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Verbesserungsversuch auch bei guten Ergebnissen?
AssJur_BY
Junior Member
**
Beiträge: 6
Themen: 1
Registriert seit: Oct 2023
#1
02.11.2023, 13:43
Hi zusammen,

vorab: ich bin kein Troll, sondern mache mir diese Gedanken ernsthaft. Ich habe im Staatsteil des ersten Examens knapp unter 12 P. geschafft, im zweiten Examen schriftlich knapp über 10 P., die mündliche Prüfung steht noch aus. Ich gehe aber mal davon aus, dass ich mich dort nicht mehr signifikant verbessern werde, da große Sprünge umso schwieriger werden, je höher man startet. In meinen schriftlichen Prüfungen hatte ich z.T. das Gefühl, dass ich noch mehr hätte abliefern können.

Nun meine Frage: Habt ihr euch jemals in eurer Laufbahn gewünscht, selbst bei objektiv ordentlichen Ergebnissen noch einmal geschrieben zu haben? Ich meine damit nicht konkrete Berufseinstiegsziele (Notariat ist für mich raus), sondern eher entlang des jeweiligen Karriereweges (attraktive Abordnungen oder Beförderungsstellen i.R.d. Justiz, Aufstiegschancen in der GK, etc.)? Oder ist es eher so, dass die Noten nach ein paar Jahren eh keinen mehr interessieren?

Danke für eure Erfahrungswerte!
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JuraLiebhaber
Member
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Beiträge: 245
Themen: 5
Registriert seit: Jun 2023
#2
02.11.2023, 13:57
Ich habe ein 2x9er Doppel VB. Habe mich öfters gefragt, ob nicht auch 2 x zweistellig drin gewesen wäre. 

Habs aber im Ergebnis gelassen. So wichtig war es mir dann nicht
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Katze
Junior Member
**
Beiträge: 37
Themen: 5
Registriert seit: Jul 2021
#3
02.11.2023, 15:17
Ich habe im ersten Examen mit 11,x den Verbesserungsversuch gemacht und es auf 12,x geschafft. Der Partner in der GK, in der ich damals als WiMi war, hat den Kopf geschüttelt ;) Allerdings bin ich auf gut Glück reingegangen und habe nicht mehr großartig gelernt.
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Anonym01
Junior Member
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Beiträge: 48
Themen: 2
Registriert seit: Jul 2023
#4
02.11.2023, 19:57
(02.11.2023, 13:43)AssJur_BY schrieb:  Hi zusammen,

vorab: ich bin kein Troll, sondern mache mir diese Gedanken ernsthaft. Ich habe im Staatsteil des ersten Examens knapp unter 12 P. geschafft, im zweiten Examen schriftlich knapp über 10 P., die mündliche Prüfung steht noch aus. Ich gehe aber mal davon aus, dass ich mich dort nicht mehr signifikant verbessern werde, da große Sprünge umso schwieriger werden, je höher man startet. In meinen schriftlichen Prüfungen hatte ich z.T. das Gefühl, dass ich noch mehr hätte abliefern können.

Nun meine Frage: Habt ihr euch jemals in eurer Laufbahn gewünscht, selbst bei objektiv ordentlichen Ergebnissen noch einmal geschrieben zu haben? Ich meine damit nicht konkrete Berufseinstiegsziele (Notariat ist für mich raus), sondern eher entlang des jeweiligen Karriereweges (attraktive Abordnungen oder Beförderungsstellen i.R.d. Justiz, Aufstiegschancen in der GK, etc.)? Oder ist es eher so, dass die Noten nach ein paar Jahren eh keinen mehr interessieren?

Danke für eure Erfahrungswerte!


Ich glaube in meinem ersten wäre noch mehr drin gewesen. (Habe in vier Klausuren und in der mündlichen abgeliefert, aber zwei Klausuren richtig verhauen, was mir so im Studium eigentlich nicht passiert ist).
Ich bereue allerdings nicht, nicht erneut geschrieben zu haben.
So hatte ich noch ordentlich mentale Kraft um das zweite StE gut durchzuziehen (was dann auch (noch) besser geworden ist).

In meinem aktuellen Job interessiert meine Note übrigens niemanden mehr. War nur Einstiegssprungbrett und dafür haben die zwei Noten aus erstem und zweiten völlig ausgereicht.

Dadurch, dass du jetzt mit deinen schriftlichen im Zweiten schon zu den Überfliegern gehörst, glaube ich, dass sich kaum was für dich ändern wird, wenn du erneut schreibst und mit einer besseren Note rausgehst.
Im ersten mag es noch für Stipendien und einige LLMs relevant sein, aber beim zweiten ja nicht mal das.
Denke die aktuellen Noten öffnen dir schon 98% aller Türen.

Falls du allerdings Prüfungsvorbereitung liebst und dir keine bessere Freizeitgestaltung vorstellen kannst: Mach es noch einmal. Dann fragst du dich nicht, ob es nicht doch gegangen wäre.

Ich persönlich bin super froh, dass ich nur einmal durch musste. Gibt genug fähige Jurist*innen, die zwei Mal durch die Prüfungs-Hölle gehen müssen, ohne es sich freiwillig auszusuchen.

PS: Schreib die mündliche Prüfung jetzt nicht ab. Kann gut sein, dass du dich trotz bereits 10 Pkt+ schriftlich in der mündlichen noch verbessern kannst.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 10.04.2024, 00:38 von Anonym01.)
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Law.NRW
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Beiträge: 110
Themen: 8
Registriert seit: Jan 2021
#5
02.11.2023, 22:26
Also ganz ehrlich. Mit 11,x im ersten Examen (und dabei ist es egal, ob knapp über oder unter der Notengrenze) und schriftlich 10 Punkten im zweiten Examen bist du unter den absoluten Top-Leuten. Und das unabhängig von dem Verlauf der der noch anstehenden mündlichen Prüfung.

Eine Verbesserung wäre da aus meiner Sicht nicht erforderlich. Auch mit 2x9 ist man top aufgestellt und wenn man dann noch etwas mehr mit besonderen Leistungen herausragen kann, ist das mehr als genug.
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DonJuansohn
Senior Member
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Beiträge: 324
Themen: 6
Registriert seit: Oct 2021
#6
03.11.2023, 09:21
Die Noten jucken nach ein paar Jahren im Job niemanden mehr, insbesondere nicht, ob man 10 oder 11 Punkte hatte. 

Mit Doppelprädikat in den Verbesserungsversuch zu gehen wäre m.E. von Eitelkeit getriebene Zeitverschwendung. Das verzögert in aller Regel nur den Berufseinstieg, was zu Einkommensausfällen (später auch weniger Rente) und weniger Zeit für Lebens-/Familienplanung führt.
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ALTER MANN
Member
***
Beiträge: 203
Themen: 0
Registriert seit: Nov 2022
#7
03.11.2023, 10:23
Wenn Du Anwalt werden willst, in ein Unternehmen gehen willst ist es m.E. völlig egal, ob Du 2x10P oder 2x13P hast. Es gibt aber schon einige wenige Karrierewege in denen das anders ist. Insbesondere wenn Du mal in die Lehre gehen willst. Ich früher schon in der einen oder anderen Berufungskommission der Uni gesessen und da kam ein VB im Lebenslauf eines Kandidaten nicht gut an. Notar hattest Du ja ausgeschlossen. Aber auch wenn Du als Richter über das LG hinaus willst, vielleicht gar Bundesrichter werden willst, wären noch bessere Noten schon förderlich. Womit ich nicht gesagt haben will, das das mit 10P nicht gehen würde.
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Unheilig
Member
***
Beiträge: 88
Themen: 4
Registriert seit: Jun 2023
#8
03.11.2023, 10:39
(03.11.2023, 10:23)ALTER MANN schrieb:  Wenn Du Anwalt werden willst, in ein Unternehmen gehen willst ist es m.E. völlig egal, ob Du 2x10P oder 2x13P hast. Es gibt aber schon einige wenige Karrierewege in denen das anders ist. Insbesondere wenn Du mal in die Lehre gehen willst. Ich früher schon in der einen oder anderen Berufungskommission der Uni gesessen und da kam ein VB im Lebenslauf eines Kandidaten nicht gut an. Notar hattest Du ja ausgeschlossen. Aber auch wenn Du als Richter über das LG hinaus willst, vielleicht gar Bundesrichter werden willst, wären noch bessere Noten schon förderlich. Womit ich nicht gesagt haben will, das das mit 10P nicht gehen würde.

Das ist in dieser Pauschalität nicht verallgemeinerungsfähig. Aus meinem näheren Bekanntenkreis kenne ich jemanden, der in den letzten Jahren auf W3 berufen wurde. Die Person hat im 1. unter 9. Zweites war Prädikat, aber mW nicht über 11,50 (logischerweise waren Diss und Habil top). Auch mein Doktorvater (u50, auf seinem Gebiet renommiert und an einer bekannten HS) hatte im 1. nicht einmal ein Prädikat. Und was OLG oder Bundesrichter betrifft: LOL.
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AssJur_BY
Junior Member
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Beiträge: 6
Themen: 1
Registriert seit: Oct 2023
#9
03.11.2023, 10:58
Vielen Dank für den Input erstmal an alle! Ich habe eigentlich wenig Muse, das Ganze noch einmal durchzuexerzieren und würde lieber meinen Berufsweg jetzt starten, zumal die 30 nicht mehr allzu weit entfernt ist. Da die Lehre für mich nach meiner Zeit an der Uni definitiv auch raus ist - zumindest "hauptamtlich" -, wird es wohl bei den aktuellen Noten bleiben.
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