14.02.2024, 15:00
Hallo zusammen :) ich bin auf der Suche nach einer Nebentätigkeit als Korrekturassistentin. Habt ihr schonmal bei einem der bekannten Anbieter korrigiert? Was bzw. wen könnt ihr empfehlen und mit welcher Vergütung kann man hier etwa rechnen?
15.02.2024, 19:02
Würde an der Uni korrigieren, ist bis 3.000 EUR steuerfrei und nur gehäuft 2x pro Jahr.
Glaube bei uns gab es 6,50 EUR für 2h Klausuren. Die lassen sich relativ schnell korrigieren. Hausarbeiten waren auch nett, haben aber länger gedauert.
Probeexamensklausuren kann man auch korrigieren, sind aber halt 5h. Muss man alles für sich durchrechnen.
Hab nie für die kommerziellen Anbieter korrigiert, allerdings müsste man da schon (je nach anderen Einkünften) pro Klausur mehr bekommen.
Reich wird man dadurch nicht. Ich hab mir damals erhofft, während des Refs im materiellen Recht fit zu bleiben, aber man sieht nach 3 Klausuren dann doch häufig die gleiche Suppe.
Glaube bei uns gab es 6,50 EUR für 2h Klausuren. Die lassen sich relativ schnell korrigieren. Hausarbeiten waren auch nett, haben aber länger gedauert.
Probeexamensklausuren kann man auch korrigieren, sind aber halt 5h. Muss man alles für sich durchrechnen.
Hab nie für die kommerziellen Anbieter korrigiert, allerdings müsste man da schon (je nach anderen Einkünften) pro Klausur mehr bekommen.
Reich wird man dadurch nicht. Ich hab mir damals erhofft, während des Refs im materiellen Recht fit zu bleiben, aber man sieht nach 3 Klausuren dann doch häufig die gleiche Suppe.
16.02.2024, 05:45
(15.02.2024, 19:02)RefNds1337 schrieb: Glaube bei uns gab es 6,50 EUR für 2h Klausuren. Die lassen sich relativ schnell korrigieren. Hausarbeiten waren auch nett, haben aber länger gedauert.
6,50 € pro Klausur halte ich für völlig unangemessen. Um überhaupt auf Mindestlohnniveau zu kommen müsste man da zwei Klausuren die Stunde korrigieren. Ich glaube, meine Universität setzt zwar auf dem Papier auch eine halbe oder Dreiviertelstunde Korrekturzeit für zweistündige Klausuren an, aber meines Erachtens kann man keine vernünftige Korrektur mit aussagekräftigem, individuellen Votum in der Zeit erstellen.
Daher würde ich auch generell jedem davon abraten, Klausuren zu korrigieren, wenn man einfach auf das Geld aus ist. Niemand will lieblose Korrekturen seiner Klausuren haben. Man sollte nur korrigieren, wenn man das aus ideellen Gründen tut, weil man es für richtig hält an der Ausbildung nachfolgender Juristengenerationen mitzuwirken.
Wer Geld verdienen will, kann auch einfach einen Tag in der Woche in einer Kanzlei jobben.
17.02.2024, 12:39
Ich habe auch regelmäßig an Unis korrigiert. Man muss schon schauen, was die jeweiligen Unis bezahlen, da gibt es wesentliche Unterschiede. Einige sind noch deutlich unter Mindestlohnniveau und sind auch teilweise völlig ignorant der Qualifikationen gegenüber. Man wird mit ersten Examen äquivalent zu einem Studenten als Korrekturkraft bezahlt. Das geht gar nicht und ist auch eigentlich mit der neusten BAG Rspr. nicht haltbar. Da sind aber einige Dekanate deutlich rückschrittig.
An einigen Unis wird aber sehr gut bezahlt. Je nach Semester der Klausur wird es mehr. Ich habe Examensvorbereitungsklausuren korrigiert im Übungsklausurenkurs an einer Uni und da hat man glaube 20 Euro pro Klausur bekommen.
An einigen Unis wird aber sehr gut bezahlt. Je nach Semester der Klausur wird es mehr. Ich habe Examensvorbereitungsklausuren korrigiert im Übungsklausurenkurs an einer Uni und da hat man glaube 20 Euro pro Klausur bekommen.
19.02.2024, 14:07
Danke euch für die Antworten :) also jedenfalls an meiner Uni werde ich nicht mehr korrigieren. Das habe ich jetzt ein paar mal gemacht und habe das Geld nach knapp zwei Monaten immer noch nicht. Auf Nachfrage wird nur sehr sporadisch geantwortet. Finde es ziemlich frech, dass ich hier dem Geld ewig hinterher rennen muss. Hatte die Hoffnung, dass man bei den kommerziellen Anbietern wenigstens überhaupt mal an sein Geld kommt.
19.02.2024, 14:18
(19.02.2024, 14:07)T1997 schrieb: Danke euch für die Antworten :) also jedenfalls an meiner Uni werde ich nicht mehr korrigieren. Das habe ich jetzt ein paar mal gemacht und habe das Geld nach knapp zwei Monaten immer noch nicht. Auf Nachfrage wird nur sehr sporadisch geantwortet. Finde es ziemlich frech, dass ich hier dem Geld ewig hinterher rennen muss. Hatte die Hoffnung, dass man bei den kommerziellen Anbietern wenigstens überhaupt mal an sein Geld kommt.
Das überrascht mich ein wenig. Der Universität muss doch klar sein, dass sie ausgerechnet einen Juristen mit einer Werkleistung beauftragt hat. Meiner Universität wird auch nachgesagt, dass sie zu lange für die Auszahlung des Werklohns benötigt. Keine Ahnung, was für die anderen "zu lange" bedeutet, jedenfalls zahlt sie immer vor Ablauf der 30-Tage-Frist nach § 286 III BGB. An deiner Stelle würde ich auch definitiv die Verzugspauschale nach § 288 V BGB geltend machen, wenn du auf eine weitere geschäftliche Beziehung mit deiner Universität sowieso nicht angewiesen bist.
Es gibt übrigens auch Universitäten, die Klausuren per Post oder sogar digital verschicken. Du musst also nicht unbedingt an deiner Universität korrigieren.