09.08.2024, 10:15
Moin liebe Mitglieder,
ich habe mal eine konkrete Frage zur Bewerbung in der Justiz. Aktuell ist es in dem hiesigen OLG-Bezirk wohl so (Oldenburg), dass nur für bestimmte Landgerichtsbezirke (insbes. Aurich) Bedarf besteht.
Wenn man jetzt dort eingestellt werden würde (obgleich das nicht mein Wunschgebiet ist) und man die Proberichterzeit übersteht, gibt es dann bei der Planstelle die Möglichkeit in andere LG (nicht OLG!)- Bezirke zu wechseln und nach seiner Probezeit wieder in den favorisierten LG-Bezirk "zurückzukehren"?
Danke schonmal für eure Antworten ;)
ich habe mal eine konkrete Frage zur Bewerbung in der Justiz. Aktuell ist es in dem hiesigen OLG-Bezirk wohl so (Oldenburg), dass nur für bestimmte Landgerichtsbezirke (insbes. Aurich) Bedarf besteht.
Wenn man jetzt dort eingestellt werden würde (obgleich das nicht mein Wunschgebiet ist) und man die Proberichterzeit übersteht, gibt es dann bei der Planstelle die Möglichkeit in andere LG (nicht OLG!)- Bezirke zu wechseln und nach seiner Probezeit wieder in den favorisierten LG-Bezirk "zurückzukehren"?
Danke schonmal für eure Antworten ;)
Erste Infos zum Bewerbungsverfahren für den Justizdienst findest Du auf den Richter-Infoseiten von Juristenkoffer.de:
https://www.juristenkoffer.de/richter/
Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
https://www.juristenkoffer.de/richter/
Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
09.08.2024, 11:06
Die Planstellen sind in der Regel haushalterisch nur dem jeweiligen OLG-Bezirk zugeordnet. Das heißt, nur weil du eine für den Bezirk des LG Aurich vorgesehene Planstelle besetzt, heißt das nicht, dass du auch tatsächlich dort tätig sein musst. Es kann auch sein, dass du lediglich dort eine vorgesehene Planstelle besetzt aber trotzdem im Bezirk OL oder OS tätig an einem Gericht tätig bist. Technisch gesehen wärst du in dem Fall dann abgeordnet bis an dem eigentlichen Tätigkeitsgericht eine Planstelle frei wird. Solche Vorgehen können teilweise wegen Wiederbesetzungssperren oder wie hier noch nicht freigewordener, vorgesehener Planstelle notwendig sein, wenn der Personalbedarf es erfordert.
Es geht grds. sogar soweit, dass deine Planstelle auch woanders in der Justizverwaltung sein könnte, bspw. du zum Ministerialrat auf Lebenszeit ernannt wirst, weil dort eben gerade eine eingeräumte Planstelle zur Verfügung steht, du aber dann als Richter kraft Auftrags trotzdem als Richter tätig bist bis die vorgesehene Planstelle am Gericht frei ist. Oder du wirst zum Staatsanwalt auf Lebenszeit ernannt bis eine Richterplanstelle frei ist, da ist dann aufgrund der gemeinsamen Besoldungsgruppe noch weniger Arbeit mit verbunden.
Dementsprechend ist die Frage nach der Planstelle weniger das Problem als mehr die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen der Dienstherr bereit ist einen Wechsel vom anscheinend bedarfsträchtigeren Bezirk Aurich in die Bezirke OL oder OS zuzustimmen.
Das solltest du am besten mal beim OLG nachfragen, die sollten dir die zuverlässigsten Auskünfte dazu geben können, ob ein Wechsel des LG Bezirks überhaupt möglich ist und ggf. unter welchen Voraussetzungen (Tauschpartner, Bedarf etc.).
Ggf. besteht ja auch die Möglichkeit an ein sehr grenznahes Gericht im Bezirk Aurich zu kommen, sofern du den Bezirk OL bevorzugst; das hilft natürlich nicht, falls du in den Bezirk OS willst.
Als Hinweis: Die Planstellen und/oder Gesuche für Richter an bestimmten Gerichten/in bestimmter Funktion werden grundsätzlich ausgeschrieben und darauf kann sich jeder auf Lebenszeit ernannte Richter bewerben, ggf. kannst du ja sonst auch mal schauen, wie es denn tatsächlich mit den ausgeschriebenen Stellen im Wunschbezirk aussieht. Das steht in den Ministerialblättern (wenn ich mich richtig erinnere) oft drin, da musst du sonst mal suchen Allerdings ist es natürlich schwer zu sagen wie die Lage in 3 - 3 1/2 Jahre nach einer möglichen Proberichterzeit aussieht, da ist dann auch wieder gerade eine Landtagswahl erfolgt und andere Haushalte etc. Das heißt, nur weil jetzt Aurich Richter braucht, heißt das nicht, dass das auch in 3 Jahren nur dort so ist.
Letztlich am besten mal an das OLG wenden und dort nachfragen, wie das Ganze dann abläuft nach der Proberichterzeit, ggf. Wechsel zwischen Bezirken und ggf. notwendige Voraussetzungen.
Es geht grds. sogar soweit, dass deine Planstelle auch woanders in der Justizverwaltung sein könnte, bspw. du zum Ministerialrat auf Lebenszeit ernannt wirst, weil dort eben gerade eine eingeräumte Planstelle zur Verfügung steht, du aber dann als Richter kraft Auftrags trotzdem als Richter tätig bist bis die vorgesehene Planstelle am Gericht frei ist. Oder du wirst zum Staatsanwalt auf Lebenszeit ernannt bis eine Richterplanstelle frei ist, da ist dann aufgrund der gemeinsamen Besoldungsgruppe noch weniger Arbeit mit verbunden.
Dementsprechend ist die Frage nach der Planstelle weniger das Problem als mehr die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen der Dienstherr bereit ist einen Wechsel vom anscheinend bedarfsträchtigeren Bezirk Aurich in die Bezirke OL oder OS zuzustimmen.
Das solltest du am besten mal beim OLG nachfragen, die sollten dir die zuverlässigsten Auskünfte dazu geben können, ob ein Wechsel des LG Bezirks überhaupt möglich ist und ggf. unter welchen Voraussetzungen (Tauschpartner, Bedarf etc.).
Ggf. besteht ja auch die Möglichkeit an ein sehr grenznahes Gericht im Bezirk Aurich zu kommen, sofern du den Bezirk OL bevorzugst; das hilft natürlich nicht, falls du in den Bezirk OS willst.
Als Hinweis: Die Planstellen und/oder Gesuche für Richter an bestimmten Gerichten/in bestimmter Funktion werden grundsätzlich ausgeschrieben und darauf kann sich jeder auf Lebenszeit ernannte Richter bewerben, ggf. kannst du ja sonst auch mal schauen, wie es denn tatsächlich mit den ausgeschriebenen Stellen im Wunschbezirk aussieht. Das steht in den Ministerialblättern (wenn ich mich richtig erinnere) oft drin, da musst du sonst mal suchen Allerdings ist es natürlich schwer zu sagen wie die Lage in 3 - 3 1/2 Jahre nach einer möglichen Proberichterzeit aussieht, da ist dann auch wieder gerade eine Landtagswahl erfolgt und andere Haushalte etc. Das heißt, nur weil jetzt Aurich Richter braucht, heißt das nicht, dass das auch in 3 Jahren nur dort so ist.
Letztlich am besten mal an das OLG wenden und dort nachfragen, wie das Ganze dann abläuft nach der Proberichterzeit, ggf. Wechsel zwischen Bezirken und ggf. notwendige Voraussetzungen.
09.08.2024, 11:15
Nach meiner Erfahrung (auch Niedersachsen) wird einem Wechselwunsch innerhalb des OLG-Bezirks früher oder später nachgekommen. In der Proberichterzeit ist das recht unproblematisch möglich, sobald ein Wechselpartner vorhanden ist oder in dem Wunsch-LG-Bezirk irgendwann im Laufe der Proberichterzeit doch wieder neu eingestellt wird.
11.08.2024, 09:05
Braucht es etwa gar nicht so schwer ringende Hände für den Richternachwuchs und dem (ganz kurz!) bevorstehenden Pensionierungstsunami?
11.08.2024, 09:19
(11.08.2024, 09:05)nachdenklich schrieb: Braucht es etwa gar nicht so schwer ringende Hände für den Richternachwuchs und dem (ganz kurz!) bevorstehenden Pensionierungstsunami?
https://www.lto.de/recht/justiz/j/justiz...0zu%20eins.
https://www.lto.de/recht/justiz/j/justiz...s-karriere
Eher ein regionales Problem, insbesondere im Osten (siehe Notenanforderungen Thüringen bspw.). Der Westen hat keine so großen Nachwuchsprobleme. Und die bevorzugte Suche für Aurich folgt logischerweise daraus, dass der Bezirk weniger beliebt ist (von den drei LG im OLG OL), weil eher abgelegen, keine Großstädte, Aurich nichtmal an die Bahn angeschlossen etc. Das ist mal abgesehen von der Nordseenähe (die auch im Bezirk OL möglich wäre) ggf. weniger attraktiv für viele, sofern diejenigen nicht aus dem Gebiet stammen oder genau diese Standortfaktoren suchen.
11.08.2024, 11:06
In der Tat: oft ist der Mangel vor allem regional. Dann will die Justizverwaltung verständlicherweise nicht alle Bewerber in der beliebten Region und die unbeliebte Region unbesetzt haben. Vorrangige Aufgabe der Justiz ist ja nicht, jungen Juristen eine sinnstiftende Aufgabe in der Lieblingsstadt zu verschaffen, sondern in der Breite des Landes für Rechtsschutz zu sorgen. Es kann also gut sein, dass man für die ersten Jahre in einer Gegend landet, in die man nicht wollte. Langfristig hindert einen natürlich nichts daran, sich auf freiwerdende Stellen in beliebten Gegenden zu bewerben, mutmaßlich mit entsprechender Konkurrenz.