17.10.2023, 22:54
(16.10.2023, 22:40)Dplm91 schrieb: das stimmt sicher, dass das Ref nicht angenehmer wird, wenn man länger wartet.
Aktuell bin ich befristet bis Frühjahr als Tarifbeschäftigter angestellt und wollte ursprünglich direkt im Anschluss ins Ref. Der Gedanke, dass mein Abschluss als Diplom-Verwaltungswirt inkl. dreijähriges duales Studium aber dann rückblickend eigentlich komplett umsonst war, hat mich die letzten Tage allerdings nochmal in diese Richtung denken lassen. Plus es gefällt mir halt auch extrem gut bei dieser jetzigen Stelle. Ich würde mir nur ewig in den Arm beißen, wenn ich mittelfristig die Chance nicht mehr wahrnehme, noch was draufzusetzen.
Jurastudium hab ich vorher angefangen, dann das duale Studium gemacht und das Jurastudium heuer abgeschlossen.
Der Verwaltungswirt ist ja nicht umsonst, sondern im besten Fall nutzt er dir später fachlich in der Verwaltung.
Ich würde echt nochmal drüber nachdenken, ob du nicht gleich ins ref gehen willst. Nochmal zurück in die Ausbildung aus dem Job könnte echt nervig sein, man vergisst auch vieles mit der Zeit und muss das mühsam nochmal lernen und finanziell ist auch sinnvoller direkt mit dem ref zu starten und dann gleich höher einzusteigen.
18.10.2023, 06:24
Bei mir ist zwar die Reihenfolge anders (duales Studium und dann Jura), aber ich bin auch Diplom-Verwaltungswirt (FH) und inzwischen Volljurist.
Geh ins Ref und werde Volljurist!
Den Diplom-Verwaltungswirt kannst du, wenn du dich später im öffentlichen Dienst bewerben solltest, als sehr guten Aufhänger für Erfahrung und Affinität zum öffentlichen Dienst heranziehen. Ebenso deine derzeitige befristete Tätigkeit. Abseits des öffentlichen Dienstes kann es als Berufs- und Lebenserfahrung ebenfalls ziehen. Habe bspw. auch bei Kanzleien gesehen, dass Anwälte aus dem öffentlichen Recht auch Diplom-Verwaltungswirte sind.
Wenn du nun aber schon das erste Staatsexamen geschafft hast, verharre nun nicht im g.D. Natürlich verliert der Abschluss als Diplom-Verwaltungswirt irgendwo an Wert, sobald du Volljurist bist. Aber als Volljurist hast du so viel mehr Möglichkeiten, auch im öffentlichen Dienst. Bund, Land, Kommune, Ministerien, Bundesämter, Anstalten, es geht einfach viel mehr. Plus die Möglichkeiten der Privatwirtschaft.
Geh ins Ref und werde Volljurist!
Den Diplom-Verwaltungswirt kannst du, wenn du dich später im öffentlichen Dienst bewerben solltest, als sehr guten Aufhänger für Erfahrung und Affinität zum öffentlichen Dienst heranziehen. Ebenso deine derzeitige befristete Tätigkeit. Abseits des öffentlichen Dienstes kann es als Berufs- und Lebenserfahrung ebenfalls ziehen. Habe bspw. auch bei Kanzleien gesehen, dass Anwälte aus dem öffentlichen Recht auch Diplom-Verwaltungswirte sind.
Wenn du nun aber schon das erste Staatsexamen geschafft hast, verharre nun nicht im g.D. Natürlich verliert der Abschluss als Diplom-Verwaltungswirt irgendwo an Wert, sobald du Volljurist bist. Aber als Volljurist hast du so viel mehr Möglichkeiten, auch im öffentlichen Dienst. Bund, Land, Kommune, Ministerien, Bundesämter, Anstalten, es geht einfach viel mehr. Plus die Möglichkeiten der Privatwirtschaft.
05.11.2023, 18:09
Ja, um das Referendariat werde ich wohl nicht herumkommen, aber trotzdem nochmal eine eher theoretische Frage aus Interesse, weil bei uns wohl recht ausgiebig von der Möglichkeit eines Praxisaufstiegs Gebrauch gemacht wird: wäre es überhaupt möglich, im Zuge einer Verbeamtung in den gehobenen Dienst die verbindliche Option eines zukünftigen Praxisaufstiegs in den höheren Dienst vertraglich zuzusichern? Oder wäre eine solche Zusicherung gegenstandslos?
08.11.2023, 00:43
(05.11.2023, 18:09)Dplm91 schrieb: Ja, um das Referendariat werde ich wohl nicht herumkommen, aber trotzdem nochmal eine eher theoretische Frage aus Interesse, weil bei uns wohl recht ausgiebig von der Möglichkeit eines Praxisaufstiegs Gebrauch gemacht wird: wäre es überhaupt möglich, im Zuge einer Verbeamtung in den gehobenen Dienst die verbindliche Option eines zukünftigen Praxisaufstiegs in den höheren Dienst vertraglich zuzusichern? Oder wäre eine solche Zusicherung gegenstandslos?
Das geht auf keinen Fall. Zusicherung einer Ernennung ist unwirksam. Außerdem muss man Prüfungen bestehen, und Aufstiegsstellen werden sehr wahrscheinlich ausgeschrieben.