11.07.2024, 21:02
Wenn ihr die Wahl hättet: Welche Gerichtsbarkeit würdet ihr für eine Richterstelle wählen und warum? Was sind für euch jeweils die Vorteile, was Inhalt und work life balance angeht?
12.07.2024, 11:02
Das ist mal wieder eine sehr pauschale Herangehensweise... Welches Land? Amtsgericht oder Landgericht oder StA? Welche konkrete Zuständigkeit? Und welcher Ort? So abstrakt lässt sich das nicht sagen.
12.07.2024, 11:55
Es geht erstmal nur um den Start.. Wo ist das Gesamtpaket für euch am besten? Ich kenne nur Bayern, bin aber auch an anderen Bundesländern interessiert.
In Bayern ist es so, dass man zwingend immer erst etwas anderes machen muss, bevor es ans Gericht geht.
Für die ordentliche Gerichtsbarkeit muss man zuerst ca 3 Jahre zur StA. Dann geht es idr ans LG, es dauert noch ein paar Jahre bis man schließlich mitbestimmen kann, wo man hinkommt.
Für die Arbeits und Sozialgerichtsbarkeit muss man für ca 2 bis 8 Jahre zum entspr Ministerium oder ZBFS (Behörde). Die Wartedauer ist undurchsichtig, man landet auf einer Liste im Ministerium und erhält irgendwann einen Anruf. Dafür ist einem der mögliche Wechsel ans ArbG oder SG aber garantiert.
Am VG kann man gleich starten, wird aber nach ca einem Jahr zwangsversetzt zur Regierung oder an ein LRA. Ob man dann nach einigen Jahren jemals wieder ans VG zurückkehren darf, ist unklar. Viele kommen nie zurück.
Was mich zu der Frage bringt: Wenn man eben immer erst jahrelang etwas anderes machen muss - woher dann wissen, ob einem die Praxis in dieser Gerichtsbarkeit taugt? Und ja, im Ref schaut man sich alles mal an. Aber dank Covid hatten leider nicht alle Gelegenheit, tiefe Einblicke zu gewinnen. Man sieht oft ja nur Ausschnitte oder Momentaufnahmen bzw bekommt den Alltag von früh bis spät nicht immer komplett mit.
In Bayern ist es so, dass man zwingend immer erst etwas anderes machen muss, bevor es ans Gericht geht.
Für die ordentliche Gerichtsbarkeit muss man zuerst ca 3 Jahre zur StA. Dann geht es idr ans LG, es dauert noch ein paar Jahre bis man schließlich mitbestimmen kann, wo man hinkommt.
Für die Arbeits und Sozialgerichtsbarkeit muss man für ca 2 bis 8 Jahre zum entspr Ministerium oder ZBFS (Behörde). Die Wartedauer ist undurchsichtig, man landet auf einer Liste im Ministerium und erhält irgendwann einen Anruf. Dafür ist einem der mögliche Wechsel ans ArbG oder SG aber garantiert.
Am VG kann man gleich starten, wird aber nach ca einem Jahr zwangsversetzt zur Regierung oder an ein LRA. Ob man dann nach einigen Jahren jemals wieder ans VG zurückkehren darf, ist unklar. Viele kommen nie zurück.
Was mich zu der Frage bringt: Wenn man eben immer erst jahrelang etwas anderes machen muss - woher dann wissen, ob einem die Praxis in dieser Gerichtsbarkeit taugt? Und ja, im Ref schaut man sich alles mal an. Aber dank Covid hatten leider nicht alle Gelegenheit, tiefe Einblicke zu gewinnen. Man sieht oft ja nur Ausschnitte oder Momentaufnahmen bzw bekommt den Alltag von früh bis spät nicht immer komplett mit.
13.07.2024, 09:36
Das ist dann sehr spezifisch bayerisch. In BW fängst Du dort an, wo Du hin willst, und bleibst dort - mit Ausnahme des Wechsels ordentliche/StA. Anderswo gibt es auch den nicht. Nach meiner Erfahrung sind Wechsel übrigens eine gute Sache, den meisten tut es nicht gut, immer das gleiche zu machen.