03.12.2024, 18:56
Hallo :)
Ich möchte gerne einen LL.M absolvieren und bin auf die Frage gestoßen, was dann eigentlich mit Wohnsitz und Krankenversicherung passiert.
Muss man sich aus Deutschland abmelden (wenn man wegen der Entfernung zwischendurch nicht mehr oder nur vllt 1x nachhause fliegt)?
Krankenversicherung muss ich laut Vorgaben der Uni lokal abschließen. Wie sieht's dann mit der deutschen aus, muss man dann doppelt weiterzahlen?
Vielen Dank schonmal
Ich möchte gerne einen LL.M absolvieren und bin auf die Frage gestoßen, was dann eigentlich mit Wohnsitz und Krankenversicherung passiert.
Muss man sich aus Deutschland abmelden (wenn man wegen der Entfernung zwischendurch nicht mehr oder nur vllt 1x nachhause fliegt)?
Krankenversicherung muss ich laut Vorgaben der Uni lokal abschließen. Wie sieht's dann mit der deutschen aus, muss man dann doppelt weiterzahlen?
Vielen Dank schonmal
Informationen zur privaten Krankenversicherung (PKV) speziell für Richter/innen auf Probe bzw. Staatsanwälte findest Du auf folgender Seite:
https://krankenversicherung-richter-staatsanwalt.de/
Auf dieser Seite findest Du auch den hilfreichen Tarifrechner, mit dem Du sofort berechnen kannst, wie viel Deine PKV voraussichtlich kosten wird:
https://krankenversicherung-richter-staatsanwalt.de/tarif-rechner.php
Du steigst demnächst ins Rechtsreferendariat ein? Dann findest Du die für Dich passenden Informationen zur richtigen Krankenversicherung (inklusive Tarifrechner) auf folgender Seite:
https://www.krankenversicherung-rechtsreferendare.de
https://krankenversicherung-richter-staatsanwalt.de/
Auf dieser Seite findest Du auch den hilfreichen Tarifrechner, mit dem Du sofort berechnen kannst, wie viel Deine PKV voraussichtlich kosten wird:
https://krankenversicherung-richter-staatsanwalt.de/tarif-rechner.php
Du steigst demnächst ins Rechtsreferendariat ein? Dann findest Du die für Dich passenden Informationen zur richtigen Krankenversicherung (inklusive Tarifrechner) auf folgender Seite:
https://www.krankenversicherung-rechtsreferendare.de
12.12.2024, 02:51
Die Anmeldung in Deutschland kann man ohne Probleme beibehalten, da ein einjähriges Auslandsstudium als vorübergehende Abwesenheit gilt.
Aus der GKV kann man im Normalfall austreten, da in den USA kein Leistungsanspruch besteht.
Aus der GKV kann man im Normalfall austreten, da in den USA kein Leistungsanspruch besteht.