24.01.2026, 19:21
(24.01.2026, 16:15)Praktiker schrieb: Vielleicht wäre es das beste, Widerspruch einzulegen ohne Anwalt und zu bitten, die Begründungsfrist zu verlängern, bis der Wiederholungsversuch geschrieben ist - dann kann man entweder zurücknehmen oder, wenn der zweite Versuch wirklich nicht geklappt hat, voll durchziehen. Unter dem Aspekt der Kosten für Dich und des Aufwands für die Prüfer wäre da jedenfalls sinnvoll.
Ich glaube nicht dass die das ewig in die Länge ziehen. Früher oder später bescheiden sie dann nach Aktenlage unabhängig von einer Begründung, die ohnehin keine Voraussetzung für den Widerspruch ist und ohne Begründung wird die Entscheidung ohne negativ ausfallen
24.01.2026, 21:59
Man hat 6 Monate Zeit, den Widerspruch zu begründen. Bei Ausreizen der Einlegungsfrist, also insgesamt knapp 7 Monate. In der Zeit hat man den Zweitversuch schon absolviert, aber die Ergebnisse noch nicht erhalten..
Man kann natürlich zunächst widersprechen, nochmal schreiben und bei einem guten Gefühl nach den Klausuren den Widerspruch nicht begründen. Oder generell einfach selbst begründen. Dann bleibt es kostengünstig 😅
Man kann natürlich zunächst widersprechen, nochmal schreiben und bei einem guten Gefühl nach den Klausuren den Widerspruch nicht begründen. Oder generell einfach selbst begründen. Dann bleibt es kostengünstig 😅


