• Suche
  • Deine Referendarswelt
    • Juristenkoffer.de - Kommentare mieten
    • RefNews - Das Blog zum Referendariat
    • Infoseiten zum Referendariat
    • Referendarbuchladen - Bücher für Rechtsreferendare
    • Stationsradar.de - Stationsangebote u. Nebenjobs
    • Protokolle-Assessorexamen.de - Protokolle für das 2. Examen
    • Referendarswelt - Die Stadt für Rechtsreferendare
    • Infoseiten: Richter / Staatsanwalt werden
Einloggen oder Registrieren » Hallo, Gast! Auch als Gast kannst Du Beiträge posten. Besser nutzbar ist das Forum aber, wenn Du Dich registrierst und einloggst.
Login
Benutzername/E-Mail:
Passwort: Passwort vergessen?
 
  1. Startseite
  2. Zur letzten Instanz - Das Forum für Rechtsreferendare
  3. Instanzen für Rechtsreferendare
  4. Berufseinstieg nach dem Referendariat
  5. Bank oder Ministerium?
Antworten

 
Bank oder Ministerium?
baldfertig
Unregistered
 
#1
27.04.2025, 12:37
Hi,

habe zwei Jobangebote und würde mich über Input zur Entscheidungsfindung freuen Smile

Job im Ministerium:
  • Bis E15 ausgeschriebenen Stelle, zum Einstieg wurde mir aber "nur" E13 (Stufe 1) angeboten
  • Nach der Ausschreibung ist eine "Übernahme in ein Beamtenverhältnis nach A13 grundsätzlich möglich"
  • Bewerben konnten sich Beamte bis A15, woraus ich ableite, dass nach einer Verbeamtung Beförderungen bis A15 möglich wären 

Job bei Bank:
  • Brutto deutlich höheres Einstiegsgehalt, netto aber nur etwas über A13
  • Weitere Gehaltswicklung unklar
  • etwas weniger Homeoffice und längerer Pendelweg
Zitieren
ForumBenutzer
Member
***
Beiträge: 220
Themen: 3
Registriert seit: Feb 2023
#2
27.04.2025, 13:26
Ohne direkte Verbeamtung (auf Probe) was ja an sich glaube auch knapp 5 Jahre dauert bis es mal auf Lebenszeit erfolgt, finde ich Stelle 1 weniger attraktiv. Ohnehin ist dabei die Frage, ob du der Typ für den ÖD/Beamtentum bist... im Hinblick auf Arbeitsplatz, Kollegen usw. Ich finde es "frech" dass Behörden bzw. der Staat meint einen 1-2 Jahre nach TVÖD anzustellen, um einen dann nochmal durch die Probezeit als Beamten durchlaufen zu lassen um ja sicher zu sein, dass die Person sich 5 Jahre+ super Mühe gibt und bloß nicht nachlässt und auf Linie bleibt bevor er dann 30 Jahre resignieren darf. Mal von zeitweisen Vertretung abgesehen wegen Elternzeit o.Ä.
Suchen
Zitieren
Praktiker
Posting Freak
*****
Beiträge: 2.098
Themen: 0
Registriert seit: Apr 2021
#3
27.04.2025, 16:43
Wenn Du die persönlichen Voraussetzungen mitbringst, wirst Du im Ministerium irgendwann verbeamtet werden - Näheres musst Du erfragen. In der Tat wäre dann bis A15 möglich. Das ist realistisch, wird aber natürlich ein paar Jahre dauern.
Suchen
Zitieren
blabla1337
Junior Member
**
Beiträge: 20
Themen: 3
Registriert seit: Nov 2024
#4
28.04.2025, 20:15
1 Stunde 10 Minuten in eine Richtung ist ziemlich heftig. Ich hab derzeit 1,5 Stunden Arbeitsweg in eine Richtung und kann dir nur sagen, dass du das nicht unterschätzen solltest, das schlaucht extrem und frustet auch

Wenn du nicht umsteigen musst kann man drüber reden, ansonsten würde ich nie im Leben wieder eine Stelle antreten, die nicht notfalls auch mit dem Fahrrad gut erreichbar wäre

Auto fahren ist keine Option? Ich selbst mag's nicht, aber wenn du gerne Auto fährst, würde ich das in Betracht ziehen
Suchen
Zitieren
baldfertig
Unregistered
 
#5
28.04.2025, 23:23
Danke für euren Input!
Zitieren
Spencer
Senior Member
****
Beiträge: 321
Themen: 0
Registriert seit: May 2023
#6
01.05.2025, 19:30
Wobei die Zeiten als TB auf die beamtenrechtliche Probezeit angerechnet werden dürften, so dass 1 Jahr Mindestprobezeit übrig bliebe.
Suchen
Zitieren
RefNdsOL
Senior Member
****
Beiträge: 520
Themen: 17
Registriert seit: May 2024
#7
01.05.2025, 21:27
(01.05.2025, 19:30)Spencer schrieb:  Wobei die Zeiten als TB auf die beamtenrechtliche Probezeit angerechnet werden dürften, so dass 1 Jahr Mindestprobezeit übrig bliebe.

So ist es. Im Übrigen erfolgt die Einstellung als Tarifbeschäftigter regelmäßig nicht zur Verlängerung einer Probezeit o.ä. Der Grund ist zumeist (rein) haushaltsrechtlich. Für einen Beamten muss eine Planstelle zur Verfügung stehen, die eine entsprechende Ausweisung im Haushaltsplan (Einzelplan) voraussetzt. Wenn jetzt aber keine (freie) Planstelle zur Verfügung steht, weil der Bedarf vorher nicht absehbar war oder Wiederbesetzungssperren bestehen o.ä., man jetzt aber dennoch eine zusätzliche Arbeitskraft benötigt, dann stünde man vor einem Problem. Ein Tarifbeschäftigter benötigt hingegen keine Planstelle, sein Gehalt kann aus dem allgemeinen Geldtopf des Hauses finanziert werden, jedenfalls aus deutlich einfacher zugänglichen bzw. allokierbaren Mitteln.
Suchen
Zitieren
« Ein Thema zurück | Ein Thema vor »
Antworten



 

Zur letzten Instanz

Das Forum "Zur letzten Instanz" ist das einzige Forum speziell für Rechtsreferendare. Diskutiere mit bei Fragen Rund um den juristischen Vorbereitungsdienst und zum Zweiten Staatsexamen!

Quick Links



Kontaktiere uns

E-Mail an uns  Datenschutzhinweise

Impressum 

Linearer Modus
Baumstrukturmodus