28.12.2023, 22:25
Hallo,
inwieweit kann man Freunde und Familie anwaltlich vertreten, wenn das nicht über den Arbeitgeber (und damit auch dessen Versicherung) laufen soll?
Kann/muss man zusätzlich eine eigene Versicherung abschließen? Ist das mit viel Aufwand verbunden, sprich Meldung an die Kammer wegen neuer Kanzlei etc?
Danke sehr
inwieweit kann man Freunde und Familie anwaltlich vertreten, wenn das nicht über den Arbeitgeber (und damit auch dessen Versicherung) laufen soll?
Kann/muss man zusätzlich eine eigene Versicherung abschließen? Ist das mit viel Aufwand verbunden, sprich Meldung an die Kammer wegen neuer Kanzlei etc?
Danke sehr
29.12.2023, 11:53
Hängt davon ab, was in deiner Berufshaftpflichtversicherung vereinbart ist. Es gibt die Varianten:
- von der Kanzlei für dich abgeschlossen (die kenne ich nur hier aus dem Forum und kenne die Details nicht)
- du hast neben der Versicherung über die Kanzlei eine eigene Berufshaftpflichtversicherung
Ich kenne von meinen bisherigen Jobs nur die zweite Variante. Mit der ist deine freiberufliche Tätigkeit, also jede Tätigkeit abgesichert. Ob Mandate aus Nebentätigkeiten auch in der ersten Variante abgesichert sind, musst du über deinen Arbeitgeber erfragen.
Als Kanzleisitz hast du derzeit vermutlich deinen Arbeitgeber angegeben. Theoretisch musst du einen Nebensitz anmelden, wenn die Post nicht an deinen Arbeitgeber gehen soll. Ich kenne jedoch keinen "normalen"* Anwalt, der das gemacht hat. Berufsrechtlich ist das allerdings nicht korrekt und kann von der Kammer angemahnt werden.
Wenn du Geld für deine Mandate nehmen und mehr als nur die Familie vertreten willst, musst du zudem deinem Arbeitgeber die Nebentätigkeit anzeigen.
*Da ich mittlerweile SyndikusRAin bin und eine Doppelzulassung habe, habe ich für meine Nebentätigkeit meine Privatadresse angegeben. Hat den Nachteil, dass diese dadurch öffentlich einsehbar ist.
Edit: der Aufwand hält sich in Grenzen. Ein Schreiben an die Kammer wegen Nebensitz plus ggf. Suchen einer Versicherung. Ich kann die R&V empfehlen.
- von der Kanzlei für dich abgeschlossen (die kenne ich nur hier aus dem Forum und kenne die Details nicht)
- du hast neben der Versicherung über die Kanzlei eine eigene Berufshaftpflichtversicherung
Ich kenne von meinen bisherigen Jobs nur die zweite Variante. Mit der ist deine freiberufliche Tätigkeit, also jede Tätigkeit abgesichert. Ob Mandate aus Nebentätigkeiten auch in der ersten Variante abgesichert sind, musst du über deinen Arbeitgeber erfragen.
Als Kanzleisitz hast du derzeit vermutlich deinen Arbeitgeber angegeben. Theoretisch musst du einen Nebensitz anmelden, wenn die Post nicht an deinen Arbeitgeber gehen soll. Ich kenne jedoch keinen "normalen"* Anwalt, der das gemacht hat. Berufsrechtlich ist das allerdings nicht korrekt und kann von der Kammer angemahnt werden.
Wenn du Geld für deine Mandate nehmen und mehr als nur die Familie vertreten willst, musst du zudem deinem Arbeitgeber die Nebentätigkeit anzeigen.
*Da ich mittlerweile SyndikusRAin bin und eine Doppelzulassung habe, habe ich für meine Nebentätigkeit meine Privatadresse angegeben. Hat den Nachteil, dass diese dadurch öffentlich einsehbar ist.
Edit: der Aufwand hält sich in Grenzen. Ein Schreiben an die Kammer wegen Nebensitz plus ggf. Suchen einer Versicherung. Ich kann die R&V empfehlen.
29.12.2023, 13:01
(29.12.2023, 11:53)Egal schrieb: Hängt davon ab, was in deiner Berufshaftpflichtversicherung vereinbart ist. Es gibt die Varianten:
- von der Kanzlei für dich abgeschlossen (die kenne ich nur hier aus dem Forum und kenne die Details nicht)
- du hast neben der Versicherung über die Kanzlei eine eigene Berufshaftpflichtversicherung
Ich kenne von meinen bisherigen Jobs nur die zweite Variante. Mit der ist deine freiberufliche Tätigkeit, also jede Tätigkeit abgesichert. Ob Mandate aus Nebentätigkeiten auch in der ersten Variante abgesichert sind, musst du über deinen Arbeitgeber erfragen.
Als Kanzleisitz hast du derzeit vermutlich deinen Arbeitgeber angegeben. Theoretisch musst du einen Nebensitz anmelden, wenn die Post nicht an deinen Arbeitgeber gehen soll. Ich kenne jedoch keinen "normalen"* Anwalt, der das gemacht hat. Berufsrechtlich ist das allerdings nicht korrekt und kann von der Kammer angemahnt werden.
Wenn du Geld für deine Mandate nehmen und mehr als nur die Familie vertreten willst, musst du zudem deinem Arbeitgeber die Nebentätigkeit anzeigen.
*Da ich mittlerweile SyndikusRAin bin und eine Doppelzulassung habe, habe ich für meine Nebentätigkeit meine Privatadresse angegeben. Hat den Nachteil, dass diese dadurch öffentlich einsehbar ist.
Edit: der Aufwand hält sich in Grenzen. Ein Schreiben an die Kammer wegen Nebensitz plus ggf. Suchen einer Versicherung. Ich kann die R&V empfehlen.
Danke schon einmal.
Ich würde kein Geld nehmen. Betrifft bloß die gelegentliche Vertretung von Familie oder Freunden.
Meine Kanzlei hat für mich eine Berufshaftpflicht abgeschlossen, eine weitere besitze ich nicht.
Daher ja auch meine Frage, ob ich zusätzlich zu der Kanzleiversicherung noch eine eigene abschließen muss. Inhaltliche Einschränkungen kann ich der Kanzleiversicherung nicht entnehmen; es wird die Tätigkeit als „Rechtsanwalt“ erfasst
29.12.2023, 18:27
(29.12.2023, 13:01)hodor schrieb:(29.12.2023, 11:53)Egal schrieb: Hängt davon ab, was in deiner Berufshaftpflichtversicherung vereinbart ist. Es gibt die Varianten:
- von der Kanzlei für dich abgeschlossen (die kenne ich nur hier aus dem Forum und kenne die Details nicht)
- du hast neben der Versicherung über die Kanzlei eine eigene Berufshaftpflichtversicherung
Ich kenne von meinen bisherigen Jobs nur die zweite Variante. Mit der ist deine freiberufliche Tätigkeit, also jede Tätigkeit abgesichert. Ob Mandate aus Nebentätigkeiten auch in der ersten Variante abgesichert sind, musst du über deinen Arbeitgeber erfragen.
Als Kanzleisitz hast du derzeit vermutlich deinen Arbeitgeber angegeben. Theoretisch musst du einen Nebensitz anmelden, wenn die Post nicht an deinen Arbeitgeber gehen soll. Ich kenne jedoch keinen "normalen"* Anwalt, der das gemacht hat. Berufsrechtlich ist das allerdings nicht korrekt und kann von der Kammer angemahnt werden.
Wenn du Geld für deine Mandate nehmen und mehr als nur die Familie vertreten willst, musst du zudem deinem Arbeitgeber die Nebentätigkeit anzeigen.
*Da ich mittlerweile SyndikusRAin bin und eine Doppelzulassung habe, habe ich für meine Nebentätigkeit meine Privatadresse angegeben. Hat den Nachteil, dass diese dadurch öffentlich einsehbar ist.
Edit: der Aufwand hält sich in Grenzen. Ein Schreiben an die Kammer wegen Nebensitz plus ggf. Suchen einer Versicherung. Ich kann die R&V empfehlen.
Danke schon einmal.
Ich würde kein Geld nehmen. Betrifft bloß die gelegentliche Vertretung von Familie oder Freunden.
Meine Kanzlei hat für mich eine Berufshaftpflicht abgeschlossen, eine weitere besitze ich nicht.
Daher ja auch meine Frage, ob ich zusätzlich zu der Kanzleiversicherung noch eine eigene abschließen muss. Inhaltliche Einschränkungen kann ich der Kanzleiversicherung nicht entnehmen; es wird die Tätigkeit als „Rechtsanwalt“ erfasst
Wenn keine Einschränkung vorhanden ist, ist jede Tätigkeit erfasst, also auch deine Nebentätigkeit.
11.01.2024, 00:58
Genau, dürfte berufsrechtlich auch zwingend sein, dass es keine Einschränkung gibt s. 51 BRAO.