15.06.2024, 11:44
Die abgebende Behörde muss ja die Planstelle für bis zu 2 Jahren freihalten, deswegen wird man es nur im Einverständnis regeln und evtl eine kürzere „Ausleihfrist“ zB von 1 Jahr aushandeln.
Letztlich ist das Ganze ja nur eine die Abordnung ersetzende Sonderkonstruktion, die der Gewaltenteilung und der richterlichen Unabhängigkeit geschuldet ist. De facto läuft es aber weitestgehend gleich.
Achja, für die Zeit als Richter kraft Auftrags bekommt man noch seine alte Beamtenbesoldung (A13 bis A15) zzgl. Beihilfe und nicht die R-Besoldung zzgl. Beihilfe vom neuen Dienstherrn, die der neue Dienstherr dem alten aber wiederum erstattet.
Letztlich ist das Ganze ja nur eine die Abordnung ersetzende Sonderkonstruktion, die der Gewaltenteilung und der richterlichen Unabhängigkeit geschuldet ist. De facto läuft es aber weitestgehend gleich.
Achja, für die Zeit als Richter kraft Auftrags bekommt man noch seine alte Beamtenbesoldung (A13 bis A15) zzgl. Beihilfe und nicht die R-Besoldung zzgl. Beihilfe vom neuen Dienstherrn, die der neue Dienstherr dem alten aber wiederum erstattet.
13.07.2025, 22:48
@ripro kannst du etwas über die Innenverwaltung berichten, wie zufrieden warst du und würdest du es empfehlen?
20.10.2025, 10:29
Hat diesen Weg (Verwaltung --> Justiz qua Auftrag) inzwischen jemand genommen und kann davon berichten?
20.10.2025, 20:16
Ja, ich 😉
Kenne auch noch weitere Fälle. Es unterscheidet sich praktisch durch nichts von einem Proberichter mit verkürzter Probezeit, ausser dass man halt zur Not zurück in die Verwaltung kann.
Kenne auch noch weitere Fälle. Es unterscheidet sich praktisch durch nichts von einem Proberichter mit verkürzter Probezeit, ausser dass man halt zur Not zurück in die Verwaltung kann.
23.10.2025, 09:58
(20.10.2025, 20:16)Spencer schrieb: Ja, ich 😉
Kenne auch noch weitere Fälle. Es unterscheidet sich praktisch durch nichts von einem Proberichter mit verkürzter Probezeit, ausser dass man halt zur Not zurück in die Verwaltung kann.
Prima, dann hätte ich noch ein paar Fragen und würde mich freuen, falls du sie beantworten magst.
Warst du länger in der Verwaltung oder war diese Station gewissermaßen nur eine "Stippvisite" und damit für den Lebenslauf nicht weiter relevant?
Wurde diese Station von der Justiz dann grundsätzlich eher positiv, negativ oder neutral betrachtet bzw. als benefit anerkannt oder hat man eher "großzügig" darüber hinweggesehen, weil du ggf. notentechnisch ein begehrter Überflieger warst?
Ich habe hier auch gelesen, dass dieser Weg einer ist, der (wohl) grundsätzlich seitens der Justiz nicht gerne gegangen wird. Man beschafft sich lieber "frische" Assessoren und verfügt in der Probezeit dann entsprechend über die Druckmittel. Daher frage ich mich, ob nicht alleine eine Verbeamtung auf Lebenszeit eher ein Hemmnis darstellt. Man ist entsprechend älter, hat die Exitmöglichkeit nach entsprechender Abordnung wieder zurückzugehen etc.
Ich vermute also dieser Weg steht nur Menschen offen, die aufgrund ihrer Noten / Profils überall den roten Teppich ausgerollt bekämen.
23.10.2025, 12:20
Das kann man so generell nicht sagen. Alles hat Vor- und Nachteile, auch für den Dienstherren. Wobei die Vorteile hierbei mE überwiegen.
Zunächst einmal haben auch Richter kraft Auftrags eine (Quasi-)Probezeit von max 2 Jahren. Die haben viele Proberichter auch wegen anrechenbarer Berufserfahrung. Das nimmt sich also nicht so viel.
Richter kraft Auftrags haben zudem bereits Berufserfahrung im
öD gesammelt und sich bewährt, sonst wären sie nicht Beamte auf Lebenszeit geworden. Ausserdem bringen sie schon Beurteilungen mit, die erfahrene Personaler in der Justiz zu lesen wissen. Die sind häufig auch aussagekräftiger als wohlwollende Stationszeugnisse aus dem Referandariat, die nur einen kurzen Zeitraum ausserhalb des Regelbetriebs umfassen.
Zudem werden die Beamten zunächst nur abgeordnet und behalten solange ihre alte Planstelle. Gerade in der Hochzeit der Asylwelle nach 2015 haben die Verwaltungsgerichte zusätzliche Stellen nur auf Zeit bekommen, dh für Abordnungen. Viele Kollegen aus anderen Gerichtsbarkeiten sind denn auch wieder nach 1-2 Jahren zurückgegangen und haben die Stellen frei gemacht für die nächsten Abordnungen. Die meisten Richter kraft Auftrags sind allerdings zumindest bei uns nach Bewährung geblieben. Meine anfängliche Sorge, dass man nur als temporärer Lückenfüller fungiert, hat sich also nicht bewahrheitet.
Die allgemeinen Notenanforderungen gelten meines Wissens auch für Richter kraft Auftrags, an der Stelle hat man weder Vor- noch Nachteile. Das waren in der Vergangenheit 9 Punkte aufwärts (2. StEx, NRW). Ob das derzeit immer noch so ist, kann ich nicht sagen.
Zunächst einmal haben auch Richter kraft Auftrags eine (Quasi-)Probezeit von max 2 Jahren. Die haben viele Proberichter auch wegen anrechenbarer Berufserfahrung. Das nimmt sich also nicht so viel.
Richter kraft Auftrags haben zudem bereits Berufserfahrung im
öD gesammelt und sich bewährt, sonst wären sie nicht Beamte auf Lebenszeit geworden. Ausserdem bringen sie schon Beurteilungen mit, die erfahrene Personaler in der Justiz zu lesen wissen. Die sind häufig auch aussagekräftiger als wohlwollende Stationszeugnisse aus dem Referandariat, die nur einen kurzen Zeitraum ausserhalb des Regelbetriebs umfassen.
Zudem werden die Beamten zunächst nur abgeordnet und behalten solange ihre alte Planstelle. Gerade in der Hochzeit der Asylwelle nach 2015 haben die Verwaltungsgerichte zusätzliche Stellen nur auf Zeit bekommen, dh für Abordnungen. Viele Kollegen aus anderen Gerichtsbarkeiten sind denn auch wieder nach 1-2 Jahren zurückgegangen und haben die Stellen frei gemacht für die nächsten Abordnungen. Die meisten Richter kraft Auftrags sind allerdings zumindest bei uns nach Bewährung geblieben. Meine anfängliche Sorge, dass man nur als temporärer Lückenfüller fungiert, hat sich also nicht bewahrheitet.
Die allgemeinen Notenanforderungen gelten meines Wissens auch für Richter kraft Auftrags, an der Stelle hat man weder Vor- noch Nachteile. Das waren in der Vergangenheit 9 Punkte aufwärts (2. StEx, NRW). Ob das derzeit immer noch so ist, kann ich nicht sagen.
Erste Infos zum Bewerbungsverfahren für den Justizdienst findest Du auf den Richter-Infoseiten von Juristenkoffer.de:
https://www.juristenkoffer.de/richter/
Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
https://www.juristenkoffer.de/richter/
Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
23.10.2025, 13:16
Vielen Dank für die Antwort!
Hintergrund meiner Frage ist eben die Überlegung, bei anhaltender Unzufriedenheit mit der Dienststelle entsprechend zu wechseln. Das würde dann aber ganz reguläre Proberichterstellen betreffen und nicht solche, die aufgrund besonderer Umstände, für Abordnungen auf Zeit geschaffen wurden.
Vor diesem Hintergrund stellt sich mir eben die Frage ob man - je nach behördlicher Tätigkeit - durch diese Berufserfahrung interessant oder eher uninteressanter wird als der durchschnittliche Absolvent. Und natürlich ist man auch was älter ... ist vielleicht dann auch etwas "komisch".
Wenn 9 Punkte im 2ten derzeit die harte Grenze sind, dann hat sich das vorerst sowieso erledigt (hier: VB / hohes B).
Hintergrund meiner Frage ist eben die Überlegung, bei anhaltender Unzufriedenheit mit der Dienststelle entsprechend zu wechseln. Das würde dann aber ganz reguläre Proberichterstellen betreffen und nicht solche, die aufgrund besonderer Umstände, für Abordnungen auf Zeit geschaffen wurden.
Vor diesem Hintergrund stellt sich mir eben die Frage ob man - je nach behördlicher Tätigkeit - durch diese Berufserfahrung interessant oder eher uninteressanter wird als der durchschnittliche Absolvent. Und natürlich ist man auch was älter ... ist vielleicht dann auch etwas "komisch".
Wenn 9 Punkte im 2ten derzeit die harte Grenze sind, dann hat sich das vorerst sowieso erledigt (hier: VB / hohes B).
23.10.2025, 19:23
Was die Notengrenze angeht, wird es wohl leider in den letzten Monaten nicht besser geworden sein, wenn man sich die Berichte hier so durchliest. Scheint derzeit ein ziemlich ungünstiger Zeitpunkt für den Wechsel zu sein. In 2 Jahren kann das aber schon wieder ganz anders aussehen. Ich würde einfach mal beim zuständigen Personalreferenten anrufen und mich erkundigen, ob eine Bewerbung aktuell Sinn macht.
Das mit dem höheren Alter würde ich bis zu einem gewissen Punkt nicht unbedingt als Problem sehen. Klar, mit ü40 stellt sich schon die Frage, warum man jetzt erst wechselt. Ich würde jmd im diesem Alter allerdings von der Justiz auch eher abraten. Die ersten Jahre sind nämlich wahrlich keine Herrenjahre, und ob man sich das in dem Alter noch geben muss…Und auch ansonsten liegst du im Rennen um Entwicklungschancen gut 10-15 Jahre hinter denen, die damals als frische Absolventen angefangen haben. Ob das auf Dauer so motivierend ist… da würde ich mich eher in der Verwaltung umgucken.
Die Justiz ist auch nicht das Paradies aus Work-Life-Balance und Arbeiten am juristischen Hochreck, für das sie viele immer noch halten. Gar nicht so wenige meiner Kollegen haben die Justiz daher auch wieder verlassen, die Mehrzahl übrigens Richtung Verwaltung. Das Gras ist halt doch immer auf der anderen Seite des Zauns grüner ;-)
Das mit dem höheren Alter würde ich bis zu einem gewissen Punkt nicht unbedingt als Problem sehen. Klar, mit ü40 stellt sich schon die Frage, warum man jetzt erst wechselt. Ich würde jmd im diesem Alter allerdings von der Justiz auch eher abraten. Die ersten Jahre sind nämlich wahrlich keine Herrenjahre, und ob man sich das in dem Alter noch geben muss…Und auch ansonsten liegst du im Rennen um Entwicklungschancen gut 10-15 Jahre hinter denen, die damals als frische Absolventen angefangen haben. Ob das auf Dauer so motivierend ist… da würde ich mich eher in der Verwaltung umgucken.
Die Justiz ist auch nicht das Paradies aus Work-Life-Balance und Arbeiten am juristischen Hochreck, für das sie viele immer noch halten. Gar nicht so wenige meiner Kollegen haben die Justiz daher auch wieder verlassen, die Mehrzahl übrigens Richtung Verwaltung. Das Gras ist halt doch immer auf der anderen Seite des Zauns grüner ;-)
24.10.2025, 15:06
Danke für die Schilderungen. Da ist natürlich viel Wahres dran. Die viel beschworene Pensionierungswelle bleibt bisher auch eher aus / ohne Auswirkungen. Momentan ist aufgrund der Haushaltslage in der Verwaltung auch nicht so viel geboten.


