18.10.2024, 19:52
Bin aktuell Ref in BW. Es wird viel über die Unterschiede der Bundesländer in der Klausurkonzeption geredet. Deshalb wird auch öfters von gewissen Klausurenkursen, Ausbildungszeitschriften usw. abgeraten. Ich weiß nicht, ob so etwas schon existiert, aber ich würde gerne die für BW spezifischen Klausurtypen sammeln, damit es andere in Zukunft vielleicht etwas leichter haben, geeignete Klausuren zu finden.
Über BW habe ich bisher folgende Aussagen und Fragen gehört und freue mich mal auf eure Antworten und Ergänzungen:
1. Eher etwas weniger wirre Sachverhalte als in den nördlichen Bundesländern, dafür mehr Rechtsprobleme?
2. Laut § 56 JAPrO recht viel Familienrecht und Arbeitsrecht - kommt sowas regelmäßig? Buchempfehlungen?
3. Kommt als staatsanwaltliche Klausur immer Gutachten + Verfügung oder auch mal "nur" Verfügung (wie m.W. in Bayern)?
4. Wie häufig kommen Strafurteile? Revisionsbegründung fertigen als Klausuraufgabe?
5. Wie häufig kommen zivilrechtliche Revisionsklausuren?
6. Gibt es in BW Kautelarklausuren?
Über BW habe ich bisher folgende Aussagen und Fragen gehört und freue mich mal auf eure Antworten und Ergänzungen:
1. Eher etwas weniger wirre Sachverhalte als in den nördlichen Bundesländern, dafür mehr Rechtsprobleme?
2. Laut § 56 JAPrO recht viel Familienrecht und Arbeitsrecht - kommt sowas regelmäßig? Buchempfehlungen?
3. Kommt als staatsanwaltliche Klausur immer Gutachten + Verfügung oder auch mal "nur" Verfügung (wie m.W. in Bayern)?
4. Wie häufig kommen Strafurteile? Revisionsbegründung fertigen als Klausuraufgabe?
5. Wie häufig kommen zivilrechtliche Revisionsklausuren?
6. Gibt es in BW Kautelarklausuren?
19.10.2024, 12:15
(18.10.2024, 19:52)ioperme schrieb: Bin aktuell Ref in BW. Es wird viel über die Unterschiede der Bundesländer in der Klausurkonzeption geredet. Deshalb wird auch öfters von gewissen Klausurenkursen, Ausbildungszeitschriften usw. abgeraten. Ich weiß nicht, ob so etwas schon existiert, aber ich würde gerne die für BW spezifischen Klausurtypen sammeln, damit es andere in Zukunft vielleicht etwas leichter haben, geeignete Klausuren zu finden.
Über BW habe ich bisher folgende Aussagen und Fragen gehört und freue mich mal auf eure Antworten und Ergänzungen:
1. Eher etwas weniger wirre Sachverhalte als in den nördlichen Bundesländern, dafür mehr Rechtsprobleme?
2. Laut § 56 JAPrO recht viel Familienrecht und Arbeitsrecht - kommt sowas regelmäßig? Buchempfehlungen?
3. Kommt als staatsanwaltliche Klausur immer Gutachten + Verfügung oder auch mal "nur" Verfügung (wie m.W. in Bayern)?
4. Wie häufig kommen Strafurteile? Revisionsbegründung fertigen als Klausuraufgabe?
5. Wie häufig kommen zivilrechtliche Revisionsklausuren?
6. Gibt es in BW Kautelarklausuren?
1. Ob weniger wirr keine Ahnung, bei Ringtauschklausuren aus anderen Bundesländern reichert das LJPA diese gerne mit noch mehr Problemen an.
2. Beides kommt regelmäßig. In der Regel genügen aber die Kaiserskripte, insbesondere im Familienrecht. Arbeitsrecht von Kaiser ist etwas dünn und darf gerne ergänzt werden.
3. In der Regel Gutachten mit Abschlussverfügung und Anklage. In der vorletzten Kampagne lief aber auch in der Nachklausur eine bayerische Klausur (ich meine sogar im Original), bei der sogar das wesentliche Ergebnis der Ermittlungen zu fertigen war.
4. Strafurteile kommen regelmäßig, muss man also drauf haben. Revisionsbegründung lief jüngst erst, aber nur in abgespecktem Format.
5. MWn noch nie.
6. Sehr selten, aber ja. Übrigens sogar auch im öffentlichen Recht.
20.10.2024, 10:32
Mir sind ein paar Dinge bei den Klausuren aufgefallen:
1. Die Klausuren bestehen oft aus mehreren Teilen, die gut teilbar sind. Beispielsweise kommt der Mandant im Rahmen der Anwaltsklausur mit drei-vier verschiedenen Problemen. Fand ich immer ganz angenehm, da dadurch eine Differenzierung bei den Noten gut möglich ist. Außerdem hat man keine komplette Klausur in den Sand gesetzt, nur weil man ein Problem nicht kennt.
2. Im Zivilrecht werden alle 2-3 Durchgänge auch Berufungsklausuren gestellt. Die sollte man sich vorher einmal anschauen, da sie Besonderheiten bei der Präklusion beinhalten und auch der Aufbau des Urteils im Rubrum ein wenig abweicht. Revision hab ich in BW noch nicht gesehen.
3. Reine Kautelarklausuren hab ich ebenfalls noch nicht/selten gesehen. Sehr häufig wird ein praktischer Teil eingebaut (Mandantenschreiben oder Schriftsatz an Gericht oder Entwurf eines entsprechenden Vertrags/Klausel) der aber innerhalb von 10-20 Minuten gut zu lösen ist.
1. Die Klausuren bestehen oft aus mehreren Teilen, die gut teilbar sind. Beispielsweise kommt der Mandant im Rahmen der Anwaltsklausur mit drei-vier verschiedenen Problemen. Fand ich immer ganz angenehm, da dadurch eine Differenzierung bei den Noten gut möglich ist. Außerdem hat man keine komplette Klausur in den Sand gesetzt, nur weil man ein Problem nicht kennt.
2. Im Zivilrecht werden alle 2-3 Durchgänge auch Berufungsklausuren gestellt. Die sollte man sich vorher einmal anschauen, da sie Besonderheiten bei der Präklusion beinhalten und auch der Aufbau des Urteils im Rubrum ein wenig abweicht. Revision hab ich in BW noch nicht gesehen.
3. Reine Kautelarklausuren hab ich ebenfalls noch nicht/selten gesehen. Sehr häufig wird ein praktischer Teil eingebaut (Mandantenschreiben oder Schriftsatz an Gericht oder Entwurf eines entsprechenden Vertrags/Klausel) der aber innerhalb von 10-20 Minuten gut zu lösen ist.
27.10.2024, 14:38
wie regelmäßig kommt zwangsvollstreckung?
28.10.2024, 13:01
In Baden-Württemberg läuft Zwangsvollstreckung eigentlich in jedem Termin mindestens einmal, man sollte in dem Bereich also nicht auf Lücke setzen. Auch innerhalb des Bereiches ZVR können quasi alle Rechtsbehelfe und Klagearten drankommen, auch wenn § 767 und 771 ZPO natürlich am häufigsten abgeprüft werden.
28.10.2024, 13:13
Ba-Wü ist ziemlich unangenehm hinsichtlich des Prüfungsumfangs. Sowohl ZV, als auch Arbeitsrecht, Familienrecht und Erbrecht kommen regelmäßig in den Klausuren. Auf Lücke lernen ist deshalb ziemlich schwer, bzw. nur mit viel Risiko möglich
30.10.2024, 13:29
Gibt es bei strafrechtlichen Revisionsklausuren länderspezifische Unterschiede? Ich habe folgende Wendung in einem JA-Beitrag gesehen (2016, 60):
"Die Darstellung folgt den in Bayern üblichen Mustern."[url=https://beck-online.beck.de/Dokument?vpath=bibdata%2Fzeits%2Fja%2F2016%2Fcont%2Fja.2016.60.1.htm&pos=3&hlwords=on#FNA5][/url]
"Die Darstellung folgt den in Bayern üblichen Mustern."[url=https://beck-online.beck.de/Dokument?vpath=bibdata%2Fzeits%2Fja%2F2016%2Fcont%2Fja.2016.60.1.htm&pos=3&hlwords=on#FNA5][/url]
30.10.2024, 14:14
(30.10.2024, 13:29)ioperme schrieb: Gibt es bei strafrechtlichen Revisionsklausuren länderspezifische Unterschiede? Ich habe folgende Wendung in einem JA-Beitrag gesehen (2016, 60):
"Die Darstellung folgt den in Bayern üblichen Mustern."[url=https://beck-online.beck.de/Dokument?vpath=bibdata%2Fzeits%2Fja%2F2016%2Fcont%2Fja.2016.60.1.htm&pos=3&hlwords=on#FNA5][/url]
Ohne den Aufsatz gelesen zu haben: Bayern ist mWn das einzige Land das nicht am Ringtausch teilnimmt und wohl - so liest man - eine eigene Art hat Klausuren im 2. Examen zu stellen. Diese sollen wohl sehr ähnlich denen das 1. Examens sein / recht künstlich. Das ist das, was man oft lesen kann.
30.10.2024, 22:32
Habe gerade mein Ref in BW abgeschlossen, mein Eindruck:
Generell, und das habe ich so auch schon mal hier gelesen, liegen die Klausuren in BW näher am 1. Examen als in anderen Bundesländern, d.h. bspw.: ziemlich selten muss man ein Rubrum oder einen Tatbestand schreiben, der Fokus liegt absolut auf rechtlichen Problemen, dabei auch schwerpunktmäßig im materiellen Recht.
All in all: BW ist ziemlich unberechenbar, machen eher ihr eigenes Ding; wenn Ringtausch, dann mit weiteren Problemen angereichert, vorzugsweise materiell-rechtlich. Die Klausuren enthalten in der Tat sehr häufig mehrere in sich geschlossene Teile. In unserem Durchgang bspw. in 2 Klausuren 2, in 3 Klausuren 3 Teile, häufig komplett unabhängige Sachverhalte, zB Z4: Anspruch auf Löschung Google-Bewertung aus APR, Minderung wg. Baustelle, SEA wegen Beschädigung Mieträume durch Mutter; oder Ö2: ImSchR + KommunalR
Vor allem Erbrecht läuft mMn sehr häufig, Familienrecht eingeschränkt, tieferes FamR wie Unterhaltsansprüche berechnen oÄ läuft äußerst selten, da komplett auf Lücke setzen kann man aber mE auch nicht. Auch Arbeitsrecht kommt nicht soo häufig, denke alle 2, 3 Jahre, Lücke lassen aber wiederum nicht empfehlenswert.
StA-Klausur in aller Regel Gutachten +Verfügung; nur Verfügung kam tatsächlich im Nachholdurchgang im Januar, soweit ich das sehe aber zum ersten Mal; jdf. äußerst selten.
Strafurteile kamen die letzen Jahren auch nur alle 4-6 Jahre mal, bei uns im Juni war es wieder soweit. Statistisch dürfte da erstmal wieder Ruhe sein, aber BW ist unberechenbar. Revisionsbegründung kam bei uns auch, aber nur bzgl tatsächlichem Vorbringen, iÜ durfte verwiesen werden.
Kautelarklausuren sind hier (noch) eher selten, im vorletzten Durchgang musste aber bspw. in ÖR ein gerichtlicher Vergleich entworfen werden. Das wird tendenziell eher zunehmen, jdf. kann man es nicht ohne Risiko in der Vorbereitung weglassen.
Generell, und das habe ich so auch schon mal hier gelesen, liegen die Klausuren in BW näher am 1. Examen als in anderen Bundesländern, d.h. bspw.: ziemlich selten muss man ein Rubrum oder einen Tatbestand schreiben, der Fokus liegt absolut auf rechtlichen Problemen, dabei auch schwerpunktmäßig im materiellen Recht.
All in all: BW ist ziemlich unberechenbar, machen eher ihr eigenes Ding; wenn Ringtausch, dann mit weiteren Problemen angereichert, vorzugsweise materiell-rechtlich. Die Klausuren enthalten in der Tat sehr häufig mehrere in sich geschlossene Teile. In unserem Durchgang bspw. in 2 Klausuren 2, in 3 Klausuren 3 Teile, häufig komplett unabhängige Sachverhalte, zB Z4: Anspruch auf Löschung Google-Bewertung aus APR, Minderung wg. Baustelle, SEA wegen Beschädigung Mieträume durch Mutter; oder Ö2: ImSchR + KommunalR
Vor allem Erbrecht läuft mMn sehr häufig, Familienrecht eingeschränkt, tieferes FamR wie Unterhaltsansprüche berechnen oÄ läuft äußerst selten, da komplett auf Lücke setzen kann man aber mE auch nicht. Auch Arbeitsrecht kommt nicht soo häufig, denke alle 2, 3 Jahre, Lücke lassen aber wiederum nicht empfehlenswert.
StA-Klausur in aller Regel Gutachten +Verfügung; nur Verfügung kam tatsächlich im Nachholdurchgang im Januar, soweit ich das sehe aber zum ersten Mal; jdf. äußerst selten.
Strafurteile kamen die letzen Jahren auch nur alle 4-6 Jahre mal, bei uns im Juni war es wieder soweit. Statistisch dürfte da erstmal wieder Ruhe sein, aber BW ist unberechenbar. Revisionsbegründung kam bei uns auch, aber nur bzgl tatsächlichem Vorbringen, iÜ durfte verwiesen werden.
Kautelarklausuren sind hier (noch) eher selten, im vorletzten Durchgang musste aber bspw. in ÖR ein gerichtlicher Vergleich entworfen werden. Das wird tendenziell eher zunehmen, jdf. kann man es nicht ohne Risiko in der Vorbereitung weglassen.