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  5. Hessen plant Rechtsreferendare wieder zu beamten
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Hessen plant Rechtsreferendare wieder zu beamten
refhessen
Unregistered
 
#1
22.05.2019, 15:54
LTO berichtet heute über Pläne der schwarz-grünen hessischen Landesregierung, die Rechtsreferendare künftig wieder zu Beamten auf Widerruf zu ernennen. Letztendlich soll den Referendaren netto deutlich mehr als bislang übrig bleiben. Momentan verdienen Rechtsreferendare in Hessen 1086,50 Euro brutto im Monat. 

Ich bin gespannt inwiefern dadurch das Ziel, für Referendare attraktiver zu werden und sie später vielleicht auch für die Justiz gewinnen zu können, erreicht werden kann. Nicht uninteressant werden auch die Regelungen zur eventuell notwendigen privaten Krankenversicherung oder zu etwaigen Nebenverdienstregelungen sein. Letztendlich sitzen in Frankfurt ja besonders viele große Kanzleien, die Nebentätigkeiten oder die Anwaltsstation fürstlich entlohnen. 

Was haltet ihr von den Plänen?
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GastBerlin1112
Unregistered
 
#2
30.05.2019, 13:07
Eine angemessene Reaktion der Politik auf die immer größer werdenden Nachwuchsprobleme! Wer das 1. StEx hinter sich gebracht hat und anschließend ins Ref geht, sollte auch eine seiner Ausbildung angemessene Unterhaltsbeihilfe bekommen. Mit dem Beamtenstatus bleibt netto einfach mehr übrig. Derzeit von unter 1.000 Euro netto leben zu müssen, ist einfach angesichts der bisher erbrachten Leistung unangemessen. Daneben finde ich es auch gut, dass durch den Beamtenstatus dem Absolventen des 1. StEx mehr Respekt für seinen bisherigen Ausbildungsweg entgegengebracht wird; insofern geht auch eine Symbolwirkung von der Verbeamtung aus.

Es bleibt abzuwarten, wann die Länder endlich die Eingangsbesoldung in der Justiz anheben, um nicht zuletzt auch der anstehenden Pensionierungswelle Gegenhalt zu bieten.
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MMAADD
Unregistered
 
#3
04.06.2019, 18:22
Wer sich aus Geldnot gut bezahlte Anwaltsstationen sucht, der ist halt auch "anfälliger" nach dem 2 Stex dort anzufangen statt im Öfftl. Dienst
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Nrw123
Unregistered
 
#4
08.08.2019, 13:42
Bedeutet aber auch, dass nach dem ref kein Anspruch auf alg 1 besteht, da die Anwartschaft nicht erfüllt wurde. Alg 2 fällt ebenso weg, wenn der Partner entsprechend gut verdient.
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Gast
Unregistered
 
#5
08.08.2019, 16:15
(08.08.2019, 13:42)Nrw123 schrieb:  Bedeutet aber auch, dass nach dem ref kein Anspruch auf alg 1 besteht, da die Anwartschaft nicht erfüllt wurde. Alg 2 fällt ebenso weg, wenn der Partner entsprechend gut verdient.

Aha. Und warum? Man ist durchweg beim OLG angestellt (dementsprechend über 12 Monate) und wechselt nur die Steuerklasse während der Station. Man bekommt völlig problemlos ALG I nach dem Ref.
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Nicht verbeamtet
Unregistered
 
#6
08.08.2019, 17:46
(08.08.2019, 16:15)Gast schrieb:  
(08.08.2019, 13:42)Nrw123 schrieb:  Bedeutet aber auch, dass nach dem ref kein Anspruch auf alg 1 besteht, da die Anwartschaft nicht erfüllt wurde. Alg 2 fällt ebenso weg, wenn der Partner entsprechend gut verdient.

Aha. Und warum? Man ist durchweg beim OLG angestellt (dementsprechend über 12 Monate) und wechselt nur die Steuerklasse während der Station. Man bekommt völlig problemlos ALG I nach dem Ref.

Weil man als Beamter auf Widerruf keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung entrichtet, ist man konsequent auch nicht leistungsberechtigt...

Eine Verbeamtung rentiert sich also nur für diejenigen, die nahtlos in ein Beamten- oder Arbeitsverhältnis übergehen oder wenn eine Nachversicherungsmöglichkeit geschaffen wird...
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gast984576zft
Unregistered
 
#7
22.10.2019, 16:25
(08.08.2019, 17:46)Nicht verbeamtet schrieb:  
(08.08.2019, 16:15)Gast schrieb:  
(08.08.2019, 13:42)Nrw123 schrieb:  Bedeutet aber auch, dass nach dem ref kein Anspruch auf alg 1 besteht, da die Anwartschaft nicht erfüllt wurde. Alg 2 fällt ebenso weg, wenn der Partner entsprechend gut verdient.

Aha. Und warum? Man ist durchweg beim OLG angestellt (dementsprechend über 12 Monate) und wechselt nur die Steuerklasse während der Station. Man bekommt völlig problemlos ALG I nach dem Ref.

Weil man als Beamter auf Widerruf keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung entrichtet, ist man konsequent auch nicht leistungsberechtigt...

Eine Verbeamtung rentiert sich also nur für diejenigen, die nahtlos in ein Beamten- oder Arbeitsverhältnis übergehen oder wenn eine Nachversicherungsmöglichkeit geschaffen wird...

Das mag korrekt sein. Aber für alle die, die eh nichts auf der hohen Kante haben ist der Unterschied marginal..

Ob ALG 1, das sind bei den bezügen gerade mal ca. 700€ euro
da dürfte mit ALG 2 ist den meisten fällen mehr rausspringen
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