09.10.2024, 09:14
Ich stehe auf dem Schlauch. Gibt es aus einem Gesetz eine unmittelbare Verpflichtung der Postfilialen zur Barrierefreiheit? Aus dem PostG kämen lediglich § 15 oder § 17 I in Betracht, allerdings wird nicht ausdrücklich eine Barrierefreiheit vorgeschrieben. Eher gehe ich im Umkehrschluss zu § 17 II PostG gerade davon aus, dass die Filialen nicht zwingend barrierefrei sein müssen.
zT sehen Landesbauordnung explizit vor, dass Schalter- und Abfertigungsräume der Postbetriebe barrierefrei sein müssen (vgl. 39 II Nr. 2 LBO BW). Wenn ich nichts übersehe, heißt das für mich jedoch, dass in den anderen Ländern keine Verpflichtung zur Einrichtung von barrierefreien Postfilialen besteht? Hat jemand die gleiche oder ggf. eine abweichende Meinung? Freue mich über alle Hinweise und Gedanken.
zT sehen Landesbauordnung explizit vor, dass Schalter- und Abfertigungsräume der Postbetriebe barrierefrei sein müssen (vgl. 39 II Nr. 2 LBO BW). Wenn ich nichts übersehe, heißt das für mich jedoch, dass in den anderen Ländern keine Verpflichtung zur Einrichtung von barrierefreien Postfilialen besteht? Hat jemand die gleiche oder ggf. eine abweichende Meinung? Freue mich über alle Hinweise und Gedanken.
09.10.2024, 09:25
Ich würde dir wohl zustimmen. Kannst ja mal schauen, ob das BFSG, welches nächstes Jahr in Kraft tritt, Änderungen dazu vorsieht?
Zudem werden bei alten Gebäuden auch immer Aspekte des Bestandsschutzes zu berücksichtigen sein. B
Zudem werden bei alten Gebäuden auch immer Aspekte des Bestandsschutzes zu berücksichtigen sein. B
09.10.2024, 21:02
Wenn es in der LBO keine spezielle Regelung gibt, kann dort immer noch eine allgemeinere Regelung für öffentliche Gebäude o.ä. stehen, die eingreift - so oder so aber natürlich nur bei Errichtung, Nutzungsänderung usw.