06.04.2025, 18:09
Hallo zusammen,
ich habe mich in Vorbereitung auf das Ref einmal mit den Prüfungsordnungen befasst. Da ich aus NRW kommen, habe ich das vor allem als Vergleichsstandort genommen.
Seit der Änderung des JAG NRW muss man mindestens 4 Klausuren bestehen und braucht einen Schnitt von 3,5 Punkten.
In Hessen sind dabei die niedrigsten Anforderungen an das Bestehen: 3,1 Punkte im Schnitt und mindestens 3 Klausuren müssen bestanden sein. Dh zB 3 x 6 Punkte und der Rest 1-3 Punkte reicht um in die mündliche zu kommen.
Bei den anderen Bundesländern habe ich nur vereinzelt geschaut, aber gerade BaWü und Bayern scheiden denke ich als Vergleich wegen der wahrscheinlich insgesamt höheren Anforderungen aus. In Rheinland-Pfalz braucht man 4 bestandee Klausuren und 4,0 Punkte zum bestehen der Klausuren. In Thüringen, Schleswig Holstein und Baden-Württemberg braucht man 4 bestandene Klausuren und 3,75 Punkte im Schnitt. In Saarland benötigt man 3 bestandene Klausuren und ein Schnitt von 3,5 .
Besonders interessant ist ja, dass NRW, Hessen und weitere Bundesländer auch im Ringtausch sind. Da heißt bei grösstenteils denselben Klausuren sind die Anforderungen in Hessen am niedrigsten, um zu bestehen. Das spiegelt sich mE auch in der Durchfallquote wider, die in Hessen zB bei ca. 9 % liegt und in NRW bei 14 %. Laut der Gesetzesbegründung (Landtag-Drucksache 17/13357, S.3) der Änderungen des JAG NRW erhöht sich diese vmtl. auf 18% in NRW. Das ist ja schon ein deutlicher Unterschied.
Mich interessiert, ob das vielen bekannt ist oder jemand eine Gegenthese hat/ ich falsche annahmen getroffen habe? Mir geht es hier erst mal rein um die Hürde des Bestehens.
Viele Grüße!
ich habe mich in Vorbereitung auf das Ref einmal mit den Prüfungsordnungen befasst. Da ich aus NRW kommen, habe ich das vor allem als Vergleichsstandort genommen.
Seit der Änderung des JAG NRW muss man mindestens 4 Klausuren bestehen und braucht einen Schnitt von 3,5 Punkten.
In Hessen sind dabei die niedrigsten Anforderungen an das Bestehen: 3,1 Punkte im Schnitt und mindestens 3 Klausuren müssen bestanden sein. Dh zB 3 x 6 Punkte und der Rest 1-3 Punkte reicht um in die mündliche zu kommen.
Bei den anderen Bundesländern habe ich nur vereinzelt geschaut, aber gerade BaWü und Bayern scheiden denke ich als Vergleich wegen der wahrscheinlich insgesamt höheren Anforderungen aus. In Rheinland-Pfalz braucht man 4 bestandee Klausuren und 4,0 Punkte zum bestehen der Klausuren. In Thüringen, Schleswig Holstein und Baden-Württemberg braucht man 4 bestandene Klausuren und 3,75 Punkte im Schnitt. In Saarland benötigt man 3 bestandene Klausuren und ein Schnitt von 3,5 .
Besonders interessant ist ja, dass NRW, Hessen und weitere Bundesländer auch im Ringtausch sind. Da heißt bei grösstenteils denselben Klausuren sind die Anforderungen in Hessen am niedrigsten, um zu bestehen. Das spiegelt sich mE auch in der Durchfallquote wider, die in Hessen zB bei ca. 9 % liegt und in NRW bei 14 %. Laut der Gesetzesbegründung (Landtag-Drucksache 17/13357, S.3) der Änderungen des JAG NRW erhöht sich diese vmtl. auf 18% in NRW. Das ist ja schon ein deutlicher Unterschied.
Mich interessiert, ob das vielen bekannt ist oder jemand eine Gegenthese hat/ ich falsche annahmen getroffen habe? Mir geht es hier erst mal rein um die Hürde des Bestehens.
Viele Grüße!
06.04.2025, 18:53
(06.04.2025, 18:09)Juristenglatze schrieb: Hallo zusammen,
ich habe mich in Vorbereitung auf das Ref einmal mit den Prüfungsordnungen befasst. Da ich aus NRW kommen, habe ich das vor allem als Vergleichsstandort genommen.
Seit der Änderung des JAG NRW muss man mindestens 5 Klausuren bestehen und braucht einen Schnitt von 3,5 Punkten.
In Hessen sind dabei die niedrigsten Anforderungen an das Bestehen: 3,1 Punkte im Schnitt und mindestens 3 Klausuren müssen bestanden sein. Dh zB 3 x 6 Punkte und der Rest 1-3 Punkte reicht um in die mündliche zu kommen.
Bei den anderen Bundesländern habe ich nur vereinzelt geschaut, aber gerade BaWü und Bayern scheiden denke ich als Vergleich wegen der wahrscheinlich insgesamt höheren Anforderungen aus.
Besonders interessant ist ja, dass NRW, Hessen und weitere Bundesländer auch im Ringtausch sind. Da heißt bei grösstenteils denselben Klausuren sind die Anforderungen in Hessen am niedrigsten, um zu bestehen. Das spiegelt sich mE auch in der Durchfallquote wider, die in Hessen zB bei ca. 9 % liegt und in NRW bei 14 %. Laut laut Gesetzesbegründung (Landtag-Drucksache 17/13357, S.3) der Änderungen des JAG NRW vmtl. bald 18% in NRW. Das ist ja schon ein immenser Unterschied.
Mich interessiert, ob das vielen bekannt ist oder jemand eine Gegenthese hat/ ich falsche annahmen getroffen habe? Mir geht es hier erst mal rein um die Hürde des Bestehens.
Viele Grüße!
Hi!
Wenn die Durchfallquote in Hessen wirklich geringer ist, als in hier in NRW wird es vermutlich im Endeffekt dort auch einfacher sein.
Aber nur weil die Notengrenze zum Bestehen dort geringer ist, kann man das so nicht ohne weiteres annehmen. Hier einige Erwägungen:
1. Die Klausuren sind zwar häufig aus dem Ringtausch, aber es trifft nicht auf alle zu. Beispielsweise gibt es in Niedersachsen nie eine Urteilsklausur im Strafrecht und man muss dafür dann keine Zeit im Rahmen der Vorbereitung aufwenden. Dafür kommt dort stattdessen häufig noch eine weitere StA-Klausur dran. (Revision soll dort auch eher die Ausnahme sein)
2. Auch die Klausuren aus dem Ringtausch werden aus irgend einem Grund von den LJPAs in der Regel in einigen Punkten abgewandelt. Zum Beispiel wird in NRW in der V1-Klausur zumindest das Gesetz, aus dem die EGL kommt in dem abgedruckten Bescheid gennant. Nur die genaue Norm muss man selbst finden. Woanders muss man auch das einschlägige Gesetz selbst finden.
3. Es könnte Unterschiede in der Benotung geben. Man kann nicht wirklich zuverlässig sagen, wo die Grenze zwischen 3 und 4 Punkten liegt. Da man in Hessen nur 3,1 Punkte braucht, könnten Prüfer in Hessen stärker dazu tendieren im Zweifel 3 Punkte zu geben.
06.04.2025, 19:25
(06.04.2025, 18:09)Juristenglatze schrieb: Hallo zusammen,
ich habe mich in Vorbereitung auf das Ref einmal mit den Prüfungsordnungen befasst. Da ich aus NRW kommen, habe ich das vor allem als Vergleichsstandort genommen.
Seit der Änderung des JAG NRW muss man mindestens 5 Klausuren bestehen und braucht einen Schnitt von 3,5 Punkten.
In Hessen sind dabei die niedrigsten Anforderungen an das Bestehen: 3,1 Punkte im Schnitt und mindestens 3 Klausuren müssen bestanden sein. Dh zB 3 x 6 Punkte und der Rest 1-3 Punkte reicht um in die mündliche zu kommen.
Bei den anderen Bundesländern habe ich nur vereinzelt geschaut, aber gerade BaWü und Bayern scheiden denke ich als Vergleich wegen der wahrscheinlich insgesamt höheren Anforderungen aus.
Besonders interessant ist ja, dass NRW, Hessen und weitere Bundesländer auch im Ringtausch sind. Da heißt bei grösstenteils denselben Klausuren sind die Anforderungen in Hessen am niedrigsten, um zu bestehen. Das spiegelt sich mE auch in der Durchfallquote wider, die in Hessen zB bei ca. 9 % liegt und in NRW bei 14 %. Laut laut Gesetzesbegründung (Landtag-Drucksache 17/13357, S.3) der Änderungen des JAG NRW vmtl. bald 18% in NRW. Das ist ja schon ein immenser Unterschied.
Mich interessiert, ob das vielen bekannt ist oder jemand eine Gegenthese hat/ ich falsche annahmen getroffen habe? Mir geht es hier erst mal rein um die Hürde des Bestehens.
Viele Grüße!
Man muss nur 4 von 8 bestehen nach dem neuem JAG, damals waren es nur 3
06.04.2025, 20:26
da hast du recht, hab ich mich vertan! 4 aus 8 müssen bestanden werden in NRW laut neuem JAG. Dann geht der Gesetzgeber scheinbar davon aus, dass die 4% durch die Heraufsetzung von 3 auf 4 zu bestehende Klausuren + den anderen Änderungen entsteht.
07.04.2025, 21:58
Bei den Überlegungen solltest Du auch einbeziehen, inwieweit Du Dein individuelles Vorwissen nutzen kannst bzw. Lücken im Vergleich zu den "Landeskindern" hast. Wenn Du aus NRW kommst, kennst Du zum Beispiel das dortige Landesrecht (z.B. BauO NRW), müsstest Dir dieses aber für Hessen erst noch draufschaffen.
Ähnliches gilt natürlich auch für den Gesamtumfang des Prüfungsstoffes, den man immer einbeziehen sollte. Jedenfalls zu meiner Zeit (evtl. auch heute noch?) gab es in Bayern 11 Klausuren, darunter Wasserrecht und Steuerrecht...
Ein anderes Beispiel war das Zwangsvollstreckungsrecht, das in NRW geprüft wurde, aber nicht in allen anderen Ländern.
Deinen Ansatz finde ich aber unabhängig davon logisch und solide. Am aussagekräftigsten dürften tatsächlich die Statistiken sein und unter diesen - für Deine Zwecke - die jeweiligen Durchfallquoten .
Ähnliches gilt natürlich auch für den Gesamtumfang des Prüfungsstoffes, den man immer einbeziehen sollte. Jedenfalls zu meiner Zeit (evtl. auch heute noch?) gab es in Bayern 11 Klausuren, darunter Wasserrecht und Steuerrecht...
Ein anderes Beispiel war das Zwangsvollstreckungsrecht, das in NRW geprüft wurde, aber nicht in allen anderen Ländern.
Deinen Ansatz finde ich aber unabhängig davon logisch und solide. Am aussagekräftigsten dürften tatsächlich die Statistiken sein und unter diesen - für Deine Zwecke - die jeweiligen Durchfallquoten .
08.04.2025, 17:00
In Hessen werden in den Übungsklausuren hauptsächlich Klausuren aus dem Ringtausch mit BaWü benutzt (das sehe ich bei jeder Übungsklausur). Diese werden vom Land Hessen zur Verfügung gestellt und ich denke, nicht umsonst. Daher auch eher die Vermutung, dass die Orientierung nach unten und nicht nach oben (NRW) erfolgt.
Ich weiß zwar nicht, in welchem Umfang die Nebengebiete in NRW usw. drankommen, allerdings kann man auch dem Kaiserskript Materielles Zivilrecht entnehmen, dass bei den Einleitungen stets darauf verwiesen wird, dass folgendes insbesondere vertiefter Prüfungsstoff für Bayern und Hessen ist z.B. Handels- und Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht (...) als eigene Klausurtypen.
Es stimmt, dass auch die Urteilsklausur als Möglichkeit besteht in Strafrecht. Daneben ist eine "Anklageklausur" und Revision üblich bzw. statt der Revision kann ein Urteil drankommen.
Man müsste einen direkten Vergleich des Prüfungsstoffes vornehmen. Es gibt in Hessen auch eine feste Zwangsvollstreckungsklausur.
Nachtrag:
Hier ein Überblick:
https://justizpruefungsamt.hessen.de/sit..._02_17.pdf
Es gibt weiterhin eine AW-Klausur: Arbeitsrechts- oder Wirtschaftsrechtsklausur.
Ich weiß zwar nicht, in welchem Umfang die Nebengebiete in NRW usw. drankommen, allerdings kann man auch dem Kaiserskript Materielles Zivilrecht entnehmen, dass bei den Einleitungen stets darauf verwiesen wird, dass folgendes insbesondere vertiefter Prüfungsstoff für Bayern und Hessen ist z.B. Handels- und Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht (...) als eigene Klausurtypen.
Es stimmt, dass auch die Urteilsklausur als Möglichkeit besteht in Strafrecht. Daneben ist eine "Anklageklausur" und Revision üblich bzw. statt der Revision kann ein Urteil drankommen.
Man müsste einen direkten Vergleich des Prüfungsstoffes vornehmen. Es gibt in Hessen auch eine feste Zwangsvollstreckungsklausur.
Nachtrag:
Hier ein Überblick:
https://justizpruefungsamt.hessen.de/sit..._02_17.pdf
Es gibt weiterhin eine AW-Klausur: Arbeitsrechts- oder Wirtschaftsrechtsklausur.
11.04.2025, 15:40
Nds:
"Die Zweite Juristische Staatsprüfung ist bestanden, wenn
1. drei Aufsichtsarbeiten mindestens mit "ausreichend" bewertet worden sind,
2. die Summe der Bewertungen der Aufsichtsarbeiten mindestens 28 Punkte ergibt und
3. die Prüfungsgesamtnote mindestens "ausreichend" lautet."
Heißt, Du brauchst 3 bestandene Klausuren plus insgesamt 28 Punkte, um zur mündlichen Prüfung zugelassen zu werden. Entspricht einem Schnitt von 3,5.
"Die Zweite Juristische Staatsprüfung ist bestanden, wenn
1. drei Aufsichtsarbeiten mindestens mit "ausreichend" bewertet worden sind,
2. die Summe der Bewertungen der Aufsichtsarbeiten mindestens 28 Punkte ergibt und
3. die Prüfungsgesamtnote mindestens "ausreichend" lautet."
Heißt, Du brauchst 3 bestandene Klausuren plus insgesamt 28 Punkte, um zur mündlichen Prüfung zugelassen zu werden. Entspricht einem Schnitt von 3,5.