05.10.2024, 14:45
(05.10.2024, 14:40)kumpelanton schrieb:(05.10.2024, 14:35)RefNdsOL schrieb:(05.10.2024, 14:22)kumpelanton schrieb:(05.10.2024, 10:28)Ommmmm schrieb: Wenn Du zwei Überstunden pro Woche (?) viel findest, bist du im falschen Beruf. Sorry, klingt hart, ist aber so.
in welchen beruf sollte man denn wechseln, wenn man nicht unbezahlt arbeiten möchte?
Tarifgebundene Stellen/Verwaltung.
RA ist entgegen des gesetzgeberischen Verständnisses (Organ der Rechtspflege) heute nach ganz herrschender Auffassung ein Dienstleister und Dienstleister richten sich eben nach dem Begehren des Klienten, das heißt, die Sache soll eben auch erledigt werden in angemessener Zeit und idR hat man ja nicht nur einen Mandanten gleichzeitig; das heißt entweder man steigert seine Produktivität oder man arbeitet eben mehr, ggf. auch beides; der Mandant hat eine gewisse Erwartung bis wann der erteilte Auftrag erledigt sein soll und wenn die - grundlos - nicht erfüllt wird, dann geht er ggf. nächstes Mal zu einem Wettbewerber.
angenommen ich teile diese auffassung - dann ist mir immer noch unklar, warum diese wohl notwendige mehrarbeit nicht vergütet wird.
1) Es gibt in D keinen pauschalen Anspruch auf Mehrvergütung für Arbeiten über die vereinbarte Stundenzahl hinaus, d.h. du musst nachweisen, dass der AG das explizit angeordnet hat oder er darüber weiß und es duldet / das billigt. Und selbst das ist je nach vertraglicher Gestaltung des AV nicht zwingend ausreichend.
2) Das ist wie mit der Verletzung des ArbZeitG in MK/GK/Boutiquen. Das kannst du ja auch melden oder du kannst mal versuchen einen Betriebsrat zu gründen. Kann man alles machen. Nur dann ist man wahrscheinlich eher am falschen Ort damit. Du kannst es dir schlichtweg nicht leisten, dass deine (lukrativen) Mandanten zu wem anders wechseln, deshalb willst du ihn halt auch halten. Es geht dabei auch um den Ruf deiner Kanzlei. Wenn bekannt ist, dass deine Arbeit gut ist, dann kommen mehr; wenn bekannt ist, dass du Fristen verpasst oder sich alles ewig hinzieht und evtl. etwas deshalb nicht klappt, dann will man eher das nicht riskieren.
05.10.2024, 15:10
(05.10.2024, 14:45)RefNdsOL schrieb:(05.10.2024, 14:40)kumpelanton schrieb:(05.10.2024, 14:35)RefNdsOL schrieb:(05.10.2024, 14:22)kumpelanton schrieb:(05.10.2024, 10:28)Ommmmm schrieb: Wenn Du zwei Überstunden pro Woche (?) viel findest, bist du im falschen Beruf. Sorry, klingt hart, ist aber so.
in welchen beruf sollte man denn wechseln, wenn man nicht unbezahlt arbeiten möchte?
Tarifgebundene Stellen/Verwaltung.
RA ist entgegen des gesetzgeberischen Verständnisses (Organ der Rechtspflege) heute nach ganz herrschender Auffassung ein Dienstleister und Dienstleister richten sich eben nach dem Begehren des Klienten, das heißt, die Sache soll eben auch erledigt werden in angemessener Zeit und idR hat man ja nicht nur einen Mandanten gleichzeitig; das heißt entweder man steigert seine Produktivität oder man arbeitet eben mehr, ggf. auch beides; der Mandant hat eine gewisse Erwartung bis wann der erteilte Auftrag erledigt sein soll und wenn die - grundlos - nicht erfüllt wird, dann geht er ggf. nächstes Mal zu einem Wettbewerber.
angenommen ich teile diese auffassung - dann ist mir immer noch unklar, warum diese wohl notwendige mehrarbeit nicht vergütet wird.
1) Es gibt in D keinen pauschalen Anspruch auf Mehrvergütung für Arbeiten über die vereinbarte Stundenzahl hinaus, d.h. du musst nachweisen, dass der AG das explizit angeordnet hat oder er darüber weiß und es duldet / das billigt. Und selbst das ist je nach vertraglicher Gestaltung des AV nicht zwingend ausreichend.
2) Das ist wie mit der Verletzung des ArbZeitG in MK/GK/Boutiquen. Das kannst du ja auch melden oder du kannst mal versuchen einen Betriebsrat zu gründen. Kann man alles machen. Nur dann ist man wahrscheinlich eher am falschen Ort damit. Du kannst es dir schlichtweg nicht leisten, dass deine (lukrativen) Mandanten zu wem anders wechseln, deshalb willst du ihn halt auch halten. Es geht dabei auch um den Ruf deiner Kanzlei. Wenn bekannt ist, dass deine Arbeit gut ist, dann kommen mehr; wenn bekannt ist, dass du Fristen verpasst oder sich alles ewig hinzieht und evtl. etwas deshalb nicht klappt, dann will man eher das nicht riskieren.
deine formulierung "am falschen ort" finde ich gut. wenn man ausgebeutet wird, ist man am falschen ort und nicht im falschen beruf. als arbeitnehmer bzw. angesteller rechtsanwalt habe ich gar nichts davon, wenn der partner seine großen versprechen an den mandanten einhalten kann - tatsächlich nichts, es wird ja nicht vergütet. zwar schmerzt das im hinblick auf das gehalt von großkanzleien wenig, auch ist jedem, der dort arbeitet, dieser deal im vorfeld bekannt. aber die arbeitswelt ist größer und vielfältiger als das.
ich weiß nicht so recht, was ich zu 1) sagen soll. nur weil etwas legal ist, muss es nicht auch legitim sein. darüber hinaus kann und sollte man seinen arbeitsvertrag selbst aushandeln. meine überstunden sind alle bezahlt.
05.10.2024, 15:34
Ja, dann hast du da ggf. eine günstige Regelung vereinbart oder dein Arbeitgeber macht das von sich aus so. Das ist aber so wie immer, dass idealerweise die Vertragsparteien ohnehin vernünftig miteinander umgehen und der Vertrag lediglich dem Streitfall dient. Das ist aber keineswegs überall in D so, dass es entsprechende Vereinbarungen darüber oder ähnliches gibt; was glaubst du, warum das Thema Überstunden teilweise so polarisiert, weil eben vorbehaltlich tariflicher oder individualvertraglicher Vereinbarung, du als AN bislang in der Beweislast bist eine Vergütung/Stundenausgleich dafür zu bekommen.
Arbeitszeiten von 8:30/9 Uhr bis 19 Uhr o.ä. sind nicht ungewöhnlich auch in kleineren Kanzleien mit entsprechend geringerer Vergütung. Es kommt ja auch drauf an, für wen man tätig ist. Ich beziehe mich ausschließlich auf den RA, der UN als Mandanten hat.
Wenn man ausschließlich/überwiegend für Verbraucher tätig ist oder bspw. im Familien- oder Erbrecht ist das natürlich auch etwas anderes, das spiegelt sich aber naturgemäß auch in den Umsätzen. Wer sagt denn aber auch das jeder zwingend RA werden muss? Es muss einem einfach bewusst sein, dass man selbst in diesen Gebieten nicht zwingend die festen 9-17 Uhr Arbeitszeiten hat, wie das im öD oder Tarifstellen möglich ist; so ist das aber in genügend anderen Berufen auch.
Arbeitszeiten von 8:30/9 Uhr bis 19 Uhr o.ä. sind nicht ungewöhnlich auch in kleineren Kanzleien mit entsprechend geringerer Vergütung. Es kommt ja auch drauf an, für wen man tätig ist. Ich beziehe mich ausschließlich auf den RA, der UN als Mandanten hat.
Wenn man ausschließlich/überwiegend für Verbraucher tätig ist oder bspw. im Familien- oder Erbrecht ist das natürlich auch etwas anderes, das spiegelt sich aber naturgemäß auch in den Umsätzen. Wer sagt denn aber auch das jeder zwingend RA werden muss? Es muss einem einfach bewusst sein, dass man selbst in diesen Gebieten nicht zwingend die festen 9-17 Uhr Arbeitszeiten hat, wie das im öD oder Tarifstellen möglich ist; so ist das aber in genügend anderen Berufen auch.
06.10.2024, 12:51
(05.10.2024, 14:40)kumpelanton schrieb: angenommen ich teile diese auffassung - dann ist mir immer noch unklar, warum diese wohl notwendige mehrarbeit nicht vergütet wird.
Wenn Du das Deinen AG fragst, wird er sagen, weil er ja gar nicht will, dass Du Überstunden machst und Du die Arbeit eben in der regulären Arbeitszeit schaffen sollst.
Und wenn Du Deine Arbeit in 40 Stunden schaffst und pünktlich gehst, wird Dein AG der Meinung sein, Du hättest zu wenig zu tun, weil Du die Arbeit in der regulären Arbeitszeit schaffst 😄
Nervig und dumm, aber meiner Erfahrung nach üblich in Kanzleien.
Muss man eben so lange mitmachen, bis man weit genug ist, um sich nicht mehr bezüglich Arbeitszeiten rechtfertigen zu müssen oder sich selbstständig zu machen
06.10.2024, 15:47
(05.10.2024, 15:10)kumpelanton schrieb:(05.10.2024, 14:45)RefNdsOL schrieb:(05.10.2024, 14:40)kumpelanton schrieb:(05.10.2024, 14:35)RefNdsOL schrieb:(05.10.2024, 14:22)kumpelanton schrieb: in welchen beruf sollte man denn wechseln, wenn man nicht unbezahlt arbeiten möchte?
Tarifgebundene Stellen/Verwaltung.
RA ist entgegen des gesetzgeberischen Verständnisses (Organ der Rechtspflege) heute nach ganz herrschender Auffassung ein Dienstleister und Dienstleister richten sich eben nach dem Begehren des Klienten, das heißt, die Sache soll eben auch erledigt werden in angemessener Zeit und idR hat man ja nicht nur einen Mandanten gleichzeitig; das heißt entweder man steigert seine Produktivität oder man arbeitet eben mehr, ggf. auch beides; der Mandant hat eine gewisse Erwartung bis wann der erteilte Auftrag erledigt sein soll und wenn die - grundlos - nicht erfüllt wird, dann geht er ggf. nächstes Mal zu einem Wettbewerber.
angenommen ich teile diese auffassung - dann ist mir immer noch unklar, warum diese wohl notwendige mehrarbeit nicht vergütet wird.
1) Es gibt in D keinen pauschalen Anspruch auf Mehrvergütung für Arbeiten über die vereinbarte Stundenzahl hinaus, d.h. du musst nachweisen, dass der AG das explizit angeordnet hat oder er darüber weiß und es duldet / das billigt. Und selbst das ist je nach vertraglicher Gestaltung des AV nicht zwingend ausreichend.
2) Das ist wie mit der Verletzung des ArbZeitG in MK/GK/Boutiquen. Das kannst du ja auch melden oder du kannst mal versuchen einen Betriebsrat zu gründen. Kann man alles machen. Nur dann ist man wahrscheinlich eher am falschen Ort damit. Du kannst es dir schlichtweg nicht leisten, dass deine (lukrativen) Mandanten zu wem anders wechseln, deshalb willst du ihn halt auch halten. Es geht dabei auch um den Ruf deiner Kanzlei. Wenn bekannt ist, dass deine Arbeit gut ist, dann kommen mehr; wenn bekannt ist, dass du Fristen verpasst oder sich alles ewig hinzieht und evtl. etwas deshalb nicht klappt, dann will man eher das nicht riskieren.
deine formulierung "am falschen ort" finde ich gut. wenn man ausgebeutet wird, ist man am falschen ort und nicht im falschen beruf. [...]
Ich glaube ja nicht, dass "ausgebeutet" das richtige Wort für Berufseinsteiger ist, die in ihren Zwangzigern für ein bisschen schreibtischgebundene Arbeit ohne harte körperliche Anstrengung 100k+ bezahlt bekommen. Auch wenn man dafür länger als 8h pro Tag auf dem ergonomischen Schreibtischstuhl am höhenverstellbaren Schreibtisch im Einzelbüro in bester Innenstadtlage sitzt. Unter solchen Umständen sieht selbst das BAG objektiv keine Vergütungserwartung.
Das mag in der ein oder anderen kleinen Kanzleien anders sein. Aber auch hier gibt es ja stets die Möglichkeit, ein ggf. toxisches Arbeitsumfeld zu verlassen.
07.10.2024, 12:20
Wie schon einige gesagt haben, kann man verschiedene Regelungen für die Abgeltung von Überstunden vereinbaren. Das ist aber nicht immer zwingend erforderlich oder von Vorteil. Ich arbeite aktuell (noch) mit Vertrauensarbeitszeit, was dann dazu führt, dass ich Überstunden nicht bezahlt bekomme, im Gegenzug aber zusätzliche freie Tage (ohne Urlaub nehmen zu müssen, das müssen tariflich angestellte Kollegen schon) habe und ich dafür auch nicht aufschreiben muss, wenn mal weniger zu tun ist und ich meine Stunden für die Woche nicht voll bekomme. Das ist dann eben der Ausgleich - solange es sowas gibt, würde ich (und definitiv nicht nach einer Woche) eher kein Problem mit unbezahlten Überstunden und Ausbeutung sehen.
Kanzleien können da anders sein, insbesondere muss man sich schon auch die Unterschiede zwischen KK/MK/GK vor Augen halten und was die jeweiligen Anforderungen an die Tätigkeit sind. Zu den Erwartungen der Mandanten haben ja auch schon einige geschrieben - wenn man hohe Stundensätze verlangt, dann will der Mandant im Gegenzug auch hochwertige Betreuung . Ich bin schon der Meinung, dass das GK-Gehalt durchaus für die "Überstunden" (kompensiert. Wenn man sich mal seine Jahreszahlen anguckt, kann man sich ja einen durchschnittlichen Stundensatz ausrechnen und dann schauen, wo man auch im Vergleich zu anderen landet. Muss man aber selbst beurteilen, ob sich die Rechnung lohnt.
An den Poster: eine Woche ist echt kurz. Würde auch vorschlagen, proaktiv (vielleicht eher gegen Ende der Woche) nach einem Gespräch zu fragen und in diesem dann wegen Feedback nachzufragen. Arbeitszeiten würde ich auch noch nicht erwähnen aus den genannten Gründen. 2 Stunden pro Woche sind echt nichts. Wenn das Gehalt diese zusätzlichen Stunden fair kompensiert (auch, wenn es mehr werden) und/oder es auch entsprechende Ausgleichsmöglichkeiten gibt, dann sehe ich da ehrlicherweise auch kein Thema - gibt ja auch Phasen, in denen mal mehr anfällt und mal weniger. Vielleicht kann man das bisschen framen als definieren von Erwartungshaltungen bei der Einarbeitung. Ihr habt ja etwas im Bewerbungsverfahren besprochen und wenn davon jetzt etwas abweicht, kann man das ruhig auch ansprechen. Ist ja positiv, dass sie offenbar genug Vertrauen in Dich haben, dass sie Schriftsätze rausschicken, ohne drüber zu schauen - wenn Dich das aber, verständlicherweise, verunsichert, kannst Du ja sagen, dass es für Dich auch hilfreich wäre, wenn jemand am Anfang drüber schaut und Dir Feedback gibt, damit Deine Arbeit sich auch verbessert.
Nur als allgemeiner Tip, nicht ausschließlich auf den Poster bezogen: versucht solche Themen nicht direkt als eine Art Konflikt oder Aktion "gegen Euch" zu sehen. Nicht jeder Vorgesetzte weiß auch, wie man Mitarbeiter führt - manche Dinge, wie fehlendes Mentoring, sind nicht immer böse Absicht, sondern Unkenntnis. Als die Personen, die heute unsere Vorgesetzten sind, in unserer Position waren, wehte noch ein ganz anderer Wind zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern - manche haben darüber auch nie weiter nachgedacht und machen halt so weiter, wie sie es damals gelernt haben. Wenn ihr mit etwas unzufrieden seid, sprecht es auf jeden Fall an. Versucht aber auch etwas Verständnis mitzubringen und nicht alles persönlich zu nehmen. Gerade bei einem neuen Job kennt man sich noch nicht gegenseitig und muss ja - wie in jeder Beziehung - auch erstmal schauen, wie man gut zusammenarbeiten kann. Wenn aber niemand über seine Erwartungen/Bedürfnisse spricht, kann das ja auch nie besser werden. Ein offenes, freundliches Gespräch, ist idR sehr hilfreich. Bereitet euch etwas auf diese Gespräche vor, überlegt, ob ihr schon Vorschläge habt für euer Problem und bleibt sachlich, auch wenn der andere es nicht immer tut.
Kanzleien können da anders sein, insbesondere muss man sich schon auch die Unterschiede zwischen KK/MK/GK vor Augen halten und was die jeweiligen Anforderungen an die Tätigkeit sind. Zu den Erwartungen der Mandanten haben ja auch schon einige geschrieben - wenn man hohe Stundensätze verlangt, dann will der Mandant im Gegenzug auch hochwertige Betreuung . Ich bin schon der Meinung, dass das GK-Gehalt durchaus für die "Überstunden" (kompensiert. Wenn man sich mal seine Jahreszahlen anguckt, kann man sich ja einen durchschnittlichen Stundensatz ausrechnen und dann schauen, wo man auch im Vergleich zu anderen landet. Muss man aber selbst beurteilen, ob sich die Rechnung lohnt.
An den Poster: eine Woche ist echt kurz. Würde auch vorschlagen, proaktiv (vielleicht eher gegen Ende der Woche) nach einem Gespräch zu fragen und in diesem dann wegen Feedback nachzufragen. Arbeitszeiten würde ich auch noch nicht erwähnen aus den genannten Gründen. 2 Stunden pro Woche sind echt nichts. Wenn das Gehalt diese zusätzlichen Stunden fair kompensiert (auch, wenn es mehr werden) und/oder es auch entsprechende Ausgleichsmöglichkeiten gibt, dann sehe ich da ehrlicherweise auch kein Thema - gibt ja auch Phasen, in denen mal mehr anfällt und mal weniger. Vielleicht kann man das bisschen framen als definieren von Erwartungshaltungen bei der Einarbeitung. Ihr habt ja etwas im Bewerbungsverfahren besprochen und wenn davon jetzt etwas abweicht, kann man das ruhig auch ansprechen. Ist ja positiv, dass sie offenbar genug Vertrauen in Dich haben, dass sie Schriftsätze rausschicken, ohne drüber zu schauen - wenn Dich das aber, verständlicherweise, verunsichert, kannst Du ja sagen, dass es für Dich auch hilfreich wäre, wenn jemand am Anfang drüber schaut und Dir Feedback gibt, damit Deine Arbeit sich auch verbessert.
Nur als allgemeiner Tip, nicht ausschließlich auf den Poster bezogen: versucht solche Themen nicht direkt als eine Art Konflikt oder Aktion "gegen Euch" zu sehen. Nicht jeder Vorgesetzte weiß auch, wie man Mitarbeiter führt - manche Dinge, wie fehlendes Mentoring, sind nicht immer böse Absicht, sondern Unkenntnis. Als die Personen, die heute unsere Vorgesetzten sind, in unserer Position waren, wehte noch ein ganz anderer Wind zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern - manche haben darüber auch nie weiter nachgedacht und machen halt so weiter, wie sie es damals gelernt haben. Wenn ihr mit etwas unzufrieden seid, sprecht es auf jeden Fall an. Versucht aber auch etwas Verständnis mitzubringen und nicht alles persönlich zu nehmen. Gerade bei einem neuen Job kennt man sich noch nicht gegenseitig und muss ja - wie in jeder Beziehung - auch erstmal schauen, wie man gut zusammenarbeiten kann. Wenn aber niemand über seine Erwartungen/Bedürfnisse spricht, kann das ja auch nie besser werden. Ein offenes, freundliches Gespräch, ist idR sehr hilfreich. Bereitet euch etwas auf diese Gespräche vor, überlegt, ob ihr schon Vorschläge habt für euer Problem und bleibt sachlich, auch wenn der andere es nicht immer tut.
12.10.2024, 17:53
Hier sammeln sich die Antworten, der OP lacht sich ins Fäustchen, das kann doch hier nicht ernst gemeint sein.