02.03.2024, 12:23
Hallo,
ich habe das zweite Examen beendet und steht jetzt vor dem Berufseinstieg und möchte gerne in die Justiz. Ich stelle mir aber die Frage, welche Gerichtsbarkeit am sinnvollsten ist. Am meisten Spaß habe ich am Zivilrecht/ Arbeitsrecht, indessen schreckt mich hier die extreme Arbeitsbelastung an den AGs/LGs ab, wenn man das hier so im Forum liest. Und am ArbG macht man nicht wirklich viel Jura, das finde ich auch eher öde, wenn man nur wegvergleicht. Verwaltungsgericht käme in Betracht, weiß aber nicht, ob ich da thematisch so Spaß dran hätte.
Standet ihr vor einer ähnlichen Entscheidung und wie habt ihr euch entschieden? SOllte man nur nach seinen Interessen gehen und Themen wie Arbeitsbelastung etc außer Acht lassen?
ich habe das zweite Examen beendet und steht jetzt vor dem Berufseinstieg und möchte gerne in die Justiz. Ich stelle mir aber die Frage, welche Gerichtsbarkeit am sinnvollsten ist. Am meisten Spaß habe ich am Zivilrecht/ Arbeitsrecht, indessen schreckt mich hier die extreme Arbeitsbelastung an den AGs/LGs ab, wenn man das hier so im Forum liest. Und am ArbG macht man nicht wirklich viel Jura, das finde ich auch eher öde, wenn man nur wegvergleicht. Verwaltungsgericht käme in Betracht, weiß aber nicht, ob ich da thematisch so Spaß dran hätte.
Standet ihr vor einer ähnlichen Entscheidung und wie habt ihr euch entschieden? SOllte man nur nach seinen Interessen gehen und Themen wie Arbeitsbelastung etc außer Acht lassen?
02.03.2024, 12:37
Du solltest bedenken, dass die ordentliche Gerichtsbarkeit neben dem klassischen Zivildezernat als Hauptdezernate auch Strafrecht, Familien- und Betreuungsrecht umfasst. Wenn du nur Zivilrecht magst, ist die ordentliche Gerichtsbarkeit natürlich riskanter als das ArbG. Wenn du dir aber auch Abwechslung vorstellen kannst, wäre es vielleicht etwas für dich.
02.03.2024, 15:53
Das Problem ist, dass es an jedem Gericht Materien gibt, die man nicht wirklich gerne macht. Ich bin zum Beispiel am Verwaltungsgericht und kenne viele Rechtsgebiete, die ich nicht gerne machen wollen würde (ganz vorne Regulierungsrecht). Man kann natürlich immer Wünsche äußern, letztlich entscheidet das aber das Präsidium, in welcher Kammer du landest. Das Leben ist nunmal kein Wunschkonzert. Andererseits kommt es häufig vor, dass ungeliebte Materien sich als erstaunlich interessant (und umgekehrt) erweisen.
Das Thema Arbeitsbelastung sollte man nicht unterschätzen: es würde zumindest für meine Arbeitszufriedenheit einen riesigen Unterschied machen, ob ich eine 55 oder 35-Stundenwoche habe. U.a. deshalb kam für mich die zumindest in NRW chronisch überlastete StA nie Infrage.
Schließlich sollte man sich auch noch die Frage stellen, ob man lieber alleine oder in einer Kammer arbeiten will.
Das Thema Arbeitsbelastung sollte man nicht unterschätzen: es würde zumindest für meine Arbeitszufriedenheit einen riesigen Unterschied machen, ob ich eine 55 oder 35-Stundenwoche habe. U.a. deshalb kam für mich die zumindest in NRW chronisch überlastete StA nie Infrage.
Schließlich sollte man sich auch noch die Frage stellen, ob man lieber alleine oder in einer Kammer arbeiten will.