10.12.2024, 18:36
Liebes Forum,
ich bearbeite gerade eine Klausur, in der eine gutachterliche Prüfung mehrerer Rechtsfragen erfolgen soll. Ich bin mir leider nie ganz sicher, ob ich das Gutachten im Urteilsstil oder im Gutachtenstil abfassen soll oder ob ein Wechsel der Stile (also je nach Prüfungspunkt und danach, ob etwas problematisch ist oder nicht) gefordert ist?
Vielen Dank für eure Hilfe!
ich bearbeite gerade eine Klausur, in der eine gutachterliche Prüfung mehrerer Rechtsfragen erfolgen soll. Ich bin mir leider nie ganz sicher, ob ich das Gutachten im Urteilsstil oder im Gutachtenstil abfassen soll oder ob ein Wechsel der Stile (also je nach Prüfungspunkt und danach, ob etwas problematisch ist oder nicht) gefordert ist?
Vielen Dank für eure Hilfe!

10.12.2024, 23:10
Wenn eine gutachterliche Prüfung verlangt ist, ist kein Urteil verlangt. Oder verstehe ich Dein Anliegen nicht richtig?
10.12.2024, 23:17
Um welche Land geht es denn? In Nds gibt es bspw. besondere Eigenarten für die Gutachten (u.a. dass hier - anders als wohl im Rest der Republik - grundsätzlich mehrschichtig gearbeitet werden soll und nur ausnahmsweise einschichtig.
11.12.2024, 10:26
Wenn ich deine Frage richtig verstehe, dann sollte das unabhängig vom ein- oder mehrschichtigen Aufbau gelten:
was unproblematisch ist, kannst du auch im Urteilsstil abhandeln und solltest das dann auch so machen. Anders ist es zeitlich gar nicht möglich und es wirkt auch anfängerhaft.
Du solltest die Schwerpunkte souverän so setzen, dass du nur die problematischen Punkte, über die du selbst auch in größerem Maße nachdenken musst, dann schön gutachterlich löst.
In Anwaltsklausuren sollte man jedoch zumindest konsequent die großen Obersätze bilden, das scheint gern gesehen zu werden.
was unproblematisch ist, kannst du auch im Urteilsstil abhandeln und solltest das dann auch so machen. Anders ist es zeitlich gar nicht möglich und es wirkt auch anfängerhaft.
Du solltest die Schwerpunkte souverän so setzen, dass du nur die problematischen Punkte, über die du selbst auch in größerem Maße nachdenken musst, dann schön gutachterlich löst.
In Anwaltsklausuren sollte man jedoch zumindest konsequent die großen Obersätze bilden, das scheint gern gesehen zu werden.
16.12.2024, 16:47
Dieses Herumreiten auf Gutachtenstil ist absolut unverständlich, denn niemand arbeitet in der Praxis so. Was in der Praxis zählt ist ob ein praktisch verwertbarer Schriftsatz bei rum kommt. Und da wir nur 5 Stunden haben für einen SV mit 15-20 Einzelproblemen, ist alles andere als 80-90% Urteilsstil nicht möglich. Ansonsten machst du halt Gutachtenstil verpasst aber die 10 von 20 Problemen. Und dann musst du selber abwägen: lieber die Hälfte der Lösungsskizzen nicht verbacken oder lieber brav Gutachtenstil angewandt?
Ich rate dazu den Gutachtenstil nur 1-max3 mal Pseudomäßig rauszupacken, unzwar nur an stellen wo du dreimal nachdenken musstest und wo gut wie nie in der Zulässigkeit (Ausnahmen gibt es immer^^).
Ich hatte mal in einer klausur 10/12 Punkten aus der Lösungsskizzen getroffen und viel argumentiert. Und am Ende stand überall vom Korrektor ja ja ja und dann 8 Punkte weil Gutachtenstil zu wenig 😂 absolut lächerlich. Aber wenn Ich Gutachtenstil gemacht hätte hätte ich 4 Punkte gehabt. Ich hoffe das hilft beim einschätzen
Ich rate dazu den Gutachtenstil nur 1-max3 mal Pseudomäßig rauszupacken, unzwar nur an stellen wo du dreimal nachdenken musstest und wo gut wie nie in der Zulässigkeit (Ausnahmen gibt es immer^^).
Ich hatte mal in einer klausur 10/12 Punkten aus der Lösungsskizzen getroffen und viel argumentiert. Und am Ende stand überall vom Korrektor ja ja ja und dann 8 Punkte weil Gutachtenstil zu wenig 😂 absolut lächerlich. Aber wenn Ich Gutachtenstil gemacht hätte hätte ich 4 Punkte gehabt. Ich hoffe das hilft beim einschätzen
