27.10.2019, 13:18
Liebe Forengemeinde,
hat jemand aktuelle Einblicke in die Einstellungspraxis der bayrischen Justiz? Interessieren würden mich insbesondere folgende Aspekte:
- Wie streng ist die aktuelle Notengrenze von 8,0 Punkten im 2. Examen einschl. der Umrechnung nach bayrischen Maßstäben?
- Wie sieht es mit der Drei-Jahres-Frist aus? Kennt ihr Menschen, die sich nach mehr als drei Jahren nach dem 2. Examen erfolgreich beworben haben?
- Wie sieht es mit örtlichen Präferenzen während der Probezeit aus?
Freue mich über eure Rückmeldungen. Vielen Dank!
hat jemand aktuelle Einblicke in die Einstellungspraxis der bayrischen Justiz? Interessieren würden mich insbesondere folgende Aspekte:
- Wie streng ist die aktuelle Notengrenze von 8,0 Punkten im 2. Examen einschl. der Umrechnung nach bayrischen Maßstäben?
- Wie sieht es mit der Drei-Jahres-Frist aus? Kennt ihr Menschen, die sich nach mehr als drei Jahren nach dem 2. Examen erfolgreich beworben haben?
- Wie sieht es mit örtlichen Präferenzen während der Probezeit aus?
Freue mich über eure Rückmeldungen. Vielen Dank!
Erste Infos zum Bewerbungsverfahren für den Justizdienst findest Du auf den Richter-Infoseiten von Juristenkoffer.de:
https://www.juristenkoffer.de/richter/
Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
https://www.juristenkoffer.de/richter/
Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
27.10.2019, 15:51
Ich halte diese 3-Jahres-Frist für verfassunswidrig, oder kennt jemand eine gesetzliche Grundlage für diesen Eingriff in die Berufsfreiheit!?