14.07.2024, 09:15
Hallo,
ich würde mich freuen, wenn mir jemand für die mündliche Prüfung skizzieren könnte, wie der Ablauf bei Gericht ist, nachdem jemand eine Klage als elektronisches Dokument bei Gericht eingereicht hat, bis das Gericht die ersten Verfügungen betrifft bzw. die Klage an den Beklagten zustellt.
Was geschieht hier also stattdessen, während im "analogen" Verfahren die Posteingangsstelle den physischen Posteingangsstempel auf die Klageschrift setzt, diese nach dem Geschäftsverteilungsplan an die Geschäftsstelle des zuständigen Spruchkörpers weiterleitet, wo die Geschäftsstelle die Klage dem Richter (ggf nach dem Spruchkörperinternen Geschäftsverteilungsplan nach § 21e GVG?) zukommen lässt, der dann eigene Zuständigkeit und Einzahlung der Gebühr im Allgemeinen prüft?
Vielen Dank
ich würde mich freuen, wenn mir jemand für die mündliche Prüfung skizzieren könnte, wie der Ablauf bei Gericht ist, nachdem jemand eine Klage als elektronisches Dokument bei Gericht eingereicht hat, bis das Gericht die ersten Verfügungen betrifft bzw. die Klage an den Beklagten zustellt.
Was geschieht hier also stattdessen, während im "analogen" Verfahren die Posteingangsstelle den physischen Posteingangsstempel auf die Klageschrift setzt, diese nach dem Geschäftsverteilungsplan an die Geschäftsstelle des zuständigen Spruchkörpers weiterleitet, wo die Geschäftsstelle die Klage dem Richter (ggf nach dem Spruchkörperinternen Geschäftsverteilungsplan nach § 21e GVG?) zukommen lässt, der dann eigene Zuständigkeit und Einzahlung der Gebühr im Allgemeinen prüft?
Vielen Dank
14.07.2024, 12:27
Ganz grundsätzlich ist der Ablauf identisch zur „analogen“ Welt, im Einzelnen gibt es Unterschiede zwischen den Ländern und Gerichtsbarkeiten.
Teilweise werden die elektronischen Eingänge bei Gericht erstmal wieder ausgedruckt (ich weiß, absurd) und dann nimmt alles seinen „gewohnten“ Gang. Das sind die Gerichte ohne elektronische Aktenführung. Wo bereits das digitale Zeitalter die Justiz erreicht hat, kann das (zB, hier VG in NDS) so ablaufen, dass der elektronische Posteingang von der SE gesichert wird, gemäß dem GVP einer Kammer zugeteilt wird. Dort legt die SE eine e-Akte an, legt die Klage d. Vorsitzenden elektronisch vor und diese/r macht dann die Eingangsvfg elektronisch. Wie das mit Gerichtskosten genau abläuft, weiß ich nicht, weil bei uns (VG) die Zustellung der Klage nicht davon abhängt. Ich nehme an, dass die SE dem Kläger nach Festsetzung des Streitwerts dann die Kostenrechnung zukommen lässt.
Hoffe, das hilft erstmal. Ansonsten einfach in deinem Bundesland mal bei den (ehemaligen) Ausbildern nachfragen.
Teilweise werden die elektronischen Eingänge bei Gericht erstmal wieder ausgedruckt (ich weiß, absurd) und dann nimmt alles seinen „gewohnten“ Gang. Das sind die Gerichte ohne elektronische Aktenführung. Wo bereits das digitale Zeitalter die Justiz erreicht hat, kann das (zB, hier VG in NDS) so ablaufen, dass der elektronische Posteingang von der SE gesichert wird, gemäß dem GVP einer Kammer zugeteilt wird. Dort legt die SE eine e-Akte an, legt die Klage d. Vorsitzenden elektronisch vor und diese/r macht dann die Eingangsvfg elektronisch. Wie das mit Gerichtskosten genau abläuft, weiß ich nicht, weil bei uns (VG) die Zustellung der Klage nicht davon abhängt. Ich nehme an, dass die SE dem Kläger nach Festsetzung des Streitwerts dann die Kostenrechnung zukommen lässt.
Hoffe, das hilft erstmal. Ansonsten einfach in deinem Bundesland mal bei den (ehemaligen) Ausbildern nachfragen.
16.07.2024, 15:37
Spitze, vielen Dank! :)