Heute, 09:16
Liebe alle, ich bin seit kurzem angestellter Anwalt in einer Kanzlei und werde in einem Monat schon die Kanzlei wechseln. Meine beA-Karte kam nun an und ich frage mich, ob es sinnvoll ist, die Karte in meiner aktuellen Kanzlei zu "aktivieren" oder dies in der neuen Kanzlei vorzunehmen. Bis zu meinem Wechsel bin ich nicht auf das beA angewiesen, da alles über meinen Chef läuft. Ich frage mich aber, was in der Umsetzung einfacher ist, weil das beA ja an ein E-Mail-Postfach geknüpft ist. Vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen.
Heute, 10:48
Das beA ist an deine Anwaltszulassung geknüpft, heißt es läuft unabhängig von deinem Arbeitgeber. Relevant sind denke ich folgende Punkte:
1) Es gibt im beA die Option Benachrichtigungen per E-Mail zu erhalten. Wenn dort eine Adresse der alten Kanzlei hinterlegt ist sollte diese geändert werden.
2) Auch ist es möglich im beA Andere (Refas und Kollegen) für das eigene Postfach zu berechtigen. Diese Berechtigungen sollte man natürlich entziehen.
3) Die Karte fürs beA ist ein Abo bei der BNotK. Wenn dein alter Arbeitgeber für die Kosten aufgekommen ist sollte das angepasst werden.
1) Es gibt im beA die Option Benachrichtigungen per E-Mail zu erhalten. Wenn dort eine Adresse der alten Kanzlei hinterlegt ist sollte diese geändert werden.
2) Auch ist es möglich im beA Andere (Refas und Kollegen) für das eigene Postfach zu berechtigen. Diese Berechtigungen sollte man natürlich entziehen.
3) Die Karte fürs beA ist ein Abo bei der BNotK. Wenn dein alter Arbeitgeber für die Kosten aufgekommen ist sollte das angepasst werden.
Vor 4 Stunden
(Heute, 10:48)bienenjaeger schrieb: Das beA ist an deine Anwaltszulassung geknüpft, heißt es läuft unabhängig von deinem Arbeitgeber. Relevant sind denke ich folgende Punkte:
1) Es gibt im beA die Option Benachrichtigungen per E-Mail zu erhalten. Wenn dort eine Adresse der alten Kanzlei hinterlegt ist sollte diese geändert werden.
2) Auch ist es möglich im beA Andere (Refas und Kollegen) für das eigene Postfach zu berechtigen. Diese Berechtigungen sollte man natürlich entziehen.
3) Die Karte fürs beA ist ein Abo bei der BNotK. Wenn dein alter Arbeitgeber für die Kosten aufgekommen ist sollte das angepasst werden.
Danke dir!