08.03.2026, 13:45
Hi,
morgen erwarte ich meine Prüfungsergebnisse vom 2. Examen und werde hoffentlich zur mündlichen Prüfung geladen.
Hat jemand damit Erfahrung damit, ob man damit schon (sofern man nicht 3,5 Vorpunkte hat) die Zulassung als RA bei der RAK Berlin beantragen kann? Die Frage des Bestehens ist ja dann eher ein wann und nicht ob, und das Zeugnis vom 2. Examen lässt sich ja nachreichen.
Ansonsten müsste ich ja nach der mündlichen Prüfung 2-3 Monate warten, und wäre quasi arbeitslos, ich plane mich nämlich als RA selbstständig zu machen. Stand jetzt würde ich 2-3 Monate ALG1 beantragen müssen.
Das könnte ich natürlich auch bei der RAK direkt erfragen, mich interessiert aber auch wie ihr das damals in dieser Überbrückungsphase gemacht habt.
morgen erwarte ich meine Prüfungsergebnisse vom 2. Examen und werde hoffentlich zur mündlichen Prüfung geladen.
Hat jemand damit Erfahrung damit, ob man damit schon (sofern man nicht 3,5 Vorpunkte hat) die Zulassung als RA bei der RAK Berlin beantragen kann? Die Frage des Bestehens ist ja dann eher ein wann und nicht ob, und das Zeugnis vom 2. Examen lässt sich ja nachreichen.
Ansonsten müsste ich ja nach der mündlichen Prüfung 2-3 Monate warten, und wäre quasi arbeitslos, ich plane mich nämlich als RA selbstständig zu machen. Stand jetzt würde ich 2-3 Monate ALG1 beantragen müssen.
Das könnte ich natürlich auch bei der RAK direkt erfragen, mich interessiert aber auch wie ihr das damals in dieser Überbrückungsphase gemacht habt.
09.03.2026, 03:43
Auf der Internetseite deiner RAK dürfte ein Dokument zum Download verfügbar sein, mit dem du die Zulassung beantragen musst. Dort steht auch drauf, was du brauchst. In der Regel sind das u.a. die Zeugnisse beider Staatsexamen. Daher denke ich nicht, dass du schon vorher die Zulassung beantragen kannst.
Also den Antrag einreichen schon, aber du wirst die Zulassung noch nicht bekommen, da die Unterlagen unvollständig sind. Ggf. kannst du das Zeugnis im Anschluss nachreichen.
Du kannst jedoch mit dem Zulassungsantrag auch darum bitten, dir den nächstmöglichen Zulassungstermin zu geben. Ich hatte meine Zulassung zwei oder drei Wochen nach meiner Beantragung, weil ich darum gebeten habe. In dem Zeitraum zwischen Antrag und Zulassung kannst du weiter deine Selbständigkeit vorbereiten. Das ist ja auch mit etwas Aufwand verbunden.
Also den Antrag einreichen schon, aber du wirst die Zulassung noch nicht bekommen, da die Unterlagen unvollständig sind. Ggf. kannst du das Zeugnis im Anschluss nachreichen.
Du kannst jedoch mit dem Zulassungsantrag auch darum bitten, dir den nächstmöglichen Zulassungstermin zu geben. Ich hatte meine Zulassung zwei oder drei Wochen nach meiner Beantragung, weil ich darum gebeten habe. In dem Zeitraum zwischen Antrag und Zulassung kannst du weiter deine Selbständigkeit vorbereiten. Das ist ja auch mit etwas Aufwand verbunden.


