selbst würden die Anklage zudem mit teils 50% bewerten - das ist zwar korrekturwidrig, doch schreibt das dann halt keiner ins korrekturgutachten rein, sondern bewertet eben entsprechend.



Diese fetischartige Fixierung von Korrektoren auf das "Fertigwerden" bei fiktiven Akten ist wohl dem Erledigungsdruck aus deren Jobs geschuldet. Egal, welchen Rotz man produziert: erledigt ist (erst mal) erledigt.

Zum Glück gibt's aber auch Korrektoren, die Augenmaß haben und eine Klausuraufgabe nicht mit der Realität verwechseln.
Suchen
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#5
28.04.2021, 16:27
(28.04.2021, 15:49)omnimodo schrieb:  
(28.04.2021, 11:50)Gast schrieb:  Bei uns muss nur eine Anklage gefertigt werden.

Ist die gut können Fehler im A-Gutachten damit ausgeglichen werden, so unsere Korrektoren des offitiellen OLG Klausurenkurses. Fertigwerden ist oberstes Gebot nach ihrer Ansicht.

Sie selbst würden die Anklage zudem mit teils 50% bewerten - das ist zwar korrekturwidrig, doch schreibt das dann halt keiner ins korrekturgutachten rein, sondern bewertet eben entsprechend.



Diese fetischartige Fixierung von Korrektoren auf das "Fertigwerden" bei fiktiven Akten ist wohl dem Erledigungsdruck aus deren Jobs geschuldet. Egal, welchen Rotz man produziert: erledigt ist (erst mal) erledigt.

Zum Glück gibt's aber auch Korrektoren, die Augenmaß haben und eine Klausuraufgabe nicht mit der Realität verwechseln.

ja, wem sagst du es. dennoch macht ein guter praktischer teil immer einen guten eindruck. 

einmal hatte ich sogar einen zivilrichter bei einer anwaltsklausur als korrektor, der meinte, dass man die kommentarzitate in der lösung kenntlich machen müsse, wie in einem urteil.

hat dann bei der besprechung auf meine anmerkung, dass das in einer klausur käse ist, auch keine einsicht gezeigt.
Zitieren
« Ein Thema zurück | Ein Thema vor »
Antworten



 

Zur letzten Instanz

Das Forum "Zur letzten Instanz" ist das einzige Forum speziell für Rechtsreferendare. Diskutiere mit bei Fragen Rund um den juristischen Vorbereitungsdienst und zum Zweiten Staatsexamen!

Quick Links



Kontaktiere uns

E-Mail an uns  Datenschutzhinweise

Impressum 

Linearer Modus
Baumstrukturmodus