21.12.2023, 17:32
Hallo,
wie geht ihr in der Klausur damit um, wenn die Kostenentscheidung nach der Mehrkostenmethode zu berechnen ist? Nehmt ihr euch gezwungenermaßen die Zeit und rechnet alles fein säuberlich aus?
Danke schonmal
wie geht ihr in der Klausur damit um, wenn die Kostenentscheidung nach der Mehrkostenmethode zu berechnen ist? Nehmt ihr euch gezwungenermaßen die Zeit und rechnet alles fein säuberlich aus?
Danke schonmal
21.12.2023, 22:44
Hey, uns wurde damals von der AG-Leiterin nach der Erklärung gesagt, dass man da bloß mit dem Ausrechnen in der Klausur keine Zeit verschwenden solle. Einfach drauf hinweisen, dass du die Quote nach der Methode X berechnet hast und das zum tenorierten Ergebnis führt. Das Ergebnis dann über den Daumen peilen. Im Zweifel würde das dann als Rechenfehler verbucht, ohne große Nachteile.
22.12.2023, 19:12
So wollte ich auch vorgehen, mir fällt es allerdings schwer das Ergebnis grob zu schätzen, typische Juristen Problematik beim Rechnen
01.01.2024, 22:25
zuverlässig kann ich es dir nicht mehr sagen - ist schon zu lange her. Unsere AG-Dozentin hatte damals irgendeine Faustformel, in der Richtung 1) Quote "falsch" ohne Berücksichtigung der Teil Klagerücknahme o. ä. berechnen, dann 2) einen Korrekturabschlag von 10-30% nach Erfahrung schätzen. Wenn es dir wichtig ist, mal ein paar Beispiele durchrechnen/nachschlagen. Gibt auch Apps, die das angeblich können, kenne ich aber selber nicht aus eigener Erfahrung, zb https://www.kostentenor.de/