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Weiß jemand, ob man die Zulassungsurkunde direkt nach der Vereidigung bekommt? Darf man sich nach der Vereidigung direkt Rechtsanwalt nennen und ist zeichnungsberechtigt?
(Gestern, 20:07)NiedersachsenREF schrieb: Weiß jemand, ob man die Zulassungsurkunde direkt nach der Vereidigung bekommt? Darf man sich nach der Vereidigung direkt Rechtsanwalt nennen und ist zeichnungsberechtigt?