28.12.2023, 01:00
Hey,
ich versuche gerade eine RA-Klausur zu lösen.
Es wurde ein Widerspruch gegen den Mahnbescheid meines Mandanten eingelegt.
Ich soll nun den Widerspruch gegen den Mahnbescheid prüfen.
Wie ist das Schema dazu?
Ich habe keine Ahnung, wie ich das machen soll.
Im Lehrbuch habe ich dazu nichts gefunden.
SOS.
HELP.
LG
ich versuche gerade eine RA-Klausur zu lösen.
Es wurde ein Widerspruch gegen den Mahnbescheid meines Mandanten eingelegt.
Ich soll nun den Widerspruch gegen den Mahnbescheid prüfen.
Wie ist das Schema dazu?
Ich habe keine Ahnung, wie ich das machen soll.
Im Lehrbuch habe ich dazu nichts gefunden.
SOS.
HELP.
LG
28.12.2023, 09:18
Du prüfst erst einmal, ob Widerspruch rechtzeitig erhoben worden ist (§ 696 Abs. 1 Satz 1 ZPO).
Ist dies der Fall, so prüfst Du die Zulässigkeit und Begründetheit der Klage, um eine Anspruchsbegründung zu schreiben (§ 696 Abs. 1 Satz 1, § 697 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 ZPO); du hast dann ein ganz normales streitiges Klageverfahren. Ansonsten prüfst Du bei der Zweckmäßigkeit ein kostengünstiges Zurück.
Ist dies nicht der Fall, so prüfst Du die Zulässigkeit des Einspruchs (§ 694 Abs. 2 Satz 1 ZPO). Dann hast Du die Situation, als wäre ein VU zu Deinen Gunsten ergangen und ein Einspruch eingelegt worden.
Ist dies der Fall, so prüfst Du die Zulässigkeit und Begründetheit der Klage, um eine Anspruchsbegründung zu schreiben (§ 696 Abs. 1 Satz 1, § 697 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 ZPO); du hast dann ein ganz normales streitiges Klageverfahren. Ansonsten prüfst Du bei der Zweckmäßigkeit ein kostengünstiges Zurück.
Ist dies nicht der Fall, so prüfst Du die Zulässigkeit des Einspruchs (§ 694 Abs. 2 Satz 1 ZPO). Dann hast Du die Situation, als wäre ein VU zu Deinen Gunsten ergangen und ein Einspruch eingelegt worden.
28.12.2023, 12:54
Bei Rechtsbehelfen hast du eigentlich immer das gleiche Schema, du musst es nur übertragen. Wie beim Einspruch gegen ein VU/VB prüfst du die Statthaftigkeit, Form und Frist und dann gehts ins streitige Verfahren. Bedeutet beim Mahnbescheid, dass dann der Anspruch beim Gericht, an dass das zentrale Mahngericht den Streit abgibt, begründet werden muss.
Du findest alle Voraussetzungen, also dein Schema was du so dringend suchst, im § 694 ZPO. Da steht alles drin, was der Widerspruch benötigt, damit er zulässig ist und die Wirkung des § 696 ZPO eintritt.
Zudem sind Widerspruch, Einspruch, Erinnerung im ZVR etc. wirklich gut im Thomas Putzo kommentiert :) Da kann man sich meist auch Schemata rausziehen.
Du findest alle Voraussetzungen, also dein Schema was du so dringend suchst, im § 694 ZPO. Da steht alles drin, was der Widerspruch benötigt, damit er zulässig ist und die Wirkung des § 696 ZPO eintritt.
Zudem sind Widerspruch, Einspruch, Erinnerung im ZVR etc. wirklich gut im Thomas Putzo kommentiert :) Da kann man sich meist auch Schemata rausziehen.