14.02.2024, 18:49
Hallo,
macht es Sinn, sich für die Zeit zwischen schriftlichen Examen und mündlicher Prüfung für nur etwa drei Monate als WissMit bei Kanzleien zu bewerben (5 Tage pro Woche)?
Oder wollen Kanzleien WissMits nur für längere Zeiträume und für weniger als 5 Tage pro Woche?
Und kann man sich bereits vor Erhalt der schriftlichen Examensergebnisse überhaupt schon als WissMit bewerben? (das Examen im Zivilrecht habe ich durch Abschichtung schon, nur auf die Ergebnisse im StrafR/ÖffR würde ich dann während der WissMit-Stelle noch warten).
Ich freue mich über alle Meinungen!
macht es Sinn, sich für die Zeit zwischen schriftlichen Examen und mündlicher Prüfung für nur etwa drei Monate als WissMit bei Kanzleien zu bewerben (5 Tage pro Woche)?
Oder wollen Kanzleien WissMits nur für längere Zeiträume und für weniger als 5 Tage pro Woche?
Und kann man sich bereits vor Erhalt der schriftlichen Examensergebnisse überhaupt schon als WissMit bewerben? (das Examen im Zivilrecht habe ich durch Abschichtung schon, nur auf die Ergebnisse im StrafR/ÖffR würde ich dann während der WissMit-Stelle noch warten).
Ich freue mich über alle Meinungen!
14.02.2024, 19:12
Meines Wissens geht es ohne (vollst.) Ergebnisse nur als Werkstudent.
3 Monate a 5 Tage habe ich jedenfalls schon erlebt, das dürfte unproblematisch sein.
3 Monate a 5 Tage habe ich jedenfalls schon erlebt, das dürfte unproblematisch sein.
14.02.2024, 19:16
Hogan Lovells hat vor 4 Jahren auch schon Leute vor dem ersten Examen als WissMits eingestellt, für damals 100 Euro weniger pro WAT. Keine Ahnung ob das heute noch so ist.
04.03.2024, 17:09
(14.02.2024, 19:12)Tarzan schrieb: Meines Wissens geht es ohne (vollst.) Ergebnisse nur als Werkstudent.
3 Monate a 5 Tage habe ich jedenfalls schon erlebt, das dürfte unproblematisch sein.
Ich habe an einer Privatuni studiert und konnte nach meinem LLB direkt als WissMit bei einer rennomierten Kanzlei anfangen.