24.04.2025, 17:43
Hallo!
Ich habe nächsten Monat meine mündliche Prüfung und muss einen Aktenvortrag in Strafrecht halten. Bundesland ist NRW. Nun habe ich mir ein kleines Skript dafür zugelegt und da gibt es auch Beispiele für ein Klageerzwingungsverfahren, den Erlass eines Haftbefehls, eine Beschwerde etc. Ist das für NRW überhaupt relevant oder kann ich mit den üblichen Sachen wie StA, Revision und ausnahmsweise Urteil rechnen?
Liebe Grüße
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25.04.2025, 09:11
Anfang diesen Monats lief als Aktenvortrag zB die Erfolgsaussicht von Rechtsmitteln der StA gegen den ablehnenden Beschluss des Gerichts, Untersuchungshaft anzuordnen.
Es lohnt sich ggf. für Dich, in unsere Protokolle zu den Aktenvorträgen zu schauen, um zu sehen, welche Aufgabenstellungen möglich sind:
https://www.protokolle-assessorexamen.de...traege.php
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