09.08.2024, 21:55
Hallo,
ich versuche nach den schriftlichen nun etwas Orga zu erledigen und mir stellt sich die Frage, wie sich die Angelegenheit mit der Krankenversicherung nach dem Ref entwickeln wird.
Da man mit dem Tag der mündlichen Prüfung aus dem Beamtenverhältnis ausscheidet hat man ab diesem Tag dann wohl auch keinen Anspruch auf Beihilfe mehr. Zugleich übernimmt meine KV ja aber nur den Anteil an meinen Arztrechnungen, die prozentual von ihr zu tragen sind.
Wie löst man das Problem?
Am Tag der Ladung direkt den Einstieg zurück in die GKV beantragen? Wenn ja wie? Gibt es eine "Schonfrist"?
Vielen Dank
ich versuche nach den schriftlichen nun etwas Orga zu erledigen und mir stellt sich die Frage, wie sich die Angelegenheit mit der Krankenversicherung nach dem Ref entwickeln wird.
Da man mit dem Tag der mündlichen Prüfung aus dem Beamtenverhältnis ausscheidet hat man ab diesem Tag dann wohl auch keinen Anspruch auf Beihilfe mehr. Zugleich übernimmt meine KV ja aber nur den Anteil an meinen Arztrechnungen, die prozentual von ihr zu tragen sind.
Wie löst man das Problem?
Am Tag der Ladung direkt den Einstieg zurück in die GKV beantragen? Wenn ja wie? Gibt es eine "Schonfrist"?
Vielen Dank
09.08.2024, 22:10
Nach § 193 III 1 VVG gilt in Deutschland seit 2009 die allgemeine Krankenversicherungspflicht. Das heißt, dass du mit dem Zeitpunkt des Ausscheidens aus dem Dienstverhältnis den Tarif deiner PKV zu einer Krankenvollversicherung ändern müsstest oder du dich - soweit die Voraussetzungen des § 9 SGB V, insbesondere des § 9 I 1 Nr. 1 SGB V vorliegen - freiwillig bei einer Krankenkasse versichern musst.
Das Ganze ist natürlich hinfällig, sofern du danach versicherungspflichtig iSd § 5 SGB V beschäftigt bist, was insbesondere der Fall ist, wenn du nicht die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreitest (siehe § 6 I Nr. 1 SGB V).
Bei Fragen sonst am besten an eine Krankenkasse - grundsätzlich die, bei der man zuletzt versichert war - wenden, die können da normalerweise gut weiterhelfen, insbesondere auch zu Fragen welche Versicherungsform und das der Übergang richtig funktioniert, ggf. vorübergehende Anspruchsscheine bereitstellen etc.
Das Ganze ist natürlich hinfällig, sofern du danach versicherungspflichtig iSd § 5 SGB V beschäftigt bist, was insbesondere der Fall ist, wenn du nicht die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreitest (siehe § 6 I Nr. 1 SGB V).
Bei Fragen sonst am besten an eine Krankenkasse - grundsätzlich die, bei der man zuletzt versichert war - wenden, die können da normalerweise gut weiterhelfen, insbesondere auch zu Fragen welche Versicherungsform und das der Übergang richtig funktioniert, ggf. vorübergehende Anspruchsscheine bereitstellen etc.
13.08.2024, 22:50
(09.08.2024, 21:55)Bern schrieb: Hallo,
ich versuche nach den schriftlichen nun etwas Orga zu erledigen und mir stellt sich die Frage, wie sich die Angelegenheit mit der Krankenversicherung nach dem Ref entwickeln wird.
Da man mit dem Tag der mündlichen Prüfung aus dem Beamtenverhältnis ausscheidet hat man ab diesem Tag dann wohl auch keinen Anspruch auf Beihilfe mehr. Zugleich übernimmt meine KV ja aber nur den Anteil an meinen Arztrechnungen, die prozentual von ihr zu tragen sind.
Wie löst man das Problem?
Am Tag der Ladung direkt den Einstieg zurück in die GKV beantragen? Wenn ja wie? Gibt es eine "Schonfrist"?
Vielen Dank
In die GKV kannst du nur zurück, wenn du sozialversicherungspflichtig bist. Das kann passieren, wenn du ALG1 bekommst (was nur geht, wenn du neben dem Ref noch eine sozialversicherungspflichtige Nebentätigkeit hattest, da du als Beamter nicht in die Versicherung eingezahlt hast) oder du irgendwo angestellt wirst, wo die Grenze nicht überschritten wird.
Was nicht (!) funktioniert ist zurück in die GKV, wenn du ausschließlich Bürgergeld kriegen würdest. Da fällt man nicht aus der PKV raus (wenn du ALG1 mit Bürgergeld aufstockst hingegen schon). In dem Fall müsstest du deinen Tarif da auf einen Volltarif umstellen, was dann natürlich entsprechend teurer wird. Teilweise gibt das Jobcenter da bei Bezug von Bürgergeld einen Teil dazu, aber da kenne ich die genauen Voraussetzungen nicht.