07.02.2024, 15:00
(06.02.2024, 13:55)JoshNRW schrieb:(05.02.2024, 12:13)ZW333 schrieb:(03.02.2024, 02:58)JoshNRW schrieb: Im 2. dann 4,8 Punkte im Schriftlichen und dann in der Mündlichen bei einer sehr strengen Kommission (Vahrenbrink) - die wirklich unnötigerweise eine Kandidatin haben durchfallen lassen -
Was, wie gemein. Das höre ich tatsächlich zum ersten Mal. Was muss denn geschehen, dass man im Mündlichen durchfällt?
Wir waren auch alle sehr schockiert.
Ich weiß nicht, was die Kandidatin aus der Schriftlichen mitgebracht hat und wie ihr Vortrag lief, aber in den ersten beiden Prüfungs-Gesprächen waren ihre Antworten nicht wirklich gut und oft etwas neben der Spur, ohne normativen Ansatz, aber trotzdem war da auch die ein oder andere schwache, aber trotzdem passende oder in die richtige Richtung gehende Antwort dabei.
Im letzten Prüfungsgespräch hat dann der Vorsitzende abgeprüft und ich war echt schockiert, dass er diese Kandidatin so hart abgefragt und verunsichert hat. Sie solle doch jetzt einfach nur mal wiederholen, was der Kandidat vor ihr gesagt hat, ob sie das nicht könne usw.
Zu dem Zeitpunkt wusste ich noch gar nicht, dass es bei ihr ums Bestehen geht und war trotzdem während des Gesprächs schon total fassungslos, wie man so fies sein kann.
Vor der Notenvergabe wurde sie dann allein zur Kommission gerufen, die es ihr dann mitgeteilt haben. Da war ich dann echt baff, weil ich mir nicht vorstellen konnte, wie ein Vorsitzender (die anderen beiden Kommissionsmitglieder waren immer freundlich und hilfsbereit) so gemein und wenig feinfühlig jemanden abfragt, wenn er doch wusste, dass es für die Gegenüber ums Bestehen geht.
Das ist aber wahrscheinlich ein Prüfer aus hundert, bei dem es so laufen kann.
Die Kandidatin hat es gefasst aufgenommen und geht wohl in die Wiederholung.
Find es ja noch ein bisschen nett, dass sie sie wenigstens allein reingeholt haben. Ich hatte aus meiner Gruppe mit 4,2 die schlechtesten schriftlichen Noten. Aktenvortrag lief meines Ermessens völlig in Ordnung. Hatte die richtige EGL und auch zum Ermessen, wo der Schwerpunkt lag einiges gesagt. Der Vorsitzende hat mich trotzdem mit 3 Punkten durchfallen lassen und einem anderen aus der Gruppe 7 Punkte gegeben, obwohl er die formelle RMK schon abgelehnt hatte.
War völlig überrascht, auch über die Note vom Vorsitzenden im Gespräch, der er mir im Gegensatz zu meinen Kollegen keine fachlichen Fragen gestellt hat, sondern nur solche in der Art "versetzen sie sich mal in die Lage des Polizisten, was würden sie tun?"
Da der Prüfer im Strafrecht auch recht vornotenorientiert war, hat er wenigstens etwas besser bewertet und der Anwalt im Zivilrecht mir dann glücklicherweise 12 Punkte gegeben, sodass ich insgesamt dann mit einem Schnitt von 4,9 daraus gegangen bin.
War echt Horror und der Strafrechtsprüfer hat mich sogar noch richtig zur Sau gemacht, weil ich dem Vorsitzenden zwei Nachfragen zur Bewertung gestellt habe, weil er einfach falsche Sachen vorgetragen hat, die ich in meiner Lösungsskizze so auf keinen Fall stehen und dementsprechend auch nicht gesagt habe, aber naja. Warte jetzt auf die Ergebnisse vom Verbesserungsversuch und hoffe es läuft besser!
07.02.2024, 16:44
Hammer! Naja, hast es hinter Dir!!! Bin froh, wenn ich da durch bin.
15.02.2024, 17:45
Viel Erfolg für die mündliche Prüfung! Hast du eventuell Tipps für den Drittversuch? LG
15.02.2024, 20:09
Danke Dir! Nicht wirklich! Hab unter beschisstensten Situationen die Klausuren geschrieben. Hab mir viele Originalklausuren durchgelesen, bearbeitet und auch mit Fällen gelernt. Man kann irgendwann nicht mehr. Mehr ging nicht! Viel Erfolg! Fühle mit dir. Ist eine scheiß Situation. LG
17.02.2024, 00:39
Vielen Dank dir und kann dich sehr gut nachvollziehen, mir gehts ähnlich! Hast du in deinem Antrag ans OLG erklärt woran es bei dir gelegen haben könnte und warum jetzt Erfolg bestehen könnte oder reicht ein Antrag ohne eine solche Erklärung und mit bloßer Bitte zur Gestattung der Wiederholung? Hab letzteres nämlich auf der Website des OLG Duesseldorf entdeckt und bin mir jetzt unsicher. LG!
21.02.2024, 20:14
(17.02.2024, 00:39)Refi2021 schrieb: Vielen Dank dir und kann dich sehr gut nachvollziehen, mir gehts ähnlich! Hast du in deinem Antrag ans OLG erklärt woran es bei dir gelegen haben könnte und warum jetzt Erfolg bestehen könnte oder reicht ein Antrag ohne eine solche Erklärung und mit bloßer Bitte zur Gestattung der Wiederholung? Hab letzteres nämlich auf der Website des OLG Duesseldorf entdeckt und bin mir jetzt unsicher. LG!Nein, musst nur diesen Vordruck "Antrag auf den Drittversuch" unterschreiben, absenden innerhalb der Frist. Musst keine Begründung abgeben. LG