11.03.2024, 11:11
Hallo zusammen,
ich informiere mich gerade über die Änderungen im Prüfungsrecht und habe gesehen, dass in NRW eine Notengrenze von 3,0 eingeführt wurde. Bei 3,0 muss er nach neuem Recht gewährt werden.
Mich würde interessieren, werden in der Praxis wirklich alle Anträge auf Gnadengesuch unter dem Durchschnitt (also bei fehlen der Voraussetzungen) abgelehnt?? Das erscheint mir sehr krass.
Danke & LG
ich informiere mich gerade über die Änderungen im Prüfungsrecht und habe gesehen, dass in NRW eine Notengrenze von 3,0 eingeführt wurde. Bei 3,0 muss er nach neuem Recht gewährt werden.
Mich würde interessieren, werden in der Praxis wirklich alle Anträge auf Gnadengesuch unter dem Durchschnitt (also bei fehlen der Voraussetzungen) abgelehnt?? Das erscheint mir sehr krass.
Danke & LG
11.03.2024, 11:46
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11.03.2024, 19:56
Danke dir fürs Antworten.
Man findet relativ wenig Infos dazu.
Wann ist die zeitliche Grenze für wen die neue Regelung gilt? Und wie wird die Regelung nach neuem Recht gelebt?
Vielen Dank
Man findet relativ wenig Infos dazu.
Wann ist die zeitliche Grenze für wen die neue Regelung gilt? Und wie wird die Regelung nach neuem Recht gelebt?
Vielen Dank
12.03.2024, 17:39
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