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Krankenversicherung
Gast1234
Unregistered
 
#1
20.12.2019, 11:59
Hallo zusammen,


 ich habe am 16.12.19 meine mündliche Prüfung abgeschlossen. Nun möchte ich gerne ab Januar in die private Krankenversicherung wechseln. Meine Frage wäre nun: Bin ich für den Monat Dezember noch vollständig gesetzlich krankenversichert und muss den Wechsel dann erst ab 01.01.20 vollziehen? Oder muss ich mich bereits neu versichern ab Ende des Dienstverhältnisses- ab Ende der mündlichen Prüfung?  Leider habe ich bislang dazu nichts gefunden. 

Vielen Dank im Voraus! :)
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Informationen zur privaten Krankenversicherung (PKV) speziell für Richter/innen auf Probe bzw. Staatsanwälte findest Du auf folgender Seite:

https://krankenversicherung-richter-staatsanwalt.de/

Auf dieser Seite findest Du auch den hilfreichen Tarifrechner, mit dem Du sofort berechnen kannst, wie viel Deine PKV voraussichtlich kosten wird:

https://krankenversicherung-richter-staatsanwalt.de/tarif-rechner.php
 
GastK27
Unregistered
 
#2
20.12.2019, 14:32
Die gleiche Frage hatte ich mir Mitte September auch gestellt. Wurde dann von Seiten der Krankenkasse von selbst beantwortet, indem sie mir mitgeteilt hat, dass ja mein Dienstverhältnis zum Stichtag der mündlichen Prüfung beendet wurde und ich angeben soll, wo ich nun arbeite oder ob ich Arbeitslosengeld beziehe. 
Sprich, es zählt der Tag der mündlichen. 

Das ist jedenfalls für NRW so
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Gast1234
Unregistered
 
#3
20.12.2019, 15:52
Vielen Dank für die Antwort! :)
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