19.10.2024, 07:12
Hey ihr Lieben,
Ich bin ein wenig durcheinander und hoffe auf eure Hilfe. Wie würde der abstrakte Anklagesatz lauten, wenn der Beschuldigte sowohl nach 113StGB mit Gewalt Widerstand geleistet hat und anschließend einen Polizisten geschlagen hat und damit 114StGB tateinheitlich mit der Körperverletzung.
Wenn nur 114,223 StGB verwirklich worden wäre dann ist mir klar, dass es lauten würde:
wird angeklagt:
Amtsträger die zur Vollstreckung von Gesetzen, Rechtsverordnungen, Urteilen, Gerichtsbeschlüssen oder Verfügungen berufen sind, bei der Vornahme einer solchen Diensthandlung tätlich angegriffen und zugleich andere Personen körperlich misshandelt und an der Gesundheit geschädigt zu haben.
Wie aber, wenn er davor noch nach 113 StGB Widerstand mit Gewalt geleistet hat ? Schreibe ich dann
wird angeklagt
durch dieselbe Handlung
a) Amtsträger…… mit Gewalt Widerstand geleistet zu haben
b) Amtsträger tätlich angegriffen zu haben.
c) Andere Personen körperlich misshandelt …..
oder kann ich 113StGB unf 114StGB in einem Satz schreiben: Amtsträger mit Gewalt Widerstand geleistet und tätlich angegriffen zu haben und zugleich andere Personen körperlich misshandelt ….
Ich bin ein wenig durcheinander und hoffe auf eure Hilfe. Wie würde der abstrakte Anklagesatz lauten, wenn der Beschuldigte sowohl nach 113StGB mit Gewalt Widerstand geleistet hat und anschließend einen Polizisten geschlagen hat und damit 114StGB tateinheitlich mit der Körperverletzung.
Wenn nur 114,223 StGB verwirklich worden wäre dann ist mir klar, dass es lauten würde:
wird angeklagt:
Amtsträger die zur Vollstreckung von Gesetzen, Rechtsverordnungen, Urteilen, Gerichtsbeschlüssen oder Verfügungen berufen sind, bei der Vornahme einer solchen Diensthandlung tätlich angegriffen und zugleich andere Personen körperlich misshandelt und an der Gesundheit geschädigt zu haben.
Wie aber, wenn er davor noch nach 113 StGB Widerstand mit Gewalt geleistet hat ? Schreibe ich dann
wird angeklagt
durch dieselbe Handlung
a) Amtsträger…… mit Gewalt Widerstand geleistet zu haben
b) Amtsträger tätlich angegriffen zu haben.
c) Andere Personen körperlich misshandelt …..
oder kann ich 113StGB unf 114StGB in einem Satz schreiben: Amtsträger mit Gewalt Widerstand geleistet und tätlich angegriffen zu haben und zugleich andere Personen körperlich misshandelt ….
19.10.2024, 08:04
Ich würde die erste Alternative, also a), b), c) nehmen