Vor 4 Stunden
Hey zusammen,
vielleicht eine etwas unnötige Frage, aber ich sitze gerade an einem Votum für meine Ausbilderin, die mündliche Verhanldung in der Sache ist im Januar.
Der Kläger hat im Verfahren PKH beantragt, die seitens des Gerichts abgelehnt wurde. Auch die sofortige Beschwerde wurde zurückgewiesen, sodass das Ganze nun zum Beschwedegericht eine Instanz höher geht.
Meine Frage: Muss ich das irgendwie im Sachbericht erwähnen? Oder lasse ich das komplett weg, weil es prozessual und materiell-rechtlich für die Sache aktuell ja eigentlich keinen Unterschied macht?
Danke Euch!
vielleicht eine etwas unnötige Frage, aber ich sitze gerade an einem Votum für meine Ausbilderin, die mündliche Verhanldung in der Sache ist im Januar.
Der Kläger hat im Verfahren PKH beantragt, die seitens des Gerichts abgelehnt wurde. Auch die sofortige Beschwerde wurde zurückgewiesen, sodass das Ganze nun zum Beschwedegericht eine Instanz höher geht.
Meine Frage: Muss ich das irgendwie im Sachbericht erwähnen? Oder lasse ich das komplett weg, weil es prozessual und materiell-rechtlich für die Sache aktuell ja eigentlich keinen Unterschied macht?
Danke Euch!
Vor 39 Minuten
(Vor 4 Stunden)nikmac95 schrieb: Hey zusammen,Ich vermute, Du meinst, der sofortigen Beschwerde wurde durch deine Ausbilderin nicht abgeholfen und die Sache dem Beschwerdegericht vorgelegt? Nur dieses kann die Beschwerde zurückweisen.
vielleicht eine etwas unnötige Frage, aber ich sitze gerade an einem Votum für meine Ausbilderin, die mündliche Verhanldung in der Sache ist im Januar.
Der Kläger hat im Verfahren PKH beantragt, die seitens des Gerichts abgelehnt wurde. Auch die sofortige Beschwerde wurde zurückgewiesen, sodass das Ganze nun zum Beschwedegericht eine Instanz höher geht.
Meine Frage: Muss ich das irgendwie im Sachbericht erwähnen? Oder lasse ich das komplett weg, weil es prozessual und materiell-rechtlich für die Sache aktuell ja eigentlich keinen Unterschied macht?
Danke Euch!
Im Sachbericht kann man es am Ende als Prozessgeschichte knapp erwähnen. Zwingend ist es aber nicht.


