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Honorar als freie*r Mitarbeiter*in
ra_vk
Junior Member
**
Beiträge: 3
Themen: 2
Registriert seit: May 2026
#1
29.05.2026, 05:54
Hallo zusammen, mich würde brennend interessieren, wie Ihr euer Honorar als freie*r Mitarbeiter*in gestaltet und in welcher Höhe sich dieses bewegt ?

1. Prozentuale Umsatzbeteiligung an bearbeiteten Mandaten ? In welcher Höhe ?

2. Abrechnung in Stunden- oder Tagessätzen ? In welcher Höhe ?

3. Fixes Monatshonorar (festes Stundenkontingent) ? In welcher Höhe ?

Es wäre sehr hilfreich für mich, ein paar Informationen bzw. Vergleichswerte zu erhalten, weil ich das Gefühl habe, dass ich mich aktuell sehr unter Wert verkaufe.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 29.05.2026, 05:57 von ra_vk.)
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anwalt 2026
Junior Member
**
Beiträge: 21
Themen: 1
Registriert seit: Mar 2026
#2
29.05.2026, 10:55
würde mich auch interessieren, ich habe jetzt einfach mal 75 Euro pro Stunde angeboten, in der Zeit will ich meine Masterarbeit vom LLM schreiben. Wie viel hast du angeboten? Bist du schon länger als Anwalt tätig oder gerade fertig? Mich würde das mit der Anmeldung beim Finanzamt interessieren, hast du da Tipps?
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 29.05.2026, 10:55 von anwalt 2026.)
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JurMUC
Member
***
Beiträge: 132
Themen: 1
Registriert seit: May 2022
#3
02.06.2026, 09:38
Ich hatte als freier Mitarbeiter nach dem ersten Examen glaube ich 35 € und nach dem zweiten 50 € abgerechnet. War aber beides noch ohne Zulassung. Mit Zulassung bei einem anderen Kollegen dann 150 €.
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DerAlex
Junior Member
**
Beiträge: 2
Themen: 0
Registriert seit: Sep 2026
#4
Gestern, 11:30
Hallo anwalt 2026,
deine Frage zum Finanzamt ist noch offen, dazu ein paar Punkte.
Die Anmeldung läuft über ELSTER mit dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, innerhalb eines Monats nach Beginn. Als Anwalt bist du freiberuflich, zum Gewerbeamt musst du nicht.
Umsatz und Gewinn solltest du dort realistisch schätzen. Danach setzt das Finanzamt die Vorauszahlungen fest. Schätzt du zu niedrig, kommen später die Nachzahlung und höhere Vorauszahlungen auf einmal.
Außerdem kreuzt du an, ob du Kleinunternehmer sein willst (im ersten Jahr bis 25.000 Euro Umsatz). Dann sparst du dir die Umsatzsteuer-Voranmeldungen. Einen Preisvorteil hat die Kanzlei davon kaum, denn sie holt sich die Umsatzsteuer als Vorsteuer zurück. Ohne Kleinunternehmerregelung kommen auf deine 75 Euro noch 19 Prozent obendrauf. Kläre also, ob netto gemeint war.
Auf die Rechnung gehören unter anderem deine Steuernummer, eine fortlaufende Rechnungsnummer, der Leistungszeitraum und Stunden mal Satz.
Gruß
Alex
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anwalt 2026
Junior Member
**
Beiträge: 21
Themen: 1
Registriert seit: Mar 2026
#5
Gestern, 15:21
vielen Dank für die Antwort! ich habe tatsächlich 75 euro netto genommen, aber aufgrund der Kleinunternehmerregelung keine Umst. das finde ich läuft auch echt ganz gut.
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