18.02.2025, 17:41
Hi,
ich habe im Januar schriftliches Examen in Hessen geschrieben und werde (hoffentlich) im Mai mündliches Examen haben.
Nun stellt sich mir die Frage, wie es unmittelbar danach finanziell weiter geht.
Durch die Verbeamtung haben wir in Hessen ja keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Bürgergeld scheidet bei mir aus, da ich mit meinem Partner zusammen lebe. Heißt das, dass ich die Zeit bis zum Berufseinstieg oder ggf. Vorbereitungszeit für einen Verbesserungsversuch zwangsläufig mit meinen Ersparnissen überbrücken muss?
Vorher Bewerbungen rausschicken macht mMn keinen Sinn, da ich ja nicht einmal weiß, ob ich mich auf eine Festanstellung bewerben soll oder doch nur auf einen Job als WissMit (falls es auf einen Verbesserungsversuch rausläuft). Es ist also völlig ungewiss, wie bzw. ab wann es dann weitergeht und diese (finanzielle) Ungewissheit macht mir wirklich Sorgen. Zumal man dann ja auch noch on top die Krankenversicherung zahlen muss...
ich habe im Januar schriftliches Examen in Hessen geschrieben und werde (hoffentlich) im Mai mündliches Examen haben.
Nun stellt sich mir die Frage, wie es unmittelbar danach finanziell weiter geht.
Durch die Verbeamtung haben wir in Hessen ja keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Bürgergeld scheidet bei mir aus, da ich mit meinem Partner zusammen lebe. Heißt das, dass ich die Zeit bis zum Berufseinstieg oder ggf. Vorbereitungszeit für einen Verbesserungsversuch zwangsläufig mit meinen Ersparnissen überbrücken muss?
Vorher Bewerbungen rausschicken macht mMn keinen Sinn, da ich ja nicht einmal weiß, ob ich mich auf eine Festanstellung bewerben soll oder doch nur auf einen Job als WissMit (falls es auf einen Verbesserungsversuch rausläuft). Es ist also völlig ungewiss, wie bzw. ab wann es dann weitergeht und diese (finanzielle) Ungewissheit macht mir wirklich Sorgen. Zumal man dann ja auch noch on top die Krankenversicherung zahlen muss...
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18.02.2025, 18:48
WiMi
06.03.2025, 17:16
Bürgergeld scheidet "nur" aus, wenn dein Partner "zu gut" verdient. Manchmal bekommt man auch nur einen Wohnkostenzuschuss oder begrenztes Bürgergeld. Die Grenzen kenne ich da nicht genau. Und ihr müsst auch schon ein Jahr zusammenleben zum ZP der Antragstellung.
Bei uns hat eine Person sich zurück zu den Eltern gemeldet und eine andere den Partner als WG bezeichnet. Für mich wäre da Unehrlichkeit aber nichts gewesen muss ich sagen.
Ich würde mich auf jeden Fall als WissMit bewerben. Ein 450 (oder wo die Grenze jetzt liegt) Job hilft leider überhaupt nicht. Die Krankenversicherung privat tragen macht wirklich wenig Spaß.
Falls du aber einen Nebenjob während des Ref hattest (über 450 Euro hinaus) besteht vllt darüber ein Anspruch
Bei uns hat eine Person sich zurück zu den Eltern gemeldet und eine andere den Partner als WG bezeichnet. Für mich wäre da Unehrlichkeit aber nichts gewesen muss ich sagen.
Ich würde mich auf jeden Fall als WissMit bewerben. Ein 450 (oder wo die Grenze jetzt liegt) Job hilft leider überhaupt nicht. Die Krankenversicherung privat tragen macht wirklich wenig Spaß.
Falls du aber einen Nebenjob während des Ref hattest (über 450 Euro hinaus) besteht vllt darüber ein Anspruch
16.03.2025, 11:10
Kannst du dich wegen der Versicherung nicht als arbeitssuchend melden? dann übernimmt das Amt doch die Krankenversicherung.
16.03.2025, 18:15
Wenn du kein Anspruch auf Bürgergeld oder einen Job für die Zwischenzeit hast, dann musst du wohl oder übel von deinen Ersparnissen leben. Wo soll denn sonst Geld herkommen?
Wie meine Vorredner schon sagten, gibt es diverse Jobs als WissMit, bei denen man sich auch vor der mündlichen Prüfung schon bewerben könnte. Ebenso würde ich, je nachdem, was dein Partner verdient, eine Beratung beim Jobcenter in Anspruch nehmen, um zu überprüfen, ob du Anspruchsberechtigter bist.
Ansonsten kannst du bei deiner Versicherung mal nachfragen. Viele Versicherungen bieten einen Überbrückungstarif an, bei dem du in dem Ausbildungstarif bleibst, bis du wieder verbeamtet wirst. Da fallen zwar immer noch genug Beitragskosten an, jedoch sind die etwas geringer, als ein normaler Tarif fern ab der Ausbildungstarife.
Die Überbrückungszeit ist keine schöne Zeit, insbesondere in finanzieller Hinsicht. Daher lohnt es sich, rechtzeitig Bewerbungen rauszuschicken. Ich würde dir empfehlen, zunächst WissMit-Bewerbungen zu versenden und beim Bewerbungsgespräch mit offenen Karten zu spielen. Bewerbe dich bei Kanzleien, bei denen du auch als Anwalt tätig werden würdest, sodass ggf. eine Übernahme in ein Arbeitsverhältnis als Anwalt möglich ist, sobald die Ausbildung und ggf. ein Verbesserungsversuch abgeschlossen sind.
Wie meine Vorredner schon sagten, gibt es diverse Jobs als WissMit, bei denen man sich auch vor der mündlichen Prüfung schon bewerben könnte. Ebenso würde ich, je nachdem, was dein Partner verdient, eine Beratung beim Jobcenter in Anspruch nehmen, um zu überprüfen, ob du Anspruchsberechtigter bist.
Ansonsten kannst du bei deiner Versicherung mal nachfragen. Viele Versicherungen bieten einen Überbrückungstarif an, bei dem du in dem Ausbildungstarif bleibst, bis du wieder verbeamtet wirst. Da fallen zwar immer noch genug Beitragskosten an, jedoch sind die etwas geringer, als ein normaler Tarif fern ab der Ausbildungstarife.
Die Überbrückungszeit ist keine schöne Zeit, insbesondere in finanzieller Hinsicht. Daher lohnt es sich, rechtzeitig Bewerbungen rauszuschicken. Ich würde dir empfehlen, zunächst WissMit-Bewerbungen zu versenden und beim Bewerbungsgespräch mit offenen Karten zu spielen. Bewerbe dich bei Kanzleien, bei denen du auch als Anwalt tätig werden würdest, sodass ggf. eine Übernahme in ein Arbeitsverhältnis als Anwalt möglich ist, sobald die Ausbildung und ggf. ein Verbesserungsversuch abgeschlossen sind.