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Bewährungsbeschluss - Strafbefehl
LMA
Junior Member
**
Beiträge: 3
Themen: 2
Registriert seit: Mar 2024
#1
07.04.2024, 22:02
Hey!

Schreibt man beim Antrag auf Erlass eines Strafbefehls auch etwas zum Bewährungsbeschluss hinzu und wenn ja wo? Oder ist das sowieso ein separater Beschluss und die StA äußert sich im Strafbefehlsantrag dazu nicht.

Danke
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Praktiker
Posting Freak
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Beiträge: 1.954
Themen: 0
Registriert seit: Apr 2021
#2
09.04.2024, 00:35
Welches Bundesland? Welchen Service die StA für das Gericht erbringt, ist sehr unterschiedlich.
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LMA
Junior Member
**
Beiträge: 3
Themen: 2
Registriert seit: Mar 2024
#3
09.04.2024, 10:04
BaWü, danke!
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Praktiker
Posting Freak
*****
Beiträge: 1.954
Themen: 0
Registriert seit: Apr 2021
#4
09.04.2024, 10:42
Zu meiner Zeit hat ForumStar den Entwurf des Bewährungsbeschlusses mit ausgeworfen (ich hoffe, ich erinnere mich richtig - man könnte da, meine ich, sogar Auflagen anklicken, die rechtlich gar nicht möglich wären). Das ist aber schon lange her, es möge mich jemand korrigieren, wenn das anders war bzw. inzwischen ist.

Eine andere Frage ist, was in der Klausur verlangt ist. Da sollte eigentlich klarer stehen, was gewollt ist.
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