12.04.2026, 11:10
Im Beschluss StB 16/09 ergänzt der BGH ausdrücklich die Möglichkeit der Nachahmung: Verschiedene Urheber können ihnen zugängliche Texte anderer Autoren zur Kenntnis nehmen, sich darauf beziehen oder diese nachahmen. Bei Analysen von Bekennerschreiben sind Übereinstimmungen in thematischer, stilistischer und textgestalterischer Hinsicht regelmäßig nur Indizien mit einem allenfalls äußerst geringen Beweiswert.
BGH, Beschl. v. 20.12.2007 – StB 12/07, 13/07, 47/07
Ist das nur in diesem Kontext anwendbar (z. B. Bekennerschreiben aus der linksextremen Szene), oder auch in Fällen, in denen Konfliktdetails, Inhalte, Motive oder Stil bereits vor dem Tatzeitraum an anderer Stelle – etwa in Foren – veröffentlicht wurden?
Bei der Frage von Autorschaftzuordnung in anonymen Emails/Schreiben.
BGH, Beschl. v. 20.12.2007 – StB 12/07, 13/07, 47/07
Ist das nur in diesem Kontext anwendbar (z. B. Bekennerschreiben aus der linksextremen Szene), oder auch in Fällen, in denen Konfliktdetails, Inhalte, Motive oder Stil bereits vor dem Tatzeitraum an anderer Stelle – etwa in Foren – veröffentlicht wurden?
Bei der Frage von Autorschaftzuordnung in anonymen Emails/Schreiben.
12.04.2026, 16:16
Es ist wie bei allen deinen vorherigen Beiträgen: Kontext?! Was ist der Fall? Deine Darstellung ist so konfus, dass man (bzw jedenfalls ich) nicht mal versteht, was die Frage sein soll bzw. auf sie abhebt.
Die Fähigkeit, das zu umreißen, ist doch Kernvoraussetzung, um eine juristische Diskussion zu beginnen.
Die Fähigkeit, das zu umreißen, ist doch Kernvoraussetzung, um eine juristische Diskussion zu beginnen.
13.04.2026, 01:06
Ich frage nicht, ob die Entscheidung StB 16/09 unmittelbar meinen Fall betrifft, sondern ob der dort ausgesprochene allgemeine methodische Gedanke übertragbar ist: Wenn stilistische oder thematische Merkmale schon zuvor öffentlich zugänglich waren, mindert das dann auch außerhalb von Bekennerschreiben den Beweiswert einer Autorenzuschreibung bei anonymen E-Mails?
Der Fall betrifft sehr kurze anonyme Texte beleidigende Emails; Konfliktdetails und mögliche Stilmerkmale waren schon vorher in Foren öffentlich
Der Fall betrifft sehr kurze anonyme Texte beleidigende Emails; Konfliktdetails und mögliche Stilmerkmale waren schon vorher in Foren öffentlich
13.04.2026, 09:36
ganz ernsthaft: das was da steht erschließt sich doch auch mit gesunden Menschenverstand. Geh damit an deinen Fall ran und gut ist
13.04.2026, 11:29
Also übertragbar.


