22.12.2023, 12:29
Hey ihr Lieben,
Nach meiner mündlichen Prüfung letzte Woche bin ich auf 5,7 P gekommen und das verärgert mich seit einer Woche so sehr, dass ich mich nicht freuen kann über mein Examen. Hätte ich 1 Punkt mehr im Prüfungsgespräch, hätte ich 6 P und damit die Voraussetzung für meinen Wunschberuf erreicht (mit der Note des 1. Examens zusammen)
Ich habe im Prüfungsgespräch einen Punkt weniger als im AV bekommen und wurde sehr übel auf die miese Schiene geführt in einem Fach in dem ich wirklich gut bin. Man konnte überhaupt kein Wissen zeigen. Im ör hingen wir die ganze Zeit zB in der Zustellung fest und kamen nicht zu anderen Punkten, auch nicht zur Begründetheit.
Nach der Notenvergabe haben wir leider nicht die Möglichkeit bekommen mit den Prüfern noch einmal zu sprechen.
Gibt es noch eine Möglichkeit irgendwie auf den Punkt zu kommen? MP anfechten ist bestimmt schwieriger oder? Ich würde ansonsten Einsicht in die Examensklausuren beantragen und da schauen, aber da sehe ich die Chancen irgendwie auch nicht.
Und falls nichts geht… ist der Unterschied zwischen 5,7 und 6 P im zweiten vielleicht doch nicht so tragisch (außer für die VSS der Summe für meinen Wunschberuf)? Wie sehen das Kanzleien? Macht die Verwaltung vielleicht auch einmal eine Ausnahme wenn es 0,3 weniger als vorausgesetzt sind oder lesen sie solche Bewerbungen erst gar nicht durch?
Danke schonmal für hilfreiche Kommentare
Nach meiner mündlichen Prüfung letzte Woche bin ich auf 5,7 P gekommen und das verärgert mich seit einer Woche so sehr, dass ich mich nicht freuen kann über mein Examen. Hätte ich 1 Punkt mehr im Prüfungsgespräch, hätte ich 6 P und damit die Voraussetzung für meinen Wunschberuf erreicht (mit der Note des 1. Examens zusammen)
Ich habe im Prüfungsgespräch einen Punkt weniger als im AV bekommen und wurde sehr übel auf die miese Schiene geführt in einem Fach in dem ich wirklich gut bin. Man konnte überhaupt kein Wissen zeigen. Im ör hingen wir die ganze Zeit zB in der Zustellung fest und kamen nicht zu anderen Punkten, auch nicht zur Begründetheit.
Nach der Notenvergabe haben wir leider nicht die Möglichkeit bekommen mit den Prüfern noch einmal zu sprechen.
Gibt es noch eine Möglichkeit irgendwie auf den Punkt zu kommen? MP anfechten ist bestimmt schwieriger oder? Ich würde ansonsten Einsicht in die Examensklausuren beantragen und da schauen, aber da sehe ich die Chancen irgendwie auch nicht.
Und falls nichts geht… ist der Unterschied zwischen 5,7 und 6 P im zweiten vielleicht doch nicht so tragisch (außer für die VSS der Summe für meinen Wunschberuf)? Wie sehen das Kanzleien? Macht die Verwaltung vielleicht auch einmal eine Ausnahme wenn es 0,3 weniger als vorausgesetzt sind oder lesen sie solche Bewerbungen erst gar nicht durch?
Danke schonmal für hilfreiche Kommentare
22.12.2023, 21:14
Es kommt immer auf den Bedarf drauf an. Wenn ein hoher Bedarf ist, dann wird von den Notenanforderungen abgewichen. So wird z.B. in Niedersachsen 8 Punkte im zweiten Examen für das Richteramt gefordert. Der stellvertretende Präsident eines OLG meinte zu mir aber mal, dass bei Bedarfsfall auch Leute mit weniger als 7 Punkten (!) in Betracht kommen.
24.12.2023, 17:32
(22.12.2023, 21:14)III advocatus diaboli schrieb: Es kommt immer auf den Bedarf drauf an. Wenn ein hoher Bedarf ist, dann wird von den Notenanforderungen abgewichen. So wird z.B. in Niedersachsen 8 Punkte im zweiten Examen für das Richteramt gefordert. Der stellvertretende Präsident eines OLG meinte zu mir aber mal, dass bei Bedarfsfall auch Leute mit weniger als 7 Punkten (!) in Betracht kommen.
Ja gut aber ich habe nun ein b und a, daher wird Justiz nie etwas. Oder wird davon abgewichen wenn man erstmal 5 Jahre wo anders arbeitet? Abgesehen davon: Achten Kanzleien nachdem man Arbeitserfahrung gesammelt hat immer noch auf die Note? Wollte schon Karriere machen und bin von meinem juristischen Können und Auftreten kein Loser, fühle mich jetzt aber so…Gerade weil die mP echt einfach war.